Versandkosten + neg. Bewertung

3. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandkosten + neg. Bewertung

Hallo,

folgendes Problem:
habe mir 2x1024mb ddr2 ram ersteigert (ca. 120 euro), und habe das Geld sofort ueberwiesen. Die Ware kam relativ schnell an. Als ich, aus privaten Gruenden, mein Recht geltend machen wollte, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurueck zu schicken, weigerte sich der Verkaeufer das Porto zu uebernehmen. Ich habe ihn dann mehrmals darauf angeschrieben das ich noch Geld von ihm kriege, doch leider kamen nur Sachen wie "Denken Sie wir spielen Einkaufen? Nur weil der Herr "mein_name" nicht weiss was er will... " etc. etc. Nach einigem Hin und Her dachte ich mir egal, hat keinen Sinn, hab neg. Bewertung abgegeben mit "Kaeufer weigerte sich kompletten Betrag zurueck zu ueberweisen". Darauf hin wurde ich als Luegner, als Spassbieter, etc. etc. beleidigt (auch oeffentlich in ebay). Das moechte ich auf keinen Fall auf mir sitzen lassen; nun meine Frage: was kann ich dagegen machen?! ebay antwortet leider nicht.

Gruß,
Oli

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

§ 357 Abs. 2 Satz 3 BGB ist in diesem Fall ganz eindeutig:

"Wenn ein Widerruf besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Marcel

Soweit richtig, aber dies muß in den AGBs ersichtlich sein. Der Händler darf es nicht nachträglich festlegen. Das wird aber aus den Schilderungen nicht ersichtlich. Darüber hinaus betrug der Warenwert aber 120€. Dein Einwand ist hier also irrelevant.

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#3
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie es in den AGB´s steht in m.E. völlig unwichtig.

Sollte ein Widerrufsrecht über das Fernabsatzgesetz bestehen, was bei eBay der Fall ist, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer gehandelt hat, greift der o.g. Paragraph.
Demnach hat der Verbraucher, da der Warenwert 40 Euro übersteigt, die Rücksendekosten nicht zu tragen.

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Marcel

Nicht das wir uns mißverstehen, daher nochmall folgende Punkte.

1. Wir sind beide der gleichen Ansicht, daß der VK die Rücksendekosten tragen muß. Das ist im vorligenden Fall auch unzweifelhaft.

2. Dein 40€-Einwand ist irrelevant, da der Warenwert hier 120€ betrug.

3. *Wie es in den AGB´s steht in m.E. völlig unwichtig.*

Falsch! § 357 Abs. 2 BGB heißt es nämlich: *...dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt...*
Die 40€-Klausel muß in den AGBs aufgenommen sein, um vom VK geltend gamacht zu werden. Einfach nachträglich auf diesen Paragraphen berufen ist nicht!

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#5
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

also in den AGB steht es bei dem Haendler so:
4.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.
D.h. also das ist ein "optionales" Gesetz und Sache vom Verkaeufer ob er es dem Kaeufer "genehmigt"? Wie stehts mit den Beleidigungen?

Gruß,
Oli

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*4.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.*

Na. das ist ja ein Hammer! Das ist mehr als abmahnfähig. Es widerspricht sogar der Gesetzgebung. Manche VK merken die Einschläge nicht mehr. Den würde ich mal so richtig auf den Pott setzen.

@slack

Zur Beleidigung habe ich keine fundierte Meinung, sorry.

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#7
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meinst du mit "auf den Pott setzen"? Ich denke es waere Overkill, deswegen einen Anwalt zu nehmen. Trotzdem moechte ich das so nicht auf mir sitzen lassen. Danke fuer die Unterstuetzung.

Gruß,
Oli

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Die Sache ist absolut eindeutig, da brauchst du keinen Anwalt. Für die Ersattung der Rücksendekosten reicht in diesem Fall ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Lies dir auch nochmals §357 BGB durch.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html

Mit auf dem Pott setzen, meinen ich, dem mal mit der WBZ drohen. Wenn der nicht in kürzester Zeit seine AGBs ändert, würde ich ihn sowieso melden. So einen dreisten Veräufer habe ich schon lange nicht mehr erlebt.

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#9
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem nun nichts mehr vom Verkaeufer gekommen ist, habe ich das Web-Formular von der WBZ verwendet; ist ja super :) Nur Schade das ich ueber den weiteren Verlauf nicht informiert werde, da ich kein Mitglied bin.
Danke fuer die Hilfe,

Gruß,
Oli

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Powerseller

soll das jetzt eine entschuldigung für das rechtswidrige und dreiste verhalten des VK sein, oder wie soll man dieses Statement verstehen?

*...der Meinung sind, das die ganzen Aufwendungen des VK`s for free sind.*

Das ist keine Meinung, das ist Gesetz! §357 BGB

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#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
robo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 2x hilfreich)

Mal noch was Konstruktives:
Zum Thema Beleidigung/öffentlich: wenn eine Bewertung gegen Ebay-Richtlinien verstösst, kann man das bei Ebay melden und diese wird gelöscht. Aber nicht zuviel davon versprechen:
Habe das bisher einmal in Anspruch genommen.
Hatte ohne vorherige Rücksprache neg. Bewertung erhalten mit dem Text -In der Auktion steht 200MB, er schickt 210MB. Das ist Betrug!- Abgesehen von der tollen Aussagekraft dieses Kommentares stand die korrekte Größe (mit einer Nachkommastelle) 2x im Auktionstext. 200 nur als Klassifizierung im Titel.
Aufgrund des Betrugsvorwurfes (dies ist ja ein Tatbestand, der mir vorgeworfen wird, jedoch nicht belegt ist; sicher auch Verleumdung/üble Nachrede/Beleidigung) habe ich das bei Ebay über das entspr. Formular gemeldet und die Bewertung wurde entfernt.
Das heißt aber: der negative Bewertungspunkt bleibt erhalten; bei vormaligem Bewertungstext und Antwort darauf steht aber jetzt -Dieser Bewertungskommentar wurde von Ebay entfernt-

-- Editiert von robo am 06.04.2006 13:46:05

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Poweseller

*achso ja ich finde das Verhalten des VK okay.*

*also in den AGB steht es bei dem Haendler so:
4.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.*

Das findest du okay, einen offenen Verstoß gegen geltendes Recht? Daraus kann ich ja nur folgern, daß du einen entsprechen Passus in deinen AGBs hast. Schön, daß du dich outest... Solchen verkäufern gehört das Handwerk gelegt. Wenn dir die deutschen Gesetze nicht passen, solltest du eine Verfassungsklage anstreben oder uns mit deinem Gesülze über böse Kunden, die ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, verschonen.

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#15
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Moment mal ja...
mir waere die Sache absolut schnuppe gewesen (die 7 Euro), wenn ich nicht _oeffentlich_ in eBay als Luegner etc. beleidigt worden waere.
Habe mich ausserdem an eBay gewandt, leider hab ich bis heute noch keine Antwort!
Und zu dem Satz:
*...der Meinung sind, das die ganzen Aufwendungen des VK`s for free sind.*
-> schonmal was von Kalkulation gehoert?

Gruß,
Oli

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Der VK hat nun seine AGB geaendert:
"4.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 60,- Euro die Rücksendekosten." - Habe ausserdem ein Einschreiben gekriegt; frage mich von wem das ist, denn sonst hatte ich noch nie Aerger o.ae. - naja, mal gucken wenn ich es Morgen abhole.

Gruß,
Oli

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Interessant, aber es müssen 40€ sein. so ist es immer noch nicht korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Kalkulation ist z. Bsp. Lieber 1 x Abmahnung für 300,- Euro zahlen, dafür aber 1000,- Euro Versandkosten gespart.*

Nur, daß man die 1000€ Versandkosten nicht spart, denn die muß man sowieso zahlen. BWL für Fortgeschrittene!;)

Wir bedanken und für diese Anleitung zum Kundenbeschiss!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es stimmt schon, und ich verstehe es auch das man nicht gerade "froh" ist - ich bin ja auch nicht froh, denn 7 euro habe ich so oder so verloren - naemlich das Porto vom Verkaeufer zu mir. Trotzdem ist es nunmal Gesetz - da kann auch ich nichts dran aendern. Und wenn mir das Gesetz nunmal so etwas gutschreibt, dann werde ich das auch einfordern. Wird wohl eh nichts mehr mit den 7 Euro, aber gegen die neg. Bewertung werde ich weiter machen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@slack

wenn dir die 7€ wichtig sind, dann brauchst du nur einen gerichtlichen mahnbescheid in gang setzen. wäre der einfachste weg. Bzgl. der Hisendekosten: die kann man gegebenenfalls auch fordern:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-kosten-hinsendung.htm

@powerseller

ich spare mir einen langen komentar, obwohl mir so einiges auf der zunge brennt. du disqualifizierst dich ja bestens durch deine äußerungen selbst. Nur so ein kleiner tip: wenn du deinen kunden vorsätzlich die rücksendekosten verweigerst ist das betrug nach §263 StGB . Aber bei dir wundert mich nichts mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
slack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

So einen Mahnbescheid krieg ich beim Amtsgericht - und was kostet mich das? Wenn ich das dann beantragt habe, wie hoch ist die Warscheinlichkeit das ich die 7 Euro ueberhaupt wiederseh? Gibts da nicht die Moeglichkeit das ganze, so wie bei der WBZ einzutragen, und gut ist? Moechte naemlich nicht noch mehr Geld wegen der Sache "verpulvern"...

Gruß,
Oli

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@slack

Sagen wir es mal so: Nicht jeder würde wegen 7€ einen Mahnbescheid beantragen. In einigen Bundesländern kann man es online machen. Wenn es dir das wert ist, dann freue ich mich für den Händler, der es nicht anders verdient hat.

Du wirst die Kosten dafür zunächst vorschiessen müssen. Wieviel das genau ist, kann ich dir nicht sagen. Schätzungsweise so 10-30€. Das Geld bekommst du vom Schuldner zurück. Die Sache ist hier so eindeutig, daß es da eigentlich kein Risiko gibt. Ausnahme: Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist. Das dürfte wohl nur der Fall sein, wenn er in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet.

0x Hilfreiche Antwort

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