Versandkosten, wer zahlt welche bei Wideruf?

27. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)
Versandkosten, wer zahlt welche bei Wideruf?

Hallo,
bei einem gewerblichen eBay-Verkäufer wurde ein Artikel > 40Euro gekauft. Versandkosten 10 Euro. Da der Artikel leider nicht so passte wie gewünscht (nicht Fehler des VKs) wurde der Artikel zurückgesendet. Versandkosten 15 Euro.
Auszug aus der Auktion:
Handelt es sich um eine Reklamation oder um einen Garantiefall werden die Rücksendekosten natürlich sofort ersetzt und zurückerstattet - Im Falle eines Widerrufs werden die Portokosten nur erstattet, soweit der Warenwert über 40,00 Euro liegt (es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht!) Durch den rechtzeitigen Widerruf und freigemachter Rücksendung sind Sie nicht mehr an den Vertrag mit Alles-rund-ums-heim gebunden. Wir erstatten Ihnen den schon gezahlten Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen zurück .

Wer muss nun welche Versandkosten tragen?
Danke
gaestin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Im Falle eines Widerrufs

Haben wir hier offenbar ..



quote:
werden die Portokosten nur erstattet, soweit der Warenwert über 40,00 Euro liegt (es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht!)

Und das dürfte auch klar formuliert sein ...



Jetzt wäre nur noch zu klären, ob die 40 EUR Klausel in Widerrufsbelehrung und in den AGB korrekt formuliert war und ob der Kunde korrekt informiert wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die prompte Antwort!
In den AGB steht zu den Portokosten nichts, aber in der Widerufs- und Rückgabebelehrung.
Der Artikel wurde zurückgesendet, der Artikelpreis wurde erstattet.

Nun die Frage, welche Versandkosten sind von welchem Vertragspartner zu zahlen?
Artikelnummer: 350733562099

Danke vorab, gaestin

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
nochmal ich, da die Dame auf stur schaltet und nicht bereit ist irgendwelche Versandkosten zu übernehmen.
Bin ich blind oder bl...?
Ich sehe an keiner Stelle der Auktion, dass der Käufer die Kosten zu übernehmen hat, auch wenn der Warenwert über 40 Euro liegt.

Die Kommunikation ist etwas schwierig mit der Dame... Sie versteht die 40Euro-Klausel nur im Falle eines Garantiefalles, jedoch nicht bei Wideruf bzw. Rückgabe.

Lese ich falsch?
Danke
gaestin

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

moralisch sollte derjenige der bestellt hat auch die Versandkosten übernehmen, rechtlich ist das leider nicht so...

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#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
...Im Falle eines Widerrufs werden die Portokosten nur erstattet, soweit der Warenwert über 40,00 Euro liegt (es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht!) Durch den rechtzeitigen Widerruf und freigemachter Rücksendung sind Sie nicht mehr an den Vertrag mit Alles-rund-ums-heim gebunden. Wir erstatten Ihnen den schon gezahlten Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen zurück... .

Der Artikel hat doch einen Warenwert von über 40€ und der Verkäufer wurde sicherlich fristgerecht über dein Widerspruch informiert. Also hat er die Rücksendekosten zu tragen. So steht es in seiner AGB welche für beide Vertragspartner bindend ist.

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