Versehentlich Versand für Fahrrad angeboten

1. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)
Versehentlich Versand für Fahrrad angeboten

Hallo,

ich habe bei ebay ein Fahrrad verkauft und dabei in der Artikelbeschreibung klar darauf hingewiesen, dass nur Abholung möglich ist.

Jetzt habe ich das rad mit Turbo_lister eingestellt, wo immer Versand und Versandkosten vorgeschaltet sind, da habe ich vergessen den Haken rauszunehmen :(

Jetzt verlangt der Käufer den Versand oder alternativ eine *Kulanzzahlung* ansonsten soll ich Ärger mit ebay bekommen, also Frage.

- Ich kann und werde das Rad natürlich nicht für 5,- € versenden, kann ich mich a. auf die Artikelbeschreinbung berufen oder b. vom Vertrag aufgrund 119 BGB zurücktreten?

- Kann ich gleichzeitig das Begehren nach der Kulanzzahlung als Erpressungsversuch Polizeilich zur Anzeige bringen, unabhängig ob Kauf gültig oder nicht?

Danke und Gruß

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Natürlich können Sie aufgrund eines Erklärungsirrtums nach §119 anfechten. Das heißt aber nicht automatisch, dass Sie von Schadensersatzansprüchen befreit sind.

Eine Erpressung kann ich hier allerdings nicht erkennen. Da gehört schon etwas mehr dazu.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

was für schadenersatzansprüche könnten das sein, bei einem verkaufspreis von 1,99 €

den schaden habe ich ja, die doppelten ebaygebühren.

ich habe in der beschreibung deutlich auf die abholung hingewiesen, zählt das denn gar nicht?

gruß

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Link zur Auktion?

Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

schick mir bitte deine emailadresse an:

big.mike@o2online.de

danke

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#6
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

ganz einfach: fehler eingestehen und das ding verschicken.

und zum thema:'Kann ich gleichzeitig das Begehren nach der Kulanzzahlung als Erpressungsversuch Polizeilich zur Anzeige bringen'
=> das ist einfach nur rotzfrech. nur weil sie keine sachgemäße auktion eingestellt haben, jetzt zu versuchen, dem käufer mit allen möglichen mitteln zu schädigen, verdirbt einem den spaß an ebay. pfui!

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>ganz einfach: fehler eingestehen und das ding verschicken.

ein altes, defektes rad, was 1,99 € gebracht hat?

steht doch in keinem verhältnis oder? wenn es überhaupt möglich ist.

wer den link zur auktion haben möchte bitte nur per mail.

gruß

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#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Vielleicht übersehe ich was, aber wenn der K auf Versand pocht, kann er das doch gerne machen. Versandkosten wurde ja keine genannt. Daher würde mich einfach erkundigen (Spedition, Post), was der Versand kostet. Dann noch Verpackungsgebühr aufschlagen und dem K den zu überweisenden Betrag mitteilen ...

Wo ist das Problem, bin sicher, der K wird keine (ca.) 80) Euro zahlen wollen und vom kauf zurücktreten.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe wurde hier der Versand für 5€ angeboten.

Dennoch, Fehler eingestehen, das Rad versenden und als Lehrgeld abhaken.

Viele Grüße, Michael

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#10
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

mFriese hatte doch Versandkosten in Höhe von 5 EUR angegeben!?

Dafür kann man natürlich kein Fahrrad versenden (sollte jedem mit klarem Menschenverstand geläufig sein :crazy: , darum halte ich eine erfolgreiche Anfechtung auch nicht für unmöglich!). Hermes z.B. versendet ganze Fahrräder für irgendwas um die 40 EUR.

Du kannst das Rad aber auch komplett zerlegen :devil: . Wenn Du es auf max. 1,20 x 0,6 x 0,6 m Länge des Paketes schaffst, kannst Du es mit der Post schicken (kostet dann 8,90 EUR und der Empfänger hat ein paar lustige Bastelstunden gratis :grins: ).

Ebay ist ja mittlerweile zum Kriegsschauplatz mutiert...wenn ich Interesse an einer Auktion habe, bei der deutlich erkennbar ist, dass es sich bei den Portokosten um eine Versehen handeln muss, frage ich eben nochmal nach, ob das wirklich stimmt. Falls ja, umso besser, falls nein, hab ich wenigstens ein gutes Werk getan und einen ahnungslosen Verkäufer vielleicht vor Schlimmerem bewahrt :engel:

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#11
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Stimmt, mein fehler. Dachte, es wäre nur Versand angegeben worden ohne Nennung einer definitiven Summe.

Da im Auktionstext extra "Nur Selbstabholung" stand, warum sollte NUR die Ebay-Funktion "Versand: 5 Euro" gelten?
Die Aussagen sind wiedersprüchlich, meiner Meinung kann weder der K auf Versand bstehen noch der VK auf Selbstabholung.

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#12
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@Mirk

>>>Wer zum Zeitpunkt einer Erklärung 'vergessen' hatte, seiner Erklärung etwas hinzuzufügen oder aus ihr zu streichen, der befand sich ja nicht im Irrtum über den Inhalt seiner tatsächlich abgegeben Erklärung.

warum nicht?

es war niemals mein wille versand anzubieten, erst recht nicht für 5,- €, darum habe ich in der beschreibung ja darauf hingewiesen.

nebenbei bemerkt, es handelt sich nach namen und rechtschreibung um einen südländischen landsmann aber man darf sich ja dazu nicht äußern :(

ich habe jetzt mal angefragt, was er sich unter der *Kulanzgutschrieft* vorstellt ;)

viele grüße

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#13
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Würde mir hier auch überlegen, ein paar Euro zu bezahlen und die Sache dann auf sich beruhen zu lassen.

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