Versuchter Täuschungsversuch?

7. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchter Täuschungsversuch?

Hallo, was haltet ihr von dieser Auktion? Für meinen Teil empfinde das ganze als sehr Fragwürdig. Ich bin leider mehr oder weniger drauf reingefallen jetzt droht der Verkäufer jetzt aufgrund einer Negativen Bewertung mit Anwalt und Strafanzeige.




https://www.ebay.de/itm/284161712085




31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Ebayuser123):
Hallo, was haltet ihr von dieser Auktion?

Die Überschrift hätte man anders gestalten können, damit es klarer ist.



Zitat (von Ebayuser123):
jetzt droht der Verkäufer jetzt aufgrund einer Negativen Bewertung mit Anwalt und Strafanzeige.

Was genau schreibt er denn?

Die Bewertung "Irreführende Auktion" dürfte wohl noch als Meinungsäußerung durchgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ebayuser123):
Hallo, was haltet ihr von dieser Auktion?

Die Überschrift hätte man anders gestalten können, damit es klarer ist.



Zitat (von Ebayuser123):
jetzt droht der Verkäufer jetzt aufgrund einer Negativen Bewertung mit Anwalt und Strafanzeige.

Was genau schreibt er denn?

Die Bewertung "Irreführende Auktion" dürfte wohl noch als Meinungsäußerung durchgehen.


Ich werde eine Strafanzeige gegen Sie einleiten, denn ich habe ganz klar und eindeutig in meiner Anzeige alles beschrieben
und wenn ich wie viele 4 Reifen anbiete ist das ganz normal, das bedeutet das 4 Reifen zur verfügung stehen.


Wenn Sie die Anzeigen nicht lesen ist das ihre vernächlässigung zu zu schreiben.

Ich habe all das an meinen Anwalt weiter geleitet.


Und für die unwahre Bewertung werde ich bei e-Bay auch melden, sowas wie Sie sollte bei e-bay gesperrt werden,.
auch das werde ich einleiten.

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#3
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 53x hilfreich)

denke ich aber nicht! Wenn sie oben schreiben 4 Reifen (59,-) dann heißt das nicht 1 Reifen Preis mal 4. Das ist irreführend. Genauso wie das Samsung Handy, wo unten ganz klein steht, das es nur die Schachtel ist.

Solch irreführende Ebayanzeigen haben wir des öftreen hier.

Gegen was/ wen wollen sie denn eine Strafanzeige stellen, wenn sie sich undeutlich ausdrücken?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
denke ich aber nicht! Wenn sie oben schreiben 4 Reifen (59,-) dann heißt das nicht 1 Reifen Preis mal 4. Das ist irreführend. Genauso wie das Samsung Handy, wo unten ganz klein steht, das es nur die Schachtel ist.

Solch irreführende Ebayanzeigen haben wir des öftreen hier.

Gegen was/ wen wollen sie denn eine Strafanzeige stellen, wenn sie sich undeutlich ausdrücken?


Mal abwarten ob da noch was nachkommt. Nicht das da nachher doch noch irgend ein Schreiben vom Anwalt kommt um irgendwelche Bearbeitungsgebühren abzukassieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8601 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

also ich sehe hier eher Probleme beim Beertenden! Die Angebozsbeschreibung sagt das sogar so deutlich, dass hier EIN Reifen angeboten wird, dass das sogar von einem 10jährigen ganz ohne Probleme so verstanden wird...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41557x hilfreich)

Ich würde den Verkäufer jetzt erst mal ignorieren, nicht kommunizieren und abwarten was denn noch so kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

also ich sehe hier eher Probleme beim Beertenden! Die Angebozsbeschreibung sagt das sogar so deutlich, dass hier EIN Reifen angeboten wird, dass das sogar von einem 10jährigen ganz ohne Probleme so verstanden wird...

In der Artikelbezeichnung steht aber ganz klar das es 4 Stück sind.
Auf einem mobilen Endgerät überliest man das auch schnell in der Beschreibung das es nur ein Reifen ist, weil alles komisch umschrieben ist.

-- Editiert von Ebayuser123 am 07.02.2021 21:12

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

wie viele Reifen hast du denn bekommen?
Das Angebot ist ziemlich eindeutig, der Verkäufer schuldet 4 Reifen.

Im Gegensatz zu vielen anderen irreführenden Angeboten sehe ich hier aber nicht unbedingt einen Betrug, der Verkäufer dürfte glaubhaft machen können, dass er dachte man dürfe das so gestalten.
Wobei, er hat ja immer noch entsprechende Angebote online, spätestens nachdem er einmal auf diese irreführende Beschreibung hingewiesen wurde hätte er sich meiner Ansicht nach informieren müssen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

wie viele Reifen hast du denn bekommen?
Das Angebot ist ziemlich eindeutig, der Verkäufer schuldet 4 Reifen.

Im Gegensatz zu vielen anderen irreführenden Angeboten sehe ich hier aber nicht unbedingt einen Betrug, der Verkäufer dürfte glaubhaft machen können, dass er dachte man dürfe das so gestalten.
Wobei, er hat ja immer noch entsprechende Angebote online, spätestens nachdem er einmal auf diese irreführende Beschreibung hingewiesen wurde hätte er sich meiner Ansicht nach informieren müssen.

Stefan

Direkt nachdem die Auktion vorbei war kam schon so eine Email die mir den Eindruck erweckte das er die Auktion absichtlich so angelegt hatte. Obwohl ich das so noch gar nicht angesprochen hatte. Habe ihm dann geschrieben das ich Kauf zurücktreten werde. Da es für mich schon wie ein absichtlicher Täuschungsversuch aussieht. Er hat mir dann den Kaufabbruch im eBaysystem bestätigt. Danach habe ich ihm die entsprechende Bewertung, weil ich dies schon besonders dreist finde.
Es sind ja auch ne weitere Auktionen drinnen die ähnlich aufgebaut sind.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Habe ihm dann geschrieben das ich Kauf zurücktreten werde.
OK, damit hast du auch keinen Anspruch mehr.
Mach' dir trotzdem keine Sorgen, ich wette da wird nichts mehr kommen.

Ich wusste übrigens gar nicht, dass man auch abgebrochene Auktionen bewerten kann.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 53x hilfreich)

Sorry erstmal für meine Antwort #3. Ich hatte irrtümlich gemeint (#2), dass sie der Verkäufer wären!

Dass sie den Kauf abgebrochen haben ist vollkommen ok und fair. Wie gesagt: Wenn der VK oben schreibt 4 Reifen zum Preis von ... kann er nicht unten schreiben ... das gilt aber nur für einen

Wenn für sie der Abbruch ok ist, vergessen sies. Da wird nichts mehr kommen.
Wenn sie aber sagen: Ich will 4 Reifen, denn das steht da, sollten sie einen Anwalt online oder telefonisch kontaktieren. Was hat denn ebay dazu gesagt?

Angenommen, man würde nur einen Reifen kaufen (wer kauft einen? Wer kauft drei?), ist das Angebot ja komplett weg und hat sich nicht auf: Verkaufe drei Reifen ... verringert.
Somit hat der VK schlechte Karten.
Der VK könnte ja 4 Anzeigen machen mit je: Verkaufe einen Reifen für ...
aber eine wie die aktuelle. Denke nicht, dasss er da durchkommt.

Alleine schon deshalb, dass er mit dem Angebot gegen eBay-Regeln verstossen hat, um Gebühren zu sparen ;)

-- Editiert von Frabato am 08.02.2021 00:14

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn sie aber sagen: Ich will 4 Reifen, denn das steht da, sollten sie einen Anwalt online oder telefonisch kontaktieren.
Ich glaube nicht, dass das funktionieren wird. Er ist zurückgetreten, das kann man nicht auch wieder zurücknehmen.

Zitat:
wer kauft einen? Wer kauft drei?
Richtig, daran hatte ich auch schon gedacht. Der Verkehrssitte entsprechen jedenfalls 4 Reifen, vielleicht auch mal nur einer oder zwei, aber das sollte man dann schon ausdrücklich und im Titel erwähnen. Hier war es aber sogar das Gegenteil, es wurden konkret "4 Stck" angeboten.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon einbisschen lächerlich das ganze. Hatte bezüglich der fragwürdigen Auktionen schon mit dem Support telefoniert dort sagte man mir das diese Auktionen nicht klargehen würden und man sich darum kümmere.
Heute Morgen musste ich feststellen das man meine Bewertung aus dem System genommen hat und die Aktionen weiterhin bestehen....

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Heute Morgen musste ich feststellen das man meine Bewertung aus dem System genommen hat
Ich kann mir gut vorstellen, dass das mit dem Abbruch zu tun hat. Wie gesagt dachte ich bisher, dass man in solchen Fällen gar nicht bewerten kann.

Übrigens ziemlich schlechte Artikelbeschreibungen die der Verkäufer da macht (und auch das führt dazu, dass man das nicht unbedingt alles lesen muss, das hat schon AGB-Charakter). Er schwankt auch ziemlich stark, mal ist er sehr entgegenkommend und dann wieder genau das Gegenteil, dazu viele schwammige Aussagen.
Und wenn ich mir nur die Felgen- und Reifen-Angebote anschaue ist zumindest der Verdacht auf gewerbliches Handeln gegeben (die abgelaufenen Auktionen deuten aber wieder nicht darauf hin, daher würde ich darauf nicht bauen).

Das Angebot der Felgen ist/war bei diversen Seiten eingestellt, und bei einer Kleinanzeige kann man das auch so anbieten (weil der Vertrag separat geschlossen wird). Bei Ebay geht das aber nicht, und das ist ein Problem für den Verkäufer.

Vielleicht hat ja jemand Interesse an acht(!!!) Alufelgen für knapp 100 Euro (LINK & LINK). :cheers:

Bei den Felgen fehlt übrigens auch das Wichtigste: die Angabe der passenden Fahrzeuge. Ich hab' spontan mal nach der KBA gegoogelt, konnte aber nichts finden (ist mir aber auch egal).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Heute Morgen musste ich feststellen das man meine Bewertung aus dem System genommen hat
Ich kann mir gut vorstellen, dass das mit dem Abbruch zu tun hat. Wie gesagt dachte ich bisher, dass man in solchen Fällen gar nicht bewerten kann.

Übrigens ziemlich schlechte Artikelbeschreibungen die der Verkäufer da macht (und auch das führt dazu, dass man das nicht unbedingt alles lesen muss, das hat schon AGB-Charakter). Er schwankt auch ziemlich stark, mal ist er sehr entgegenkommend und dann wieder genau das Gegenteil, dazu viele schwammige Aussagen.
Und wenn ich mir nur die Felgen- und Reifen-Angebote anschaue ist zumindest der Verdacht auf gewerbliches Handeln gegeben (die abgelaufenen Auktionen deuten aber wieder nicht darauf hin, daher würde ich darauf nicht bauen).

Das Angebot der Felgen ist/war bei diversen Seiten eingestellt, und bei einer Kleinanzeige kann man das auch so anbieten (weil der Vertrag separat geschlossen wird). Bei Ebay geht das aber nicht, und das ist ein Problem für den Verkäufer.

Vielleicht hat ja jemand Interesse an acht(!!!) Alufelgen für knapp 100 Euro (LINK & LINK). :cheers:

Bei den Felgen fehlt übrigens auch das Wichtigste: die Angabe der passenden Fahrzeuge. Ich hab' spontan mal nach der KBA gegoogelt, konnte aber nichts finden (ist mir aber auch egal).

Stefan

Die ganzen neuen Möbel die wegen Geschäftsauflösung drinnen sind sehen mir schon ziemlich gewerblich aus......Glaube den Zoll interessiert das vielleicht einbisschen mehr.....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Ebayuser123):
Ich werde eine Strafanzeige gegen Sie einleiten, denn ich habe ganz klar und eindeutig in meiner Anzeige alles beschrieben
und wenn ich wie viele 4 Reifen anbiete ist das ganz normal, das bedeutet das 4 Reifen zur verfügung stehen.
Das sehen Gerichte aber teilweise ganz anders. Ich würde hier 4 Reifen fordern, denn diese wurden angeboten. Ja, in dem Text wird das wieder relativiert, aber insbesondere kurz vor Schluss lesen sich Interessenten nicht noch den ganzen Text durch. Meiner Meinung nach wurde hier absichtlich getäuscht. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, dann würde ich auf Herausgabe der 4 Reifen klagen. Da der Fragesteller aber den Kauf abgebrochen hat gibt es hier nichts mehr zu wollen.

Zitat (von reckoner):
Im Gegensatz zu vielen anderen irreführenden Angeboten sehe ich hier aber nicht unbedingt einen Betrug, der Verkäufer dürfte glaubhaft machen können, dass er dachte man dürfe das so gestalten.
Du hast schon gelesen, dass er auch eine OVP ud andere Dinge so verkauft? Das ist für mich ganz klar eine beabsichtigte Täuschung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Habe mir gerade mal die ganzen Angebote des Verkäufers angesehen, der handelt ganz klar gewerblich.

Signatur:

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#18
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du hast schon gelesen, dass er auch eine OVP ud andere Dinge so verkauft? Das ist für mich ganz klar eine beabsichtigte Täuschung.
Nee, hab' ich nicht. Hast' du mal einen Link (zu der OVP meine ich)?

Aber warum er glaubhaft machen könnte das es kein Betrug war hatte ich in #14 nochmal etwas ausgeführt. Er wird behaupten können, dass er den Text einfach aus seinen Kleinanzeigen übernommen hat, ohne böse Absicht.

Und wie gesagt gilt das imho nicht mehr für die auch jetzt noch laufenden Auktionen, ihm ist die Irreführung bekannt und er muss es korrigieren.
Hat er (noch) nicht, daher gibt es aktuell 8 Felgen zum Schnäppchenpreis (das er wirklich 8 Stück besitzt möchte ich auch bezweifeln, und wenn doch dann sind wir wieder mehr im gewerblichen Bereich - für den Verkäufer ist es so oder so blöd).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19227 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat:
Ich würde hier 4 Reifen fordern, denn diese wurden angeboten.

Sinnlos - denn dem Kaufabbruch wurde bereits zugestimmt.
Man hätte gute Chancen gehabt, die 4 Reifen für 59€ zu bekommen - aber dann hätte man den Kauf nicht abbrechen dürfen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo nochmal,

Zitat:
Habe mir gerade mal die ganzen Angebote des Verkäufers angesehen, der handelt ganz klar gewerblich.
Hab' ich jetzt auch gemacht, und ich stimme dir durchaus zu.
Die Puppensammlung könnte noch privat sein, die neuen Möbel aber wohl nicht (da steht ja sogar dabei, dass sie aus einem Räumungsverkauf stammen).

Ich kann nachvollziehen wie hier gedacht wird. Vielleicht ist das Gewerbe aufgegeben worden und der allerletzte Rest soll nun über den privaten Ebayaccount verkauft werden. Oder der Verkäufer ist der Eigentümer der Immobilie und hat die Möbel quasi als Mietzahlung bekommen, oder er hat sie einfach mitgekauft, wie auch immer.
Trotzdem funktioniert das imho so nicht, es bleibt gewerblich.

Andererseits zeigt die Historie, dass das mit den Möbeln neu ist, und daher vielleicht nicht nachhaltig. Ergo doch kein Gewerbe.

Ich möchte mich nicht festlegen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sinnlos - denn dem Kaufabbruch wurde bereits zugestimmt.
Zitat (von -Laie-):
Da der Fragesteller aber den Kauf abgebrochen hat gibt es hier nichts mehr zu wollen.

Hab ich doch geschrieben. Ich bin ja auch nicht der Fragesteller.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man hätte gute Chancen gehabt, die 4 Reifen für 59€ zu bekommen - aber dann hätte man den Kauf nicht abbrechen dürfen.
Aber nicht das sich der TS jetzt ärgert: Gute Chancen ja, Wahrscheinlichkeit des Obsiegens vor Gericht aber trotzdem nur bei vielleicht 80%. Und ob das den Aufwand und u.U. auch das Kostenrisiko wert ist?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ebayuser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Man hätte gute Chancen gehabt, die 4 Reifen für 59€ zu bekommen - aber dann hätte man den Kauf nicht abbrechen dürfen.
Aber nicht das sich der TS jetzt ärgert: Gute Chancen ja, Wahrscheinlichkeit des Obsiegens vor Gericht aber trotzdem nur bei vielleicht 80%. Und ob das den Aufwand und u.U. auch das Kostenrisiko wert ist?

Stefan

Ja der Warenwert ist so gering das es sich nicht lohnt zu streiten, das sind ja auch noch „Billigreifen". Vorallem weiß man nicht wie alt die Reifen sind.
So wie die Reifen gelagert sind usw hätte ich 100€ Euro für alle vier geboten. Ich mache jetzt auch einen Haken dahinter sollen sich andere mit dem Verkäufer rumärgern o.O

-- Editiert von Ebayuser123 am 08.02.2021 16:30

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#24
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1838 Beiträge, 724x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man hätte gute Chancen gehabt, die 4 Reifen für 59€ zu bekommen


Ich denke nein. Nur bei "Sofort-Kauf"-Angeboten scheint es gerechtfertigt, den Anbieter an seinem Anzeigentitel fetszuhalten (Begründung: mit dem "Sofort-Kauf" drängt der Verkäufer gerade auf einen schnellen, eine uninformierte Entscheidung riskierenden Kaufentschluss. )

Beim Versteigerungsformat wird dem Interessenten zuzumuten sein, sich erst im gesamten Angebotstext zu informieren.

Besonders irreführend ist ein anderes seiner Angebote:
https://www.ebay.de/itm/4-Stck-PLATIN-Alu-Felgen-5-Loch-KBA-46629-Alufelgen-fur-Reifen-215-65-R15-96H/284178372865?hash=item422a59d901:g:BE0AAOSwhcNacjlR

"4 Stck. PLATIN Alu-Felgen 5 Loch KBA 46629 Alufelgen für Reifen 215/65 R15 96H"

Artikelzustand: GEBRAUCHT
"Gut erhaltende ALU Felgen"

Startpreis: 49€


Artikelmerkmale:
(...)
Angebotspaket: Ja
Produktart: Reifensatz"

Weiter unten dann:

auf Wunsch können alle 4 Stck geliefert werden
(Angebotspreis mal 4 STCK. Alu-Felgen.)

RK

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Besonders irreführend ist ein anderes seiner Angebote:
So waren zunächst alle Angebote eingestellt. Mittlerweile hat ebay reagiert und der Verkäufer musste die Angebote abändern. Dieses Angebot habe ich jetzt auch gemeldet

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Ebayuser123):
Hallo, was haltet ihr von dieser Auktion? Für meinen Teil empfinde das ganze als sehr Fragwürdig.

Wieso? Weil jemand Winterreifen verkauft und klar darauf hinweist, daß er die Reifen einzeln verkauft und einen Startpreis für einen Reifen nennt?
Zitat:
Ich bin leider mehr oder weniger drauf reingefallen jetzt droht der Verkäufer jetzt aufgrund einer Negativen Bewertung mit Anwalt und Strafanzeige.

Wie ist denn die Formulierung der Bewertung? Hoffentlich keine Unterstellung von Betrugsversuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Ebayuser123):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

also ich sehe hier eher Probleme beim Beertenden! Die Angebozsbeschreibung sagt das sogar so deutlich, dass hier EIN Reifen angeboten wird, dass das sogar von einem 10jährigen ganz ohne Probleme so verstanden wird...

In der Artikelbezeichnung steht aber ganz klar das es 4 Stück sind.
Auf einem mobilen Endgerät überliest man das auch schnell in der Beschreibung das es nur ein Reifen ist, weil alles komisch umschrieben ist.

Es steht klar in der Beschreibung, daß jeweils 1 Reifen angeboten wird.

Das steht ganz vorne, groß und in Fettschrift. Mehr kann man nicht verlangen. Wenn jemand nicht die ganze Beschreibung liest, ist das sein Problem, nicht das des Anbieters.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Ebayuser123):
Ich werde eine Strafanzeige gegen Sie einleiten, denn ich habe ganz klar und eindeutig in meiner Anzeige alles beschrieben
und wenn ich wie viele 4 Reifen anbiete ist das ganz normal, das bedeutet das 4 Reifen zur verfügung stehen.
Das sehen Gerichte aber teilweise ganz anders. Ich würde hier 4 Reifen fordern, denn diese wurden angeboten.

Nein. Es werden klar und unmißverständlich Einzel-Reifen angeboten.

Zitat:
Ja, in dem Text wird das wieder relativiert, aber insbesondere kurz vor Schluss lesen sich Interessenten nicht noch den ganzen Text durch. Meiner Meinung nach wurde hier absichtlich getäuscht. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, dann würde ich auf Herausgabe der 4 Reifen klagen.

Und auf die Nase fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nur bei "Sofort-Kauf"-Angeboten scheint es gerechtfertigt, den Anbieter an seinem Anzeigentitel fetszuhalten (Begründung: mit dem "Sofort-Kauf" drängt der Verkäufer gerade auf einen schnellen, eine uninformierte Entscheidung riskierenden Kaufentschluss. )
Ebay ist Ebay, ich sehe da keinen Unterschied. Auch - und gerade - bei Auktionen wird oft schnell geboten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

@eh1960
dir ist aber schon bewusst, dass die Angebote mittlerweile überarbeitet wurden???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

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