Vertrag verbindlich bei Fehler im Einstellen

9. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
jester
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag verbindlich bei Fehler im Einstellen

Einer (gewerblicher) Verkaeufer hat bei eBay einen Artikel zum FestPreis (bzw sofort-kaufen) von einem Euro angeboten. Laut Artikelbeschreibung hat dieser Artikel einen Warenwert von 160 Euro (das ist auch sehr wahrscheinlich). In dieser Power-Auktion habe ich 3 dieser Posten erworben und moechte diese auch gerne zum schnaeppchen-preis von 3 euro bekommen.

Nun will der Verkaeufer aber nach dem "Fehler" die Ware nicht liefern. Die Begruendung lautet:

"Sobald f�r die Parteien klar erkennbar ist, dass hier ein Fehler im Angebot vorliegt, koennen wir unser Angebot zurueck ziehen.
Bei dem Verh�ltnis tatsaechlicher Warenwert zu 1 Euro fuer jeden doch wohleine klare Sache."

Ist das so? Kann der VK tatsaechlich von dem Kaufvertrag, der nach den eBay AGBs ganz klar besteht, einfach so rueckgangig gemacht werden?

Wie sollte ich weiter vorgehen und wie findet man einen Anwalt, der einen in so einer Sache vertritt?

Der link zur Auktion ist http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2772155766&category=30934&rd=1




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Kaufvertrag besteht nicht, weil der Verkäufer beim Einstellen der Artikel einen Erklärungsirrtum beging. Der ist hier nur allzu offensichtlich.

Etwas anderes wäre es, wenn der Verkäufer ein Euro als Startpreis angegeben hätte und dann mit dem Endpreis nicht zufrieden wäre. Dann stünde Ihnen die Erfüllung des Kaufvertrages zu.

Vergessen Sie das mit dem Anwalt, der kann Ihnen auch nichts anderes erzählen, und benutzen Sie ebay als normale Handelsplattform und nicht dazu, die offensichtlichen Fehler der Handelspartner auszunutzen.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zu Ergänzung:
mal §§ 119 , 121 BGB lesen. :-)

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

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