Versandkosten Verkäufer CBO-DO

27. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)
Versandkosten Verkäufer CBO-DO

Liebe Leser,
bitte haltet mich nicht für jemanden, der um 5 Euro einen großen Aufstand macht, der folgende Vorgang hat mich aber so geärgert, dass ich die Sache gern zur Diskussion stellen und Eure Meinung hören möchte.
Beim Verkäufer CBO-DO habe ich über eBay folgende Artikel ersteigert:
6747018086
6747014451
6747013823
6747786042
6747769352
6746458732
Die Artikel waren angegeben mit 7,49 Euro und 2,49 Euro für jeden weiteren Artikel Versandkosten.
Nur der Artikel 6747769352 war mit 8,49 Versankosten (+2,49 für jeden weiteren Artikel) angegeben.
Um mich nicht um einen Euro zu streiten, überwies ich 8,49 und fünf mal 2,49 an Versandkosten.
Daraufhin erhielt ich folgendes Mail:

Hallo,
nach Mitteilung unserer Buchhaltung wurde für den/die
ersteigerten Artikel
5,41 € zu wenig überwiesen.
Die Ware kann mit den anderen Artikeln nicht zusammen versendet werden.
Nach Erhalt des Restbetrages werden wir die Ware
versenden.
Danke.

Ich antwortete:

Sehr geehrter XXXX,
den Eingang Ihress Mails vom heutigen Tage bestätigen wir.
Im betreffenden eBay- Angebot 6747769352 schreiben Sie ausdrücklich
"Jeder weitere Artikel nur 2,49 Euro Aufwandspauschale"
Im Zuge der Ersteigerung von insgesamt fünf Artikel hielten
wir diese Angabe für einen verbindlichen Teil der Artikelbeschreibung.
Teilen Sie uns doch bitte zeitnah mit, aus welchem Grunde dieser Bestandteil
der Beschreibung von Ihrem Hause nicht mehr eingehalten werden soll.
MfG

Die Reaktion des Verkäufers:

Hallo
Ist ganz einfach wir kommen nicht mit einem karton
Aus.
Wir brauchen leider zwei
Daher auch dippelter versand
Tschau XXXX

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXX,
die Anzahl der benötigten Kartons ist in der eBay- Beschreibung nicht erwähnt
und kann somit auch nicht in unserem Risiko liegen.
Teilen Sie uns also bitte mit, ob Sie Ihrer in der Beschreibung gegebenen Zusage nachkommen
oder aber die Lieferung der bereits gezahlten Ware verweigern.
MfG




Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

FORTSETZUNG:

Antwort des Verkäufers CBO-DO:

Sehr geehrter herr XXXX,
Lesen sie sich doch bitte mal die agbs genau durch.
Dort werden sie sehen das wir darauf auch hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Daraufhin antwortete ich:

Sehr geehrter Herr XXXX,
auch Ihre AGBs treffen keine Aussage, dass die im Angebot angegebenen Versandkosten
möglicherweise falsch sind.
Ansonsten haben Sie den Aufpreis von 2,49 in Ihrer Auftragsbestätigung
ja ohnehin noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Leider haben Sie die Frage aus meiner vorausgegangenen Mail noch immer nicht beanwortet:
"Teilen Sie uns also bitte mit, ob Sie Ihrer in der Beschreibung gegebenen Zusage nachkommen oder aber die Lieferung der bereits gezahlten Ware verweigern"
MfG

Antwort des Verkäufers:

Im übrigen ist meines wissens ein karton
Schon versendet worden

Dann noch eine Antwort des Verkäufers:

Hallo
In den agb`s steht eindeutig das die versandkosten
Für einen karton zu zahlen sind.
Der versand ist aber nicht in einem karton möglich
Der versand wird auf keinen fall verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Dieses letzte Mail des Verkäufers ist vom 9.3.05.
Bis heute habe ich keinerlei Ware erhalten.
Was empfehlt Ihr ?
Lohnt nicht = zahlen ?
Einschreiben mit Fristsetzung ?
Widerruf des Kaufs ?

Vorweg vielen Dank für Eure Antworten



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich hätte wahrscheinlich gezahlt. Jedenfalls würde ich keinen Aufwand betreiben mit Einschreiben etc. bei dieser Summe, die im Raum steht. Der Fehler liegt m. E. aber tatsächlich beim Verkäufer, wenn ich sage "jeder weitere Artikel 2,49 mehr", dann sollte das auch gelten - ohne wenn und aber!!

Wenn Sie privat sind und die Artikel nicht mehr wollen, widerrufen Sie doch den Auftrag. Das mit dem ersten versendeten Karton scheint ja nicht der Wahrheit zu entsprechen und es gäbe keinen Grund, Ihnen nicht den vollen Betrag zurück zu überweisen.

Als Gewerblicher können Sie ja nicht widerrufen, was ich weiß.....

PS: Die AGB von Ebay besagen übrigens, dass in der Auktion angegebene Versandkosten bindend sind und eine nachträgliche Änderung dieser (logischerweise eine Erhöhung, bei einer Senkung gäbe es beim Käufer wohl kaum etwas zum protestieren ;) ) der Zustimmung des Käufers bedarf.




-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"



-- Editiert von Laeuschen am 27.03.2005 17:39:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Tja, der Verkäufer CBO-DO betrügt leider immer noch munter weiter. Ich habe gestern bei ihm für 60 Euro eine Festplatte gekauft, ihm dann allerdings einen Widerruf geschickt, welchen dieser allerdings mit der Begründung ablehnt ich müsse erst Storno-Gebühren dafür bezahlen bevor so ein Widerruf anerkannt wird. Mein Geld will er mir in jedem Fall nicht wieder zurückerstatten.

Es gibt sicher noch zig weitere Geschädigte dieses Betrügers. Wenn jeder eine Anzeige wegen Betrugs macht, könnte das helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Knopfdruck:

Warum kauft man bei so einem ein??
http://toolhaus.org/cgi-bin/negs?User=cbo-do&Dirn=Received+by&ref=home

@ Acryl:

Ich habe gestern Abend Deinen "Fall" bei ebay gelesen. Der Händler scheint da ja einschlägig bekannt zu sein!
Hast Du mal versucht, mit anderen Geschädigten (siehe Negativbewertungen) Kontakt aufzunehmen? Ich glaube nicht, das sich das jeder da bei ebay gefallen lassen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich schreibe es mal so:

Wegen 2,49 Euro dieser ganze Mail-Aufwand - ist das dir wert?

Entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder nach dem Kauf nicht mehr bei diesem Verkäufer bestellen.

Anzeige wegen Betrug würde nur helfen, wenn er bereits die Ware erhalten hat. Wenn er sich weigert, einen Widerruf nicht zu akzeptieren, ist das kein Strafbestand, sondern muss zivilrechtlich, also anwaltlich vorgegangen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

von Knopfdruck - 27.03.2005 14:53:00
Status: Junior (86 Beiträge)



Warum werden hier immer die antiken Kamellen ausgegraben?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Weil diese "antiken Kamellen" leider top-aktuell sind! :(

Es geht hier um einen Schaden von insgesammt 70 Euro.

Ab wann kann ich ihn denn wegen Betruges anzeigen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)


"... für jeden weiteren Artikel xxx Versandkosten."

Wenn ich so n Pupes lese, aber macht doch was ihr wollt. Wenn ich irgendwo was bestelle dann kostet die Bestellung soviel und fertig, egal ob 1 Karton oder 100 Karten, halt ebay.
Bestellt ruhig weiter bei solchen Pappenheimern damit ihr euch immer wieder ärgern könnt.
Mich ärgert auf jedenfall keiner mehr dort, weil ich einfach nichts mehr über ebay kaufe.
Vielleicht ist noch 1 Händler von 1000 seriös, den Rest aber kannste mit der Schubkarre ins Nirwana befördern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn die Ware nicht geliefert wurde und der VK die Rückerstattung ernsthaft verweigert, würde ich mal einen Anwalt konsultieren.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@otto

Klasse Beitrag, otto: konstruktiv, gehaltvoll und intelligent...;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Schön, aber ein Anwalt kostet einen Haufen Geld, vermutlich mehr als der eingekaufte Artikel, und das Geld für den Anwalt bekomme ich ja nirgends zurück da so 'ne Kleinigkeit sicher nie vor Gericht gehen wird. :-(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*und das Geld für den Anwalt bekomme ich ja nirgends zurück da so 'ne Kleinigkeit sicher nie vor Gericht gehen wird.*

Das muß es nicht. Wenn der Streitgegner sich im Verzug befindet, dann kannst du auch die Anwaltskosten von ihm fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Was heißt "im Verzug"?

Und wenn er die Kosten genausowenig wird zahlen wollen wie er mir mein Geld zurücküberweisen will, was dann? Man kann ihn ja nicht zwingen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Doch, kann man, deshalb sollst du dir ja einen Anwalt nehmen.
Wenn man Menschen zu nichts zwingen könnte, dann wäre ja unser ganzes Rechtssystem völlig überflüssig. Jede Strafe beruht auf einem Zwang.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Also wenn man ihm ein Einschreiben mit einer Rückzahlungsaufforderung/Widerruf schickt, behauptet er einfach dass in dem Einschreiben ein leeres Blatt oder ein ganz anderes Schreiben drin gewesen sei. Im Zweifel führt er dafür dann auch noch Zeugen an und gibt sogar eidesstattliche Versicherungen ab.

Wenn man einen Mahnbescheid zustellen läßt, legt er Widerspruch ein und treibt so die Kosten in die Höhe.

Anwaltschreiben kommen bei ihm grundsätzlich nicht an, falls es sich um Einschreiben handen sollte siehe oben.

Strafanzeigen wegen Betrugs werden regelmäßig wegen Geringfügigkeit und zu kleiner Schadenssumme eingestellt.

Der einzige der es wohl je geschafft hat einen Titel gegen diesen Händler zu erwirken konnte am Ende nicht aus diesem vollstrecken weil das Händlerkonto leer war und der Händler keine Einkünfte hatte die man hätte pfänden können.

Tja... ich glaube der Mann sollte Seminare für eBay-Betrüger geben. Die nötige Erfahrung hat er.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@acrylium

Nun würde mich mal interessieren, woher du deine kaum glaubhaften Informationen beziehst.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Habe das so zusammengetragen aus Berichten anderer Geschädigter in diversen Foren oder einigen mit denen ich per eMail in Kontakt stehe.
Im Grunde kann ich nicht garantieren dass die die Wahrheit sagen, aber es erscheint mir bei meinen bisherigen Erfahrungen mit diesem Händler glaubhaft und möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

@KaJott:
Der Kauf fand Anfang März 2005 statt, zu diesem Zeitpunkt zeigte das Bewertungskonto von CBO-DO keine besonderen negativen Auffälligkeiten.

Falls noch von Interesse, so ging es damals weiter:
Es folgten per weitere, sowohl inhaltlich, als auch in Rechtschreibung und Formulierung eher schwächliche Versuche, mich zur Nachzahlung zu bewegen.
Ich anwortete erneut, man möge mir mitteilen, ob man zu den in der Auktion angegebenen und somit vertraglich vereinbarten Konditionen nun lieferbereit sei oder nicht.
Da diese Frage offen blieb, bat ich eine befreundete Anwältin, sich um die Sache zu kümmern.
Es folgte also ein Einschreiben (Rückschein) an den Verkäufer, das Schreiben wurde vorab an CBO-DO gefaxt.
Zwei Tage nach der Faxversendung erfolgte die Lieferung, die Ware war vollständig und in Ordnung.
Das Einschreiben kam später zurück mit dem Vermerk: Empfänger verweigerte die Annahme

Vielleicht übertreibt otto98, andererseits erlebt man aber tatsächlich zunehmend, dass bestimmte Verkäufer sich über sowohl gesetzliche Regelungen, als auch, wie hier, über ihre eigenen Verkaufsangaben und AGBs hinwegsetzen.

@keinname:
Sicher, der Betrag ist es nicht wert, aber wo willst Du die Grenze ziehen?
So nach dem Motto na ja, er will 5.- mehr, ist zwar völlig grundlos, aber ich überweis das mal ???
Bei größeren Käufen können es gern auch mal 50.- oder 100.- sein ??

Wer solche Zahlungen tätigt, trägt mit dazu bei, dass das unkorrekte Geschäftsprinzip solcher Händler funktioniert.
Dann schon lieber wegen 5.- zum Anwalt!



-- Editiert von knopfdruck am 21.06.2007 22:53:41

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Der verwendet übrigens mittlerweile zwei Adressen. In seinen AGBs steht die eine an die man einen Widerruf schicken solle. Bei eBay ist er allerdings unter einer ganz anderen registriert die er auch in seinen eMails als Signatur verwendet. Ist jetzt nur die Frage an welche ich meinen Widerruf per Einschreiben schicken soll.

Dann ist ein Einwurfeinschreiben sicherer wenn er die Annahme ohnehin verweigert, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Acryliumm

Man sollte nicht alles glauben, was die Leute so schreiben.

Wenn man einen Mahnbescheid zustellen läßt, legt er Widerspruch ein und treibt so die Kosten in die Höhe.

Wenn man einen Mahnbescheid beantragt, sollte man mit einem Widerspruch immer rechnen und auch zu klagen bereit sein, sonst wird das zu einem Bumerang.

Anwaltschreiben kommen bei ihm grundsätzlich nicht an, falls es sich um Einschreiben handen sollte siehe oben.

Anwälte sollten mit derartigen Problemen umgehen können, oder geben sie dann auf und lassen sie das Mandat dann einfach ruhen?

Strafanzeigen wegen Betrugs werden regelmäßig wegen Geringfügigkeit und zu kleiner Schadenssumme eingestellt.

Im Einzelfall mag ich das glauben, aber wenn Dutzende Anzeigen vorliegen nicht. Ich habe auch mal wegen 25€ eine Betrugsanzeige gestellt.

Der einzige der es wohl je geschafft hat einen Titel gegen diesen Händler zu erwirken konnte am Ende nicht aus diesem vollstrecken weil das Händlerkonto leer war und der Händler keine Einkünfte hatte die man hätte pfänden können.

Wovon bezahlt er denn seine Ware? Einkünfte hat er mit einem solchen Geschäft ohne Zweifel.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Seth_HH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

CBO-DO ist ein übler Abzocker, ich hatte vor etwa einem Jahr das "Vergnügen" bei E-Bay. Ergebniss: Geld weg, keine Ware, negative Rachebwertung von Ihm (meine einzigste Negative).
Der Kerl schuldet mir etwas über 150 Eur, man sieht sich ja immer 2 mal im Leben...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich habe heute morgen ein Schreiben eines von ihm beauftragten Inkasso-Unternehmens bekommen. Darin werde ich aufgefordert die bestellte Ware sowie ziemlich hohe Inkasso-Gebühren zu bezahlen.

Den Widerruf den ich ihm per eMail sowie noch per Einschreiben mit Rückschein geschickt habe hat er ignoriert (weil angeblich nie erhalten) und fordert nun soviel Geld von mir.

Kommt mir jetzt nicht mit dem Vorschlag zu einem Anwalt zu gehen. Den kann ich mir nicht leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Zum wiederholten male, wie lange wollt ihr eigentlich noch auf die Versandabzocker reinfallen ?
Man muß sich das mal richtig sinnlich vorstellen. Für jeden weiteren Artikel muß ich hier Strafe zahlen, wo man bei einem seriösen Verkäufer schon Prozente bekommen würde.
Aber man redet eh gegen Wände, wenn ich da sehe wie die Leute mit ihrer sauerverdienten Kohle, faktich betteln, das sie beschissen werden.

Ein Beispiel von Millionen wieder, ist gestern abend weggegangen. Artikel wurde für 19,99 Euro per Sofortkauf angeboten plus 5,90 Vsk. Diesen Artikel bekomme ich hier für ganz genau 10,36 Euro im Laden.
Das sagt wieder alles und so geht das rauf und runter.
Mir tut keiner mehr leid der auf solche Geschäftemacherei reinfällt und wie ich es schon öfter sagte, der Großteil der Menschheit will eben beschissen werden damit sie happy sind. Oder ist das nur die Goilheit wenn der Paketbote klingelt ?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Anderes Beispiel: Gehts 5 Brötchen kaufen, die kosten 19 Cent.
Du willst 5 Brötchen haben, das erste kostet noch 19 Cent und jedes weiter dann aber 24 Cent.
Wer würde die Brötchen noch kaufen, wohl keiner, ODER ?

Und weil keiner diese Brötchenabzockerei mitmachen würde, der Bäcker könnte den nächsten Tag seinen Laden zu machen.

Aber bei ebay läßt man sich abzocken, NEE, das will mir nicht ins Hirn gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Keine Antwort, muß auch nicht sein. Noch besser, jeder weitere Artikel müßte min. 1000.00 Euro kosten.
Aber was red ich, laßt euch weiter abzocken,am besten per Dauerauftrag.
Noch einer der sich hier über sowas beklagt, der hat es verdient.
Wenn ich das sehe, Wahnsinn, was für Wucherpreise da verlangt werden und auch bezahlt werden.
Aber so langsam überleg ich mir auch ob ich nicht zu den Abzock-Händlern aufstoßen sollte, scheint doch ein lukratives Geschäft zu sein, denn wie bekannt, die dummen sterben nie aus!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen