Hallo
ich habe was ersteigert in der Auktion stand auch drin 6,90 versicherter Hermesversand...alles tutti soweit
Habe sofort überwiesen und warte nun....
Überwiesens eit dem 2.1
Habe sie Verkäuferin mehrfach angeschrieben...
Erst man sie sei nicht Zuhuase habe das Paket aber versendet hätte die Paketnummer aber nicht zur Hand...
Ich wieder gewartet....
Dann kam auf meine x mail...Die Freundin ihres Sohnes hätte es mit der Post versendet( wäre mir auch wumpe ist ja auch versichert das Paket bei der Post) und es sollte schon lange da sein....
Wieder gewartet....
Habe sie etliche male wegen der Paketnummer angeschrieben ....kam nix immer nur ja wäre versendet
habe nun Unstimmigkeit wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnet....
Erst mal keine Reaktion...
Nun stellt sich raus es wurde als Päckchen versendet....aber sie hat es ja versendet und mehr könnte sie nun auch nicht tun...
Was mach ich denn nun??
Ich meine in der Auktion wahr versicherter Versand angegeben...ich lasse mir alles immer nur versichert zustellen...so habe ich wenigstens eine kleine Sicherheit ist auch eigentlich immer alles angekommen bis auf mal ein Einschreiben konnte aber anhand der Sendungsnummer nachverfolgt werden...wahr beim Nachbarn gelandet der hatte es verlegt:-(
Sie sagt ist versendet und mehr kann sie nicht machen....
Wie sieht denn die Rechtslage aus bei sowas??
Möchte ungern mal ebend knappe 55 euro in den wind schießen...
lg und danke schon mal für Eure Antworten
Versichert bezahlt unversichert versendet!!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Es war versicherter Hermes-Versand ausgeschrieben in der Auktion, die Verkäuferin ist ohne dringenden Grund davon abgewichen (DHL Päckchen - nicht nachverfolgbar - nicht versichert) deshalb haftet sie, wenn die Sendung verloren geht.
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde der Dame eine letzte Frist von 14 Tagen setzen, Dir entweder die ersteigerte Ware zu zusenden oder Dir den Kaufpreis inklusive Versandkosten rückzuerstatten. Anderfalls erfolgt Anzeige wegen Betrug.
Du warst hoffentlich so schlau die Auktion auszudrucken oder als screenshot abzuspeichern ? Wegen Nachweis versicherter Versand mein ich. Damit dürfte es der Dame schwer fallen sich rauszureden.
Die Auktion ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag, den sie nicht erfüllt hat, sie kann ja schliesslich nicht belegen die Ware versand zu haben :-)
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten