Vk liefert nicht, wie läuft korrekter Rücktritt ab?

10. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
michamo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vk liefert nicht, wie läuft korrekter Rücktritt ab?

Hallo zusammen!

Ich habe das Problem, dass ein Verkäufer nicht liefert.
Die Daten zu Handel:
Auktionsende: 12 September

Geld (191Euro) ist beim Verkäufer eingetroffen (hat er mir per Mail bestätigt): 17.September
"[...]Geld ist gestern Abend gutgeschrieben morgen.[...]das Gerät [...]sollte also Anfang der Woche bei Ihnen sein"

Dann kam noch eine Mail vom VK am 22.September:
"[...]leider hat sich der Versand kurzfristig verzögert -
die Ware [...]wird im Laufe der Woche bei Ihnen sein"
Noch einmal vielen Dank für Ihren Kauf.

Hier stellt sich meine 1 Frage:
Setzt der VK durch die Aussage, er würde innerhalb der Woche liefern, selbst eine Frist (in diesem Fall bis zum 27.September) ?

Am 28 September schrieb ich ihn wieder an:
"[...]
es freut mich, dass Sie den Zahlungseingang bestätigt haben. Leider ist die Ware aber noch nicht [...] eingetroffen, so dass ich Sie bitten möchte, mir mitzuteilen, wann die Ware versandt wurde.
Ich habe Ihnen diesbezüglich auch am 27.09.2003 auf Ihre Mailbox gesprochen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Telefonnummer richtig ist.
Abweichend von Ihrer bei eBay angegebenen Adresse wurde mir von der Auskunft
folgende Adresse genannt:
Seine Adresse
Gegebenenfalls sollten Sie Ihre Daten bei eBay aktualisieren.[...]

Frage Nummer 2: Wenn seine Adresse, die er bei eBay nicht richtig ist, wie soll ich ihn dann ggF. schriftlich abmahnen?

Da es keine Antwort gab, schrieb ich ihm am 30 September:

"[...]noch immer ist die Ware nicht eingetroffen.[...]
eBay erteilt folgende Empfehlung wenn die Ware nicht geliefert wird:
"Setzen Sie dem Verkäufer per E-Mail eine Frist von sieben Werktagen mit der
Aufforderung, den Artikel gemäß Artikelbeschreibung zu liefern. Erwähnen Sie, dass Sie sonst vom Kaufvertrag zurücktreten werden"
Hiermit setze ich ihnen eine Frist von 7 Werktagen zur Lieferung der Ware.
Ist die Ware dann nicht eingetroffen, werde ich vom Kaufvertrag
zurücktreten.[...]"

Frage Nummer 3:
Ist die Formulierung "Frist von 7 Werktagen" rechtskräftig, oder hätte ich ein Datum angeben müssen?

Ich möchte nun vom Kauf zurücktreten, die 7 Werktage sind überschritten. eBay schreibt, ich solle dies per Mail tun.
Wenn ich dann mein Geld nicht bekommen, würde ich unter den eBay Käuferschutz fallen, allerdings sind Mails aus meiner Sicht nicht sehr beweiskräftig, jeder kann Sie mit minimalen Kentnissen manipulieren. Hat jemand Erfahrung mit dem Käuferschutz?

Wie muss ich meinen Kaufrücktritt formulieren?
Ich würde den VK gerne wegen Betruges anzeigen, nach seiner letzten vertröstenden Mail kam keine Antwort mehr von ihm, und das, obwohl ich ihm auch noch auf seinen Anrufbeantworter gesprochen habe (insofern die Nummer stimmt ;) .

Ich hoffe ich habe nicht zuviele Details geschrieben, aber oft hängt es ja dann genau da dran, mit lieben Grüßen und Dank für eure Hilfe,

michamo

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Zu Frage 1:

Ihre VK befindet sich mit dieser Aussage im LIEFERVERZUG!

Zu Frage 2:

Gute Frage nächste Frage ... rufen Sie doch bei seiner Bank an, und bitten Sie um Kontakt-Daten? Mit etwas Geschick ... ;)

Zu Frage 3:

m. E. müssen Sie einen genauen Zeitpunkt angeben (7 Tage ist wischi-waschi: 7 Werktage? 7 Kalendertage? spätestens in 7 Tagen absendend? Oder ankommend? Vom Zeitpunkt, wenn er die eMail gelesen hat?)

Weitergehende Infos finden Sie hier:

http://necad.dyndns.org/mahn/mahn1.html

Mahnen Sie ihn erstmal über das eBay-System an:

http://pages.ebay.de/help/basics/select-RS.html

-----------------
""Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein." - Nicola Machiavelli"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Frage 2: ggf. Einwohnermeldeamt Auskunft einholen.

Frage 3: Oder Frist schriftlich setzen mit Einsreiben per Rückschein

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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#3
 Von 
michamo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Über einen anderen Ebayer habe ich die richtige Adresse herausbekommen (ein Blick auf´s Absendeschildchen, schon ist das Problem gelöst ;) ).
Meine Lieferfristmahnung habe ich ja nicht über das ebaysystem sondern per Mail geschrieben, dazu habe ich ja auch noch "7Werktage" anstelle eines konkreten Datums angegeben. Muss ich jetzt noch einmal eine Mahnung schreiben?

Auf alle Fälle habe ich ebay den Vorgang schon mal Mitgeteilt, vielen Dank für den Link.

Wenn sich der Verkäufer nun immer noch nicht meldet, nachdem ich vom Kauf zurückgetreten bin, sollte ich dann einen Anwalt nehmen? Ich bion Student, wenn ich da an mögliche Kosten denke .....

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Gerhold

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Michael,

hier bei 123recht.net gibt es einige Anwälte, die zu Pauschalpreisen in solchen Angelegnheiten tätig werden. Ich gehöre auch dazu. :)

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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#5
 Von 
michamo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Evtl. komme ich darauf zurück :)
Ich habe den Link zu eBay genutzt, was eBay mir daraufhin geschrieben hat ist ein Witz:
"[...]Hallo Herr Gerhold,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihrer
Auktion haben.
Gerne moechten wir Ihnen behilflich sein.
Wir werden das betreffende Mitglied nachdruecklich an seine
vertraglichen Verpflichtungen erinnern.
Um Sie auf dem Laufenden zu halten, senden wir Ihnen eine Blind-Kopie
(BCC) dieser E-Mail. Fuer Ihren Handelspartner ist es nicht ersichtlich,
dass Sie eine solche Kopie erhalten haben.
Bitte versuchen Sie selbst auch noch einmal, mit dem Mitglied Kontakt
aufzunehmen und die Auktion erfolgreich abzuschliessen.
Falls es trotz dieser Bemuehungen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis
kommt, sollten Sie diese Unzuverlaessigkeit in Ihre sachliche Bewertung
miteinfliessen lassen. Die Bewertungen werden von uns regelmaessig
ueberprueft und unzuverlaessige Mitglieder vom Handel bei eBay
ausgeschlossen.
Mit freundlichen Gruessen
[...]."
Hier die Kopie der Mail:
"[...]Hallo Herr [...],
Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass Sie von einem anderen eBay
Mitglied bereits Geld fuer den im 'Betreff' genannten Artikel erhalten,
diesen jedoch nicht geliefert haben.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Bei einer abgeschlossenen Transaktion tritt ein Kaufvertrag nach
deutschem Recht in Kraft, der bindend ist. Wir weisen Sie darauf hin,
dass es Ihrem Handelspartner ueberlassen bleibt, bei Nichteinhaltung
rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Wir bitten Sie also darum, umgehend Kontakt zu Ihrem Handelspartner
aufzunehmen, um die Abwicklungsmodalitaeten miteinander abzustimmen.
Viele Missverstaendnisse lassen sich erfahrungsgemaess im persoenlichen
Gespraech am einfachsten aus dem Weg raeumen - vielleicht tauschen Sie
dazu auch einfach einmal Ihre Telefonnummern aus[...].

eBay geht mit praktisch keinm Wort auf meine Mail an eBay ein. Kein Wort bezieht sich auf den Hinweis, das der VK keine korrekte adresse angegeben hat, meine Fragen bezüglich einer korrekten Abwicklung des Rücktritts wurden nicht beantwortet ...

Was soll man davon halten?
Was würde denn ein Anwalt pauschal für sine Unterstützung nehmen?
Kann ich das dem VK auf die Rückzahlung draufbrummen :D?
Und springt evtl. sogar noch Schadensersatzt für den ganzen Ärger raus? Ich brauche meinen Rechner dringen für die Uni um mene Hausarbeiten zu schreiben .... ich habe mich daruf verlassen den Rechner pünktlich zu bekommen ...
Vielen dank schon mal für die Unterstützung,
Michael Gerhold

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Für eine Pauschale ab 55 € würde ich den Fall übernehmen.

Da sich VK im Verzug befindet, hat der VK einen Teil davon zu tragen.

Sie könnten sich ggf. einen PC mieten und diesen Schaden geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
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ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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