Versandschaden bzw. möglicher Betrug vom Käufer!?

2. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)
Versandschaden bzw. möglicher Betrug vom Käufer!?

Hallo,

ich habe schon viele Laptop-Akkus verkauft und hatte bis jetzt fast keine Probleme. Nun hat ein Käufer bemängelt das der Akku kaputt ankam (Fotos habe ich gesehen)! Der Akku wurde aber in anwesenheit eines Familienmitglieds verpackt und verschickt! Die Verpackung zeigt auch keine Schäden da sie überall mit Tesafilm zugeklebt war. Nun habe ich von GLS erfahren, dass sie für solche Schäden nicht haften, da der Käufer den Empfang quittiert hat und an der Verpackung sieht man nicht wirklich was... Muss ich nun als Privatverkäufer dafür haften? Eigentlich trägt doch bei Privatverkäufen der Käufer das Transportrisiko, oder? MfG Marcin

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1346x hilfreich)

Das fachgerechte Verpacken ist meine Ansicht nach eine Nebenpflicht des VK. Der Käufer trägt nur das Risiko des Verlustes.
Wie viele Akkus haben Sie denn schon verkauft?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

8 - 10 und es ist noch nicht Steuerpflichtig oder warum diese Frage? :) Also hafte ich auch für den Defekt für den GLS bzw. der Käufer möglicherweise Verantwortlich ist?

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#3
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Ach ja, wie sieht das denn mit dem Zeugen aus? Es ist ja ein Familienmitglied und kein "neutraler" Zeuge. Hat das Wort trotzdem gewicht? MfG & Danke!

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Auslegungssache. Das Wort eines Familienmitgliedes unterliegt natürlich immer einer gewissen Befangenheit, anders, als es das Wort eines wirklich Außenstehenden wäre. Wie viel wert das Wort tatsächlich ist, ist auch immer Auslegungssache des Beurteilenden.....

Wir hatten mal einen Autounfall, da hat die Gegenpartei die Tochter der Fahrerin als Zeugin genannt, das Mädchen war 7 und hat ausgesagt, dass das Auto Ihrer Mutter schätzungsweise 50 km/h drauf hatte und somit nicht viel zu schnell unterwegs gewesen sein konnte - und so etwas wurde tatsächlich angehört....also: Auslegungssache (des Richters).

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "ich habe schon viele Laptop-Akkus verkauft und .... . Muss ich nun als Privatverkäufer dafür haften? ...
? MfG Marcin"

Sicher, das du "Privatverkäufer" bist? Wer mehrere Laptop-Akkus mit Gewinnabsicht verkauft, handelt (nicht nur meiner Meinung nach) gewerblich. Ich würde es nicht darauf anlegen und nachliefern.

Markus

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ich würde mir erstmal den defekten Akku schicken lassen und danach neu liefern.

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#7
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Die Verpackung zeigt auch keine Schäden da sie überall mit Tesafilm zugeklebt war"

Ich stell mir, bei so einer Beschreibung der Verpackung, das Päckchen so vor, als wäre mehr Tesa dran, als tatsächlich Päckchen.

Wenn man einen Akku gerade stramm in etwas Pappe umwickelt und ringsum Tesafilm, ist doch die Verpackung nicht gerade sicher, oder habe ich das falsch verstanden?
Ich denke da an Füllmaterial etc., denn immerhin dürfte doch jeder wissen, das Stöße, Schläge usw. nicht gerade den Akku gut tut.
Wenn ich ein Handy mit Pappe verkleide und dann mit Tesa umwickle, ist das doch keine ausreichende Verpackung, und dennoch gehe ich mal nicht davon aus, das das Handy den Versand überleben würde.


-----------------
"Gruß
Campa"

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#8
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn man 8-10 Akkus verkaus so ist man ein Gewerblicher Verkäufer?? Hab ich da etwas verpasst?

Zum Packet: Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt! Der Akku selber war in der Originalverpackung und dann noch in einem Karton mit Füllmaterieal. Da ich ein "Tesa"film habe der ca. 5 cm Breit ist, so verklebe ich meist gleich das ganze Packet.

Gruß

M.

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#9
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Sicher, das du "Privatverkäufer" bist? Wer mehrere Laptop-Akkus mit Gewinnabsicht verkauft, handelt (nicht nur meiner Meinung nach) gewerblich. Ich würde es nicht darauf anlegen und nachliefern.

Mal angenommen du hast ein Handy aus einer Vertragsverlängerung und hast dafür nur 99 Euro gerkauft. Dann verkaufst du es bei eBay für 299 Euro ! Dann hast du ja auch eine Gewinnabsicht... oder irre ich mich da...

Gruß

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#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Mal angenommen du hast ein Handy aus einer Vertragsverlängerung und hast dafür nur 99 Euro gerkauft. Dann verkaufst du es bei eBay für 299 Euro ! Dann hast du ja auch eine Gewinnabsicht... oder irre ich mich da..."

Kannst du aber nicht mit dem Verkauf von 10 Laptop-Akkus verkaufen.
Eine Vertragsverlängerung findet i.d.R. alle 2 Jahre statt, man kann also dabei nicht von einem ständigem Geschäft reden.

Aber glaube ruhig weiterhin, das du "Privatverkäufer" bist, du wärst nicht der erste, der teuer erfahren muß, das das FA Ebay aktiv beobachtet.

Markus

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#11
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Ob Privat oder nicht, ändert IMHO nichts an der Sachlage, die Ware war bei unbeschädigter Verpackung defekt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass sie das auch schon vor dem Versand war, alles andere lässt sich nicht belegen.

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#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Clinchy
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 11x hilfreich)

Kann es nicht sein, daß der Käufer seinen sowieso bereits vorhandenen defekten Akku als Reklamation gegenüber dem Verkäufer geltend machen will über den Ebay-Kauf eines neuen Akkus, der völlig unbeschädigt ist? Diese Masche habe ich schon einmal beobachtet. Nachzuweisen ist das aber leider auch nicht.

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#14
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo, das denke ich nämlich auch! Da der Akku zum Zeitpunkt des Versands neu und somit heil war!

Gruß

CG

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#15
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Da der Akku zum Zeitpunkt des Versands neu und somit heil war!
Was neu ist, sollte - muss aber nicht - heile sein. Oder hast du den Akku vorher ausprobiert?

Allerdings versteh ich deine Aufregung nicht so ganz.
Du musst den Akku doch auch gekauft haben - und hast im Normalfall ja eine Quittung o.ä. Der K muss dir den Akku ja zurücksenden. Dann gehst du zu deinem VK und reklamierst diesen ebenfalls.

Um einen Austausch vorzubeugen, sollte man sich Seriennummer aufschreiben oder zumindest eine eindeutige Markierung hinterlassen (Spezialfarbe, Kerbe, ...)

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#16
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

danke für den Tipp. Ich weiß 100% das der Akku heil war. Der Käufer hat ihn ausprobiert und er funktioniert einwandfrei nur das halt die hälfte des Akkus aufgebrochen ist! Als hätte jemand versucht das Innenleben auszutauschen... ganz seltsam das ganze! Da ist ja nichts eingedrückt sondern aufgebrochen!
Wenn ich etwas verschicke, so geht die Gefahr doch auf den Käufer über, oder nicht?
MfG
CG

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#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn Sie 10 neue Notebook-Akkus verkauft haben, ist es riskant, sich als Privatverkäufer zu bezeichnen.

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#18
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Wieso? Ich muss es soch erst bei einem gewissten Gewinn dem Finanzamt melden, oder?

Gruß und danke!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Wenn Sie 10 neue Notebook-Akkus verkauft haben, ist es riskant, sich als Privatverkäufer zu bezeichnen.
Es gab da doch mal ein Urteil, wo bei 37 gleichen Sachen von einem gewerbsmäßigen Verkauf ausgegangen werden kann. Gibt es da mittlerweile ein neueres (mit einer wenigeren Anzahl)?

Wieso? Ich muss es soch erst bei einem gewissten Gewinn dem Finanzamt melden, oder?
Sonstige Einnahmen (z.B. durch Veräusserungsgeschäfte) sind auf der Steuererklärung anzugeben - auch bei Privatpersonen. Die Höhe spielt mW nach keine Rolle.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#20
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

@bear & MichiM

Lasst ihn doch, er will es einfach nicht einsehen, das er als "Gewerblicher" gilt.

Soll er doch einfach mal beim FA anfragen, ob er nun gewerblich ist oder nicht!

Ich kenne einen Fall, wo ein "Privater" (25 Verkäufe von gebrauchten Sachen) einen PDA aus einem gutem Metro-Angebot (-30% reg.Preis) original verpackt weiterverkaufte ("Privatverkauf, ohne Garantie"), und er dann vom Käufer nach 4 Monaten auf Gewährleistung verklagt wurde, da der Pocket-PC defekt ging.
Auch ein einmaliger Verkauf mit reiner Gewinnabsicht kann schon genügen!

Markus

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#21
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

"Lasst ihn doch, er will es einfach nicht einsehen, das er als "Gewerblicher" gilt."

Bei so einer Bemerkung kann ich nur den Kopf schütteln! Wie Du/("Sie") sicherlich schon bemerkt hast, haben Sie mir nur helfen wollen und gaben mir nur eine Antwort auf meine Frage! Also beim nächsten Mal einfach aus der Diskussion raushalten...

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#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Käuferrechte (Gewährleistung, Rückgaberecht bei Versandkauf, Versandrisiko beim Verkäufer) haben mit der Steuerpflicht des Verkäufers nichts zu tun.

Wenn Sie Dinge kaufen, um sie zu verkaufen, dann ist es kein Privatverkauf mehr, auch wenn es nur wenige sind. Andere Händler und die Wettbewerbszentrale könnten dann dagegen vorgehen, daß Sie den Käufern die gesetzlichen Endverbraucherrechte verweigern.

Und dieses Vorgehen ist mit hohen Kosten für Sie verbunden. Das gilt selbst dann, wenn das Finanzamt sich noch nicht dafür interessiert.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Marcin, versuche es doch mal zu verstehen!
Du versuchst, die Rechte, die ein privater Verkäufer hat (Gefahrenübergang der Sache bei Abgabe an Transportunternehmen, Ausschluss von Kaufrücktritt) für dich zu nutzen, aber diese Rechte HAST DU NICHT!
Hast du mal bei deinem FA nachgefragt, ob du als Privaterverkäufer durchgehen würdest? Oder im Ebay-Forum gepostet? Die werden dir genau das gleiche sagen.

Liebe Grüße,
Markus

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Ich kenne einen Fall, wo ein "Privater" (25 Verkäufe von gebrauchten Sachen) einen PDA aus einem gutem Metro-Angebot (-30% reg.Preis) original verpackt weiterverkaufte ("Privatverkauf, ohne Garantie"), und er dann vom Käufer nach 4 Monaten auf Gewährleistung verklagt wurde, da der Pocket-PC defekt ging.
Auch ein einmaliger Verkauf mit reiner Gewinnabsicht kann schon genügen!"


Können Sie das Aktenzeichen posten , damit man sich einmal das Original besorgen kann - scheint ein weniger bekanntes zu sein .

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Der K hatte damals versucht, die Sache mit dem VK zu klären, dieser war aber uneinsichtig. Erst nach einem Brief vom Anwalt des K zeigt der VG sich einsichtig und nahm das Gerät dann zurück. Angefallen Anwaltskosten des K wurden geteilt (glaube ich mich zu erinnern). Es ging also nicht bis vor Gericht. Warum bloß ? Ich vermute mal, der VK hat sich auch bei einem Anwalt informiert und wurde entsprechend beraten.

Grüße,
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 18x hilfreich)

Aber dann hätte es doch eine Hersteller-Garantie gegeben, oder?

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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#28
 Von 
anja1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal zum Gewerblichen, wenn ich mehrere gleiche Teile verkaufe, bin ich gewerblich. Vor allem wenn ich etwas kaufe, das ich weiterverkaufe, so wie bei den Akkus. Ich kaufe Bücher, lese sie und verkaufe sie bei ebay als Privater. Bin ich jetzt Gewerblicher. Ich male Bilder, ist ein Hobby (bin kein Künstler) und verkaufe sie bei ebay, bin ich jetzt ein Gewerblicher? Die Bücher sind ein Verlustgeschäft, die Bilder nicht, reicht aber bloß für ein ganz kleines Taschengeld. Beim Finanzamz macht sich das nicht mal bemerkbar.
Gar nicht so einfach einzuordnen. FA hat sich noch nicht gemeldet.
Gruß Anja1

-----------------
"alles wird gut!!!!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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