Versuchter Betrug mit vertauschter Küchenmaschine

22. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
figurehead_1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 22x hilfreich)
Versuchter Betrug mit vertauschter Küchenmaschine

Guten Tag,

Fiktiver Fall:
Privater VK verkauft auf eBay eine hochwertige Küchenmaschine welche bis Versand einwandfrei funktioniert und erhält von privatem K die Rückmeldung, das Gerät wäre defekt. VK bietet K aus Kulanz an, das Gerät zur Überprüfung zurück zu senden. K nimmt das Angebot an und fordert Reparatur (falls möglich) und anschließende Rücksendung. Was jedoch ankommt, ist NICHT das Gerät das verkauft wurde! Gleiches Modell aber andere Seriennummer (liegt schriftlich vor aus ursprünglichem Lieferschein) und auch an diversen kleinen Merkmalen klar erkennbar (Vergleich mit hochauflösenden Fotos die für die Auktion gemacht wurden).
Vermutung: Betrug durch Austausch von defekter Ware durch funktionierende!
VK schreibt K über ebay-Nachrichtenfunktion (wie auch gesamte bisherige Kommunikation) an, erläutert die Situation und fordert Stellungnahme. VK bietet Zurücksendung der Ware unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen von Seiten des K an und auf weitere Maßnahmen zu verzichten. Bei Weigerung des VK dies anzunehmen droht VK mit Anzeige wegen Betruges. Seit dem meldet sich K nicht mehr ....

Fragen:
- Muss VK die Ware auf jeden Fall zurücksenden, auch wenn K sich weiterhin nicht meldet?
- Falls nicht, muss VK die Ware einen bestimmten Zeitraum aufheben und darf sie dann entsorgen?
- Kann VK den K unter Angabe einer Frist auffordern, die Ware unter genannten Bedingungen zurückzunehmen und bei Nichtmeldung nach Ablauf der Frist den Fall als erledigt ansehen?
- Wäre es sinnvoll, den K auf jeden Fall anzuzeigen? Gibt es da evtl. Fristen die zu beachten wären?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich gehe davon aus,du bist der VK!

Zitat:
VK bietet K aus Kulanz an, das Gerät zur Überprüfung zurück zu senden.
Wieso macht man sowas? Das ist das schelchteste was dir einfallen konnte! Wenn sowas mal wieder ist, es ist das Gerät des K und somit sein Problem!

Wäre ich jetzt an deiner Stelle, würde ich dem K rein gar nichts zusenden, damit würdest du ja dein Beweismittel hergeben.

Der K wird wohl hoffen, dass du nichts weiter unternimmst, ich würde aber wegen versuchten Betruges Anzeige erstatten, de Beweis kannst du dazu auch gleich mitnehmen...

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#2
 Von 
figurehead_1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Antwort,

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wieso macht man sowas? Das ist das schelchteste was dir einfallen konnte! Wenn sowas mal wieder ist, es ist das Gerät des K und somit sein Problem!

Hierfür gibt es gute Gründe, z.B. Paypal ... da ist ja nie klar was bei rauskommt. Kann auch nach hinten losgehen. Außerdem kann man auch mal einfach nett sein. Hätte ja schliesslich auch beim Versand beschädigt worden sein können ...

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wäre ich jetzt an deiner Stelle, würde ich dem K rein gar nichts zusenden, damit würdest du ja dein Beweismittel hergeben.
Der K wird wohl hoffen, dass du nichts weiter unternimmst, ich würde aber wegen versuchten Betruges Anzeige erstatten, de Beweis kannst du dazu auch gleich mitnehmen ...

Den Stress kann man, muss man sich aber nicht unbedingt geben wenn´s nicht notwendig ist. Was soll denn dabei positives für den VK rauskommen außer Genugtuung? Die Frage war ja: Ist es aus irgendwelchen Gründen unbedingt notwendig?

-- Editiert von figurehead_1 am 22.02.2016 18:29

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Hierfür gibt es gute Gründe, z.B. Paypal
Ich kann dir nur raten PP nicht zu nutzen, alleine dadurch kannst du dir so eine Menge an Ärger spaaren! Vorallem einem solchen "Verein" trauen, der noch nichtmal wagt seine AGB von einem deutschen Gericht überprüfen zu lassen???

Zitat:
Hätte ja schliesslich auch beim Versand beschädigt worden sein können
Dann wäre das aber auch nicht dein Problem (ausser du hättest schlecht verpackt)! Immerhin trägt bei privaten Verkäufen der Käufer das Versandrisiko.

Zitat:
Die Frage war ja: Ist es aus irgendwelchen Gründen unbedingt notwendig?
Unbedingt sicher nicht! Nur wenn dein K so etwas allgemein öfter versucht, dann wird das auch demenstprechend sanktioniert!
Wenn dein K, sowas vor dem Kauf bei dir schon gemacht hätte und Jemand ihn deswegen angezeigt hätte, hättest du jetzt den Ganzen Stress wohl erst gar nicht ;)

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#4
 Von 
figurehead_1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat:
Ich kann dir nur raten PP nicht zu nutzen ...

Ja ... das hab ich jetzt auch verstanden. Bringt nur hier nix mehr ...

Zitat:
Unbedingt sicher nicht! Nur wenn dein K so etwas allgemein öfter versucht, dann wird das auch demenstprechend sanktioniert!
Wenn dein K, sowas vor dem Kauf bei dir schon gemacht hätte und Jemand ihn deswegen angezeigt hätte, hättest du jetzt den Ganzen Stress wohl erst gar nicht ;)

Ich glaube aus verschiedenen Gründen nicht, dass der K das schon öfter gemacht hat oder dies noch vorhat. Is auch wurscht ...
Mir geht es nur darum, ob der VK nun die Maschine einfach bei sich "einlagern" kann falls der K sich einfach nicht mehr meldet oder ob er ihm dir Rücksendung der Ware trotzdem irgendwie "schuldet", also die Maschine nun zurücksenden MUSS!? In diesem Falle würde der VK natürlich Anzeige erstatten um nicht einfach sein "Beweismittel" herzugeben.
Gibt es irgendwelche "Fristen" zu beachten?

-- Editiert von figurehead_1 am 25.02.2016 11:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zurücksenden musst Du nicht, höchstens zur Rücksendung bereithalten. Ich würde auch ein Zürückbehaltungsrecht bis zur Einsendung der richtigen Maschine bzw. dem Verzicht auf das Angebot der Reparatur sehen.

Herausgabeansprüche verjähren übrigens erst nach 30 Jahren. Um das Ding irgendwann loszuwerden (wenn dann mal alles geklärt ist), solltest Du den Käufer per Einwurfeinschreiben mit 14tägiger Fristsetzung (nach Datum) auffordern, die Ware bei Dir abzuholen. Dabei erklären, dass er sich nach Fristablauf im Annahmeverzug befindet und Du anschließend die Ware gemäß §383 BGB öffentlich versteigern lassen wirst (Leistungsort wäre Dein Wohnort). Das ist leider die einzige Möglichkeit, das Ding rechtssicher loszuwerden.

-- Editiert von JogyB am 25.02.2016 11:57

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