Hallo,
jemand hat bei mir etwas ersteigert, will nun die Ware aber nicht. Darf er einfach so nicht bezahlen und Ware nicht haben wollen oder kann ich ihn zwingen es zu kaufen oder zu einer Ersatzzahlung auffordern?
Versehentlich ersteigert
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Ich bin privat bei ebay angemeldet und es war ne Privatauktion ohne Rückgaberecht
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
'Darf er einfach so nicht bezahlen und Ware nicht haben wollen'
Nein.
'kann ich ihn zwingen es zu kaufen'
Ja.
'oder zu einer Ersatzzahlung auffordern'
Nein. Jedenfalls nicht so pauschal. Sollte der Käufer die Abnahme verweigern können Sie nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Artikel neu verkaufen. Eine dabei womöglich entstehende Differenz können Sie dem Käufer in Rechnung stellen.
Oft lohnt es sich aber aus rein wirtschaftlichen Überlegungen nicht, den Kaufvertrag vor Gericht durchzusetzen.
Der Kaufpreis war 4 Euro, inklusive Versand 13 Euro.
Mir geht es in erster Linie nicht darum, was das Wert war, sondern das der Käufer doch nicht nach Lust und Laune vom Kauf zurücktreten kann und deswegen fordere ich die Erfüllung des Kaufvertrages.
Lohnt es sich, mit einem Anwalt bzw. einer Klage zu drohen?
Was ich nämlich garnicht gut finde, ist die Tatsache, das der Käufer bei einem anderen VerKäufer das gleiche ersteigert hat und das wohl nun besser findet.
-- Editiert von schwedenbucht am 21.07.2008 13:52:16
-- Editiert von schwedenbucht am 21.07.2008 13:52:59
Also bei 9 Euro Versandkosten kann man schon nach Ausreden suchen um vom Kauf zurückzutreten ( Ironiebutton drücken)
Aber mal ernsthaft;
Natürlich hat der käufer die Pflicht den Kauf zu vollziehen.
Tut er das nicht, könnten sie Ihn rechtlich dazu heranziehen.
Die Frage ist nur ob sich das bei diesem Betrag lohnt? Sie müssten Finanziell in Vorleistung gehen , abgesehen davon kostest es nicht nur Geld sondern auch Zeit und Nerven. Nur Sie können entscheiden ob sich dieser Aufwand lohnt !!
Die Zeit ist knapp....und das Leben kurz....es gibt wichtigere Dinge in MEINEM Leben !!
In Ihrem sicher auch !?!
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"
Doppel posting........daher gelöscht !!
-- Editiert von qwasy am 21.07.2008 15:30:50
--- editiert vom Admin
Zunächst einmal werde ich natürlich dem Käufer dazu bewegen, diesen Artikel nun auch zu kaufen. Dieser will sich nun erst bei ebay rechtskundig machen, ob er nun wirklich kaufen muss. Naja, soll er mal, die werden ihm auch sagen, ein gebot ist rechtsbinden.
Und sollte es alles nichts bringen, dann werde ich natürlich kein anwalt ezc. einschalten. Ist doch zuviel aufwand.
Ärgern tuts mich trotzdem!
Heute schrieb der Käufer mir das:
Nach Rücksprache mit ebay teile ich Ihnen hiermit meinen Rücktritt von dem ersteigerten Artikel mit. Bitte teilen Sie ebay dieses mit. Sehen Sie bitte von weiteren Mails an mich ab.
Kann das wahr sein?
Hallo schwedenbucht,
da ist die Frage, was
er bei eBay gefragt hat.
Fordere ihn doch mal auf, die Rechtsgrundlage zu nennen.
MfG Stefan
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