Ist ein Vertrag zustande gekommen? Zu welchen Versandkosten?

7. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
FritzWW
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Zu welchen Versandkosten?

Hallo,

ich hätte gerne mal andere Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

Im Angebot einer Online-Auktion waren zwei unterschiedlich hohe Versandkosten angegeben:
Im Angebotstext die "hohen".
Unter "Angaben zu Zahlung und Versand" (welche dann auch in der Zusammenfassung erscheinen) die "niedrigen".

Habe ich nicht gesehen, sonst hätte ich nachgefragt. Bin nun Höchstbieter.

Ist in diesem Fall ein Vertrag zustande gekommen? Und wenn ja, zu welchen Versandkosten?

Ich bin mal gespannt, wie andere das sehen.

Vielen Dank.
FritzWW

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7 Antworten
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#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Solche Widersprüche sind verdächtig.

Der VK könnte einen Tippfehler im eBay Formular gehabt haben oder einfach vergessen haben den Betrag zu ändern (wenn er Hilfstools genommen hat wie Turbolister kann sowas passieren, ist mir auch schon öfters passiert).

Als K natürlich auf die günstigeren Konditionen bestehen.
Ich denke wenn der VK dann auf die teureren besteht (wegen Irrtum) können sie auch zurücktreten ohne schadensersatzpflichtig zu sein.

Inwiefern sie rechtlich drauf bestehen können die Ware zu den günstigeren Konditionen zu bekommen weiß ich nicht. Kommt wohl drauf an was der VK für eine Ausrede hat.

Wie hoch ist denn die Differenz?

Wenn er ein Händler ist haben sie eh ein Widerrufsrecht.

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#2
 Von 
FritzWW
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der VK hat laut eigenen Angaben vergessen den Turbolister zu ändern.

VK hat sonst durchgehend gute Bewertungen.

Angaben im Text waren sehr gut lesbar... bin jedoch über die Zusammenfassung (mein ebay = Angaben aus dem Turbolister) in die Auktion eingestiegen.

Differenz EUR 2,60 = 170% der ursprünglich angegebenen Versandkosten (EUR 1,50).

Ich hatte den geringeren Betrag (von ebay errechnet) bereits überwiesen. Dieser ist heute eingegangen. VK forderte Rest nach.

Da ich das Buch dringend und schnell haben möchte, habe ich bereits überwiesen. Von daher ist spätestens jetzt ein Vertrag zustande gekommen.

Trotzdem interessiert mich, ob vorher ein Vertrag bestand.

Ich meine mich zu erinnern, dass ein Vertrag wo erhebliche Bestandteile unklar sind, als ganzes nichtig ist.

Ist das nach der Schuldrechtsreform noch so?
Wäre es hier der Fall gewesen (nachgezahlte Differenz > 25 % des ursprunglich überwiesenen Betrages (Warenwert + ursprüngliche Versandkosten)?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FritzWW
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur um das noch kurz klar zu stellen: Ich habe nicht vor wegen EUR 2,60 noch irgendwas auf die Beine zu stellen.

Dieser Fall war nur der Auslöser, dass bei mir die Frage aufkam, ob in solchen Fällen ein Vertrag zustande kommt bzw. wenn ja welche Angaben Vertragsbestandteil werden.

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Da beide Kosten vertraglich festgehalten sind, ist dieser Part "nichtig" - sofern keine Einigung.

Wenn sich der K nun auf die billin beruft und der VK auf die teuren, kann der Vertrag vom VK wegen Irrtums angefochten werden - hierbei bleibt er mE nach aber Schadensersatzpflichtig (wenn nicht schon während der Auktion der Irrtum dem K gegenüber angezeigt wurde - z.B. als Ergänzung in der Beschreibung).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#5
 Von 
FritzWW
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann der Käufer auch den Vertrag auch wegen Irrtums anfechten sofern der VK auf die höheren Kosten besteht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Seh das nicht so das der VK hier schadensersatzpflichtig ist.
Der Widerspruch ist wohl für jeden ersichtlich wenn in dem Auktionstext andere Konditionen angegeben werden als in den eBay Standardfeldern.

In sofern können beide Parteien, wenn es zu keiner Einigung kommt, vom Vertrag zurücktreten ohen das einer schadensersatzpflichtig ist, hm?

Wär vielleicht anders wenn aus den Bewertungen oder anderen Auktionen ein Muster ersichtlich wäre und dies vielleicht eine Masche des Verkäufers wäre.

Ich möchte den sehen der den VK hier wegen Schadensersatz verklagt... die Aussicht auf Erfolg wäre mir zu wacklig.

Ich erinner mich da an den Fall mit den Waschmaschinen (glaub das war auch hier) wo der VK sich auch vertippt hatte und statt 399,- die Dinger für 39,- Sofortkauf anbot... im Auktionstest stand aber 399,-
Den konnte auch keiner erfolgreich belangen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FritzWW
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Rücktrittsmöglichkeit ist ja schon mal gut.

Für Ersatzansprüche muss man auch erstmal Schaden haben und nachweisen.

Danke für die Anworten.

0x Hilfreiche Antwort

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