...und prompt nicht angekommen!
Hallo, ich habe folgenden Artikel ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=018&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=280069691257&rd=1&rd=1
Habe wie in der Auktion festgelegt versicherten Versand bezahlt. Nach ca. 2 Wochen fragte ich nach wo die Sendung bleibt und ob ich evtl. eine Paketnummer bekommen kann. Antwort, die Ware wurde per Warendendung dann und dann versendet.
Kann ich jetzt den Gesamtbetrag zurückfordern oder nur die Differenz zwischen versichertem Versand und Warensendung?
Die Verkäuferin schein gewerblich zu sein, habe ich ein Recht auf Rückerstattung?
Danke
gaestin
Versicherter Versand bezahlt, als Warensendung verschickt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ich würde sagen, Du hast auf alle Fälle ein Recht auf Neulieferung - und wenn das nicht geht, wovon man hier ausgehen kann, natürlich auf volle Rückerstattung. Was sagt denn der VK bisher dazu?
Danke für Deine Antwort.
Ich habe einen "Fall" bei ebay aufgemacht, einzige Antwort: Ware wurde am 26.01. per versendet.
gaestin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Gaestin,
deine VK handelt gewerblich und haftet in jedem Fall für den Versand, bis du die Ware in den Händen hälst. Im Prinzip dürfte sie den unversicherten Versand gar nicht erst anbieten, bei gewerbl. gibt es so etwas gar nicht.
Egal, wie sie versendet, sie haftet!
Sie muß entweder für Ersatz sorgen oder dir den Gesamtbetrag erstatten!
Schreibe sie nochmal an und weise sie auf diese Tatsache hin!
Viel Glück,
Micha
Außerdem würde ich sie und eBay auf ihre vollständig fehlenden AGB`s, bezl. Rückgaberecht etc. hinweisen!
Bei solchen Verkäufern hofft man echt, dass bald die dicke Abmahnung folgt!
Allein die Zeile in dem Angebot:
*Ich übernehme keine Haftung für unversicherte Sendungen*...
...ist schon ein Witz!
Sie ist gewerblich und haftet IMMER!
Gruß
-- Editiert von Micha81 am 08.02.2007 21:18:55
--- editiert vom Admin
...so, nach weiteren fast 2 Wochen immernoch keine Reaktion, geschweige denn Rückerstattung. Und nu?
Grüße
gaestin
Welche Schritte hast du denn in der Zwischenzeit unternommen?
Hast du ihr schon, wie F. Lorenz oben schrieb, eine letzte Frist zur Neulieferung, bzw. Rückerstattung gesetzt?
Wenn sie danach immer noch nicht reagiert hat, sollest du dies tun:
http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
Viele Grüße,
Micha
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