Versichert bezahlt - unversichert bekommem

10. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
PassiertesRinderfilet
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Versichert bezahlt - unversichert bekommem

Hallo!

Ich habe bei eBay ein altes Playstation 1-Spiel für einen Euro gekauft.
Als Versandmethode war DHL Paket für 4,50 Euro vermerkt. Also habe ich 5,50 Eur überwiesen.

Nach vier Tagen kam dann die Ware unversehrt in einem Din A4 Briefumschlag mit 1,45 Euro frankiert. Ich fühle mich nun ein wenig verarscht, da ich ja das Dreifache an Versandkosten übernommen habe.

Soweit ich weiß, könnte ich jetzt zwar behaupten die Ware nie erhalten zu haben, den Verkäufer bald in Verzug setzen und dann nach ca. 10 Tagen von meinem Vertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen (oder halt noch einmal das Spiel), allerdings denke ich, dass das von mir aus dann auch nicht richtig wäre.

Ist es mir erlaubt, die mehrbezahlten Versandkosten ( 3,05 Euro ) zurückzuverlangen? Hätte diese Forderung Chance auf Erfolg?

Soll ich eine Bewertung (positiv? neutral?) mit einem Vermerk auf die womöglich erschlichenen Versandgebühren abgeben?

Soll ich das ganze auf sich beruhen lassen und nichts machen?

Was meint ihr dazu? :-)


PS: Ich bin Student und ich gebe pro Tag in etwa so viel für Essen aus, wie den Betrag der mehrbezahlten Versandkosten. Daher sind diese 3 Euro für mich immerhin kein Peanut-Betrag ^^

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Wenn ein versicherter Versand ausdrücklich angegeben wurde, kannst du auch darauf bestehen.
Wie der Verkäufer handelt, lässt sich vorab nicht sagen, aber er will bestimmt nicht gerne eine negative bewertung haben.

Am Besten du "redest" mal mit ihm.

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" "

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#2
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Vielleicht wohnt der Verkäufer auf einem Dorf und ist 15km zur nächsten Postfiliale gefahren (das kostet auch Geld).

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Kann doch egal sein. Wäre die Ware nicht angekommen hätte der Versender gehaftet, da er versichert versendet hat. Hier hat er die Versicherung eben selbst übernommen.

quote:
Daher sind diese 3 Euro für mich immerhin kein Peanut-Betrag

Dann würde ich nicht für 5,5 Spielzeug kaufen sondern was zu essen.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich finde auch sooo einer sollte in den Knast !

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Bei diesen Studenten - Deutschland gute Nacht.

-----------------
""

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

1. Versandkosten bestehen ja nicht nur aus Porto, sondern auch aus Verpackungsmaterial etc.

2. Wie der Absender die Sendung versichert ist ganz alleine seine Sache. Wenn ich 'versichert' versende, gebe ich dem Empfänger gegenüber ja nur eine Erklärung ab, das im Falle des Untergangs/der Verschlechterung entsprechnd Ersatz geleistet wird.

3. Eine Mail an den Verkäufer könnte das Problem eventuell schnell und stressfrei klären.



Jedoch wurde hier nicht einfach 'versicherter Versand' vereinbart, sondern es ist 'DHL Paket für 4,50 Euro' wirksam als Versandart vereinbart worden. Hiervon ist der Verkäufer ohne Veranlassung und ohne Anweisung des Käufers abgewichen.
Ich sehe also hier schon eine ungerechtfertigte Bereicherung mit dem entsprechenden Herausgabeanspruch (§812 BGB)


Den Betrug nach § 263 StGB sehe ich hier nicht, da der Vorsatz fehlt.



Man könnte natürlich auch behaupten, das die Ware nicht angekommen ist, entsprechnde Vertragerfüllung fordern und diese auch mit Anwalt und Gericht höchstwahrscheinlich erfolgreich durchssetzen. Quasi als 'Erziehungsmaßnahme' für den Verkäufer.
Jedoch rate ich davon ausdrücklich ab. Zum einen aus moralischen Gründen, zum anderen weil dies auch strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt (§ 263 StGB).




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

@Mirk

quote:
Wie der Absender die Sendung versichert ist ganz alleine seine Sache.

Nein.

In diesem Falle den wir hier aktuell diskutieren gebe ich Dir Recht. Da ist es nicht egal.


Aber wie ist das wenn ich nur 'versicherter Versand' angebe, also ohne Nennung des Versandunternehmens oder der Versandform?
Da kann ich dann doch als Versender frei entscheiden wie ich versichere?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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