Versicherter Versand, aber keiner steht für Schaden gerade?!

6. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Olgadipolka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherter Versand, aber keiner steht für Schaden gerade?!

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einen Drucker für 400,- € bei Ebay ersteigert. Die Ware wurde wie vereinbart "versichert" versandt.

Einige Zeit später kam das Gerät per Spedition. Die Verpackung war in Ordnung, weshalb ich den Drucker angenommen habe.
Als ich diesen nun an meinen PC angeschlossen habe und den Treiber aufgespielt habe, zeigte sich, dass der Drucker defekt ist.

Dies habe ich dem Verkäufer sofort schriftlich und auch telefonisch mitgeteilt. Er erklärte, er hätte damit nichts zu tun, sondern die Spedition müsse das regeln, schließlich habe er die Ware versichert. Ich habe also die Spedition angerufen, die wiederum sagte, dass dies der Versender (also der Verkäufer) anmahnen müsse. Also habe ich wieder den Verkäufer angerufen, ihm den Fall geschildert und dieser erklärte, er würde das mit der Spedition klären.

Lange Rede, kurzer Sinn - nachdem ich mehrmals mit dem Verkäufer, der Spedition und sogar mit deren Versicherung telefoniert habe bekam ich ein Brief von der Spedition. Darin war eine Kopie des Versicherungsschreibens, aus dem hervorging, dass der Verkäufer nicht die Frist gewahrt hat. Er hat zu spät reklamiert ! Somit springt die Versicherung der Spedition nicht ein. Der Spedition ist das auch alles klar und der Verkäufer sagt einfach, er hätte das Gerät ja in ordnungsgemäßen Zustand losgeschickt. Ende vom Lied ist, das ich 400,- € in den Sand gesetzt habe.

Also, warum gibt es eigentlich einen "versicherten Versand", wenn sowieso keiner für Schäden gerade steht ? Wer ist denn jetzt im Recht ? Kann mir jemand helfen ???

Liebe Grüße,
Olgadipolka

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Wichtige Frage: Handelt es sich um einen privaten Anbieter, oder um einen gewerblichen Händler, der Ihnen die Ware auf eBaY veräußerte?

Prinzipiell, kann sich Ihr VK nicht sofort auf einen Transportschaden berufen, sondern dies muss erst durch ihn geprüft werden.

-> da keine Beschädigung am Paket erkenn bar, kann man. m. E. einen Transportschaden ausschließen. :)

Sie gehen also in erster Linie von einem SACHMANGEL aus. Ein Sachmangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert ( vgl.: §§ 434 , 437 BGB ).

-> Diese Haftung kann er nicht von sich weisen, da er für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen hat ... (vgl: § 444 BGB ).

Nun muss man Unterscheiden privat oder gewerblicher VK.

Wohingegen bei einem Verkauf zwischen Privat-Auktionen der K beweisen muss, dass der defekt bereits vor dem Versenden vorlag, muss ein Händler beweisen, dass die Ware bei ihm mangelfrei war.

Also:
1., Mit dem "Transportschaden" haben Sie bei einem gewerblichen VK überhaupt nichts zu tun. vgl. hierzu: §§ 447 , 474 Abs. 2 BGB .

2., Versicherter Versand privater VK: Wie man sieht haben Sie auch hier eine bestimmte "Rangordnung", und Regeln einzuhalten ... die AGBs des Transporteurs. Diese sagen ganz klar: "Ansprüche kann nur der Versender geltend machen."

-> Aha, also auch hier, kann nur der VK Kohle erwarten. Was bedeutet das für mich als K? Auch hier ist es des Versenders Problem.

VORGEHENSWEISE:
Sie vergessen ganz flott das Märchen vom Transportschaden und berufen sich auf einen Sachmangel, wie oben beschrieben und fordern Ihren VK Nachbesserung (§ 439 BGB ) auf (7/14 Tage-Frist). Sollte er die Nachbesserung verweigern, können Sie Ihren Kaufrücktritt (vgl. § 323 BGB ), erklären.

So würde ich es machen ... ;)

Ein Musterschreiben finden Sie z. B. hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=12215

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

Gruss, Thorsten Kraft

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#2
 Von 
Olgadipolka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleiner Nachtrag:
Nach Fristsetzung und bitte um Nachbesserung oder Aufhebung des Kaufvertrages (also Geld zurück), hat mein Anwalt ein Schreiben aufgesetzt.
Jetzt habe ich als Antwort von seinem Anwalt folgendes:
"Mein Mandant trägt vor, dass das Gerät in ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand an die Spedition übergeben wurde. Dafür... stehen Zeugen zur Verfügung. Sollte das Gerät bei dem Versand beschädigt worden sein..... ist die Gefahr... auf Ihren Mandanten übergegangen."

Das bedeutet für mich: Ich habe für den versicherten Versand "extra" bezahlt. Habe den Defekt rechtzeitig bei der Spedition gemeldet. Diese haben gesagt, dass der Verkäufer den Defekt anmahnen muss. Ich habe also den Verkäufer extra noch darauf hingewiesen. Und nur weil er es nicht gebacken bekommen hat, rechtzeitig zu reklamieren, bleibe ich auf den Kosten sitzen ? Ist das fair ???

Mein Anwalt sagt, dass das ohne Rechtschutz zu riskant sei. Und mein Versicherer sagt, dass die Rechtschutz dies nicht abdeckt.
Toll. Was soll ich jetzt machen ? Das kann doch nicht rechtens sein ??? Soll der Verkäufer wirklich einfach so davonkommen ??????

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

In diesem Falle muss ich Ihrem RA recht geben, es wird langsam aber sicher kompliziert ... (Zeugen, etc.)

... eine Möglickeit würde noch bestehen:

1., Wann haben Sie ihren VK in Kenntnis gesetzt, dass das Gerät defekt ist? Am selben Tag der Anlieferung?

2., Haben Sie eine Möglichkeit feststellen zu lassen, dass das Gerät nicht durch einen Transportschaden beschädigt wurde? z.B. über einen Elektroniker?

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#4
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 209x hilfreich)

Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber nach meinem Rechtsempfinden, ist allein nur der Verkäufer für eine korekte und beschädigungsfreie Waren-Lieferung verantwortlich.
Falls die Ware aus welchen Gründen nicht gebrauchsfähig bei Ihnen angekommen sein sollte so ist doch erst einmal grundsätzlich
der Verkäufer dafür verantwortlich, wobei ich einmal annehme, dass es sich hier um einen gewerbsmäßigen Händler auch handelt und der, entweder zu einer Reparatur oder zu einer Warenrückname auch verpflichtet ist.
Ich hätte diesem Verkäufer bzw. Händler deshalb auch umgehend per Nachweis dieses defekte Gerät mit schriftlicher Aufforderung zur Reparatur oder einer Kaufanulierung zurück gesendet.
Nach Fristvertreichung hätte ich dann einen Mahnbescheid über die Höhe des Kaufpreises von diesem Gerät erlassen und erst einmal abgewartert was da kommt.

Sollten Sie etwas bewandert sein, so könnten Sie gegebenfalls auch eine Klage vor einem Gericht auch ohne Anwalt führen, denn was soll Ihnen da im schlimmsten Fall groß passieren.

Das derartige Dinge per Internet-Kauf immer mit einem gewissen Risiko verbunden sind hätte mann eigentlich schon mit dem Kauf der Ware einkalkulieren müssen.

Wenn Sie allerdings immer nur kostenlos über eine Rechtschutzversicherung Klagen und Ihr Recht durchsetzen wollen, ohne auch einmal das Risiko einer eigenen Klage über einen notfalls von Ihnen selbst zu bezahlenden Anwalt übernehmen zu wolleb, zumal bei einem gewonnenenden Prozeß ohnedies der Verkäufer/Händler auch ihre Anwaltkosten übernehmen muß, hilft alles Jammern nichts.

Ihre Chansen müßten doch aus meiner Sicht gesehen gar nicht so schlecht aussehen hier notfalls per Gericht ihr Recht durchzusetzen zu können, obwohl ich weder Ihren Verkäufer/Händler noch auch Ihren Kaufvertrag kenne und damit auch nicht weiß ob die Ware womöglich nicht schon vor dem Versand in Ihr Eigentum übergangen ist und damit dann auch Sie für einen Versandtschaden haften müßten.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls aber trotzdem viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs und bin gespannt dann hier auch vom Ergebnis etwas hören zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Mit dem Hochholen eines 5 1/2 Jahre alten Threads sicher nicht, du Spaßvogel. Jetzt durfte ich wieder 5 Beiträge lesen bevor ich gesehen habe, daß das Ausgangsthema Asbach Uralt ist. :-/

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

:spam:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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