Vk versendet unversichert, obwohl versichert vereinbart war (mit Sendungsnummer) - Paypal

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb507450-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vk versendet unversichert, obwohl versichert vereinbart war (mit Sendungsnummer) - Paypal

Hallo,

im Bekanntenkreis ist folgendes passiert:
K kauft auf ebay-kleinanzeigen.de via Paypal Waren und Dienstleistungen ein Smartphone. Der Vk akzeptiert die Zahlungsmethode und verspricht die Sendungsnummer im Anschluss mitzuteilen. Das impliziert einen versicherten Versand, da ein unversicherter Versand keine Sendungsnummer besitzt?

Nun folgendes. Vk behauptet die Ware versendet zu haben, allerdings kam diese nie beim K an. Ein Beleg über einen versicherten Versand liegt nicht vor. Zu welchen Gunsten wird PayPal nun entscheiden?

Für mich ist es klar... Der Vk hat falsch gehandelt und nicht wie versprochen versichert (mit Sendungsnummer) versandt und ist daher für mich im Risiko.

Ist das korrekt?

Mit freundlichen Grüßen

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Zu welchen Gunsten wird PayPal nun entscheiden?
Ist doch egal! Entscheidend sind nicht PP Entscheidungen, sondern was das Gesetz sagt.

Und da vermutest du richtig, das Versandrisiko ist so auf den VK übergegangen. Wenn PP für den K entscheiden sollte, dann den normalen Weg gehen mit Fristsetzung zur Lieferungt oder Rückzahlung, dann Mahnbescheid oder Anwalt...

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb507450-2):
Das impliziert einen versicherten Versand, da ein unversicherter Versand keine Sendungsnummer besitzt?
Das ist falsch.

Zitat (von fb507450-2):
Ein Beleg über einen versicherten Versand liegt nicht vor.
. War die Versendung als versichertes Paket Bestandteil des Kaufvertrages?
Welchen Wert hatte das Smartphone? Es gibt nämlich auch so etwas wie "Treu und Glauben", ´das bedeutet, dass man bei einer teuren Ware nicht annehmen muss, dass diese als Päckchen verschickt wird wenn keine Versandart vereinbart wurde. Niemand kommt auf die Idee ein Handy für 1000€ als Päckchen zu versenden.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und da vermutest du richtig, das Versandrisiko ist so auf den VK übergegangen.
Warum denkst du das? Ich kann nirgendwo lesen, dass ein versicherter Versand vereinbart und gegen diese Vereinbarung verstoßen wurde. Ich kann auch noch nicht erkennen, dass der Käufer von einem ausreichend versicherten Versand ausgehen musste. Bei Hermes kann man z.B. auch Päckchen mit Sendungsnummer versenden. O.k., dazu gehört dann auch eine Versicherung bis 50€, aber diese deckt oft nicht den tatsächlichen Wert ab. Eine Sendungsnummer gibt es auch bei einem Einschreiben, also z.B. bei einem Großbrief oder Maxibrief, aber trotzdem ist es dann immer noch kein versicherter Versand.

-- Editiert von -Laie- am 22.01.2019 10:03

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
War die Versendung als versichertes Paket Bestandteil des Kaufvertrages?
Welchen Wert hatte das Smartphone? Es gibt nämlich auch so etwas wie "Treu und Glauben", ´das bedeutet, dass man bei einer teuren Ware nicht annehmen muss, dass diese als Päckchen verschickt wird wenn keine Versandart vereinbart wurde. Niemand kommt auf die Idee ein Handy für 1000€ als Päckchen zu versenden.


Ergänzend dazu sollte man vielleicht erwähnen, dass diese Grenze wesentlich früher Eintritt, als von manch einem vielleicht angenommen. Es ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, aber wir reden hier u.U. schon von werten 50€ aufwärts. Nicht viele Smartphoens dürften einen geringeren Wert haben.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Es ist doch vollkommen egal, was exakt nun hinsichtlich Versicherung vereinbart war. Wenn der gewerbliche Absender den Zugang nicht nachweisen kann, hat er seinen Teil nicht erfüllt. Wenn der private Absender mangels Sendungsnummer den Versand nicht mal beweisen kann, hat er seinen Teil nicht erfüllt.

Zitat:
Niemand kommt auf die Idee ein Handy für 1000€ als Päckchen zu versenden.

Doch, überraschend viele Trickbetrüger kommen auf diese Idee. Sei mal dahin gestellt, ob sie deswegen darauf kommen, weil sie das als Ausrede missbrauchen, weil sie es nie versandt haben...

Das Hauptproblem des TE ist ja nicht zwangsweise die Paketversicherung, sondern überhaupt erst mal der Beweis, dass es versendet wurde und die Frage, wo es abgeblieben sein mag.

-- Editiert von mepeisen am 22.01.2019 12:26

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn der gewerbliche Absender den Zugang nicht nachweisen kann, hat er seinen Teil nicht erfüllt
Wo steht denn irgendetwas von einem gewerblichen VK? ebay Kleinanzeigen deutet viel eher auf Privatperson hin.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

@ -Laie-

Nicht nach dem zweiten Satz aufhören zu lesen. ;)

Zitat (von mepeisen):
Wenn der gewerbliche Absender den Zugang nicht nachweisen kann, hat er seinen Teil nicht erfüllt. Wenn der private Absender mangels Sendungsnummer den Versand nicht mal beweisen kann, hat er seinen Teil nicht erfüllt.


Davon ab ist sogar professioneller gewerblicher Handel auf Ebay Kleinanzeigen jetzt auch keine Seltenheit .

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nicht nach dem zweiten Satz aufhören zu lesen.


Oups..... :bang:

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb507450-2):
Das impliziert einen versicherten Versand, da ein unversicherter Versand keine Sendungsnummer besitzt?

Diese Theorie ist falsch.



Zitat (von fb507450-2):
Nun folgendes. Vk behauptet die Ware versendet zu haben,

Behauptungen dürften nicht reichen. Er wird es schon beweisen müssen. Auch wenn es darüber keine vertragliche Vereinbarung war.



Zitat (von fb507450-2):
Ein Beleg über einen versicherten Versand liegt nicht vor.

Wenn kein versicherter Versand vereinbart war, braucht es den auch nicht.



Zitat (von fb507450-2):
Zu welchen Gunsten wird PayPal nun entscheiden?

Das schöne ist ja, bei denen hast Du immer eine Chance.

Painpal macht bekanntermaßen was es will, operiert außerhalb der deutschen Rechtssprechnung. BGB und Co. werden nicht einmal als unverbindliche Richtlinien empfunden, sondern derzeit schlichtweg bei der Entscheidungsfindung ignoriert. Die eigenen Richtlinien werden mehr oder weniger als Orientierung gesehen denn als verbindliches Regelwerk.

Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn „Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt …

Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.

Da ein Painpal-‚Urteil‘ aber keine Auswirkung auf die Gerichtsbarkeit hat, bleibt dem Käufer/Verkäufer immer noch der normale juristische Weg offen.

Wobei auch die Ansicht, das wenn sich alle Partien den AGB unterworfen hätten, diese auch gelten wenn sie Teilen des BGB und der ZPO entgegenstünden durchaus ernsthaft diskutiert wird.

Zumindest für den Fall des Käuferschutz hat der BGH in 11.2017 entschieden, dass die bisherigen Regelungen sich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen können (AZ. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 ). Und den Käuferschutz kurzerhand für hinfällig erklärt.

Was dann auch für den Rest der AGB ein deutliches Signal ist…


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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