Hallo,
ich hab kürzlich bei PayPal einen Fall auf Käuferschutz erföffnet. Jetzt hat mich der Verkäufer angeschrieben das er mir Verzugszinsen, und kosten für Aufwand,,ab dem ersten Tag an dem PayPal den Betrag zurückhält in Rechnung stellen kann. Bezahlt habe ich den Artikel komplett! Gibt es eine Rechtliche Grundlage für so eine Aktion des Verkäufers?
Gruß
Verzugszinsen bei PayPal Käuferschutz
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Zitat:Gibt es eine Rechtliche Grundlage für so eine Aktion des Verkäufers?
Dafür müssten Sie schon mit der gesamten Geschichte vor die Sonne kommen,
so wäre die Antwort: Ja, nein, vielleicht....
Vor knapp 4 Monaten habe ich ein Artikel bei Ebay ersteigert. Durch unzufriedenheit wurde mir nach kuzer zeit eine Rücksendung zugesagt, allerdings mit der vorraussetzung der Artikel sei nicht benutzt. Da es sich dabei um eine Tattoomaschine handelte und sie 4 Wochen bei mir in "benutzung" war , stellte dies keine option für mich dar. Durch die Mangelnde Qualität wurde ich dann aufmerksam das Hersteller der Maschine abweichend von der Artikelbeschreibung ist.
Es wurde ein Zertifikat mitgeschickt das nicht zu dem Hersteller der Maschine passt was ich erst nach einiger Zeit raus bekam. Habe sogar mit dem Hersteller geschrieben der auf der Maschine zu erkennen ist. Laut denen sieht das Zertifikat ganz anders aus. Daraufhin hab ich Käuferschutz gestellt weil der Verkäufer nicht auf meine Nachrichten reagierte. Auch auf Anfrage nach Rechnungskopie bekam ich keine Antwort. Jetzt hat der Verkäufer mich angeschrieben das er mich wegen Verleumdung verklagen wird und von mir Verzugszinsen verlangen kann durch zurückhalten des Betrages durch Paypal.
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EDIT: Fall wurde von PayPal abgelehnt der gesetzliche Garantieanspruch besteht jedoch weiterhin. Verkäufer reagiert aber überhaut nicht und weigert sich tätig zu werden. Welche möglichkeiten habe ich außer für 150€ selbstbeteiligung (die den werte des artikels überschreiten) beim Anwalt vorzusprechen?
Also wegen der Verzugszinsen lohnt sich ein Anwalt bestimmt nicht.
Bei einem Warenwert von 150€ betragen die Verzugszinsen für 4 Monate ca. 4,10€ (wenn man den Verzugszins von 9% über Basiszins für Handelsgeschäfte ansetzt.)
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