Vom Kauf abspringen

18. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
LondoMolari
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Kauf abspringen

Hallo ich habe da mal eine frage. ich habe bei ebay einen artikel für 160€ gekauft (von privat, erst 20 bewertungen) und möchte diesen nun doch nicht haben. der kauf ist noch nicht einmal eine woche her und ich habe dem betreffenden eine aufwandsentschädigung in höhe der unkosten angeboten. er beharrt nun darauf das ich ihm diesen artikel abnehme...zurecht???

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Kurz und bündig: JA!

Bei Internet-Auktionen wird nach Zeitablauf ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. Privat-Verkäufer sind nicht an das Widerrufsrecht gebunden, und können somit auf Erfüllung des Kaufvertrages (Zahlung und Abnahme der Ware) bestehen.

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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

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#2
 Von 
LondoMolari
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

nach dem neuen eu recht muss sich doch jeder als privat zu erkennen geben, was dieser verkäufer nicht tat (siehe neue klausel bei den meisten privaten auktionen "hiermit schliesse ich mich als privatmann von dem eu-recht für gewährleistung von garantie etc aus"eine ähnliche klausel war nicht zu finden...) kann ich dadurch nicht vielleicht zurücktreten???

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Nein, da verwechseln Sie etwas:

Das neue EU-Recht hat nichts mit dem Widerruf zu tun, sondern mit einer Gewährleistung (umgangssprachlich als Garantie bekannt) - er muss aber kann sie nicht ausschliessen.

Im Gegenteil:
Jeder gewerbliche VK muss sich als gewerblicher VK zu erkennen geben und über das Widerrufsrecht belehren.

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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

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#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Sorry:

er kann aber muss es nicht ausschliessen.

sollte es natürlich heissen. ;)

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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Die Klausel ist nicht verbindlich anzugeben, keiner "muss" sich als privat zu erkennen geben.

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#6
 Von 
LondoMolari
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hm das problem ist das ich dachte es handelt sich bei diesem modell um das nachfolgemodell eines palm...leider habe ich erst zu spät erkannt das dieser nicht mit dem den ich eigentlich haben wollte übereinstimmt...also habe ich keine andere möglichkeit als diesen zu kaufen?danke für die schnellen antworten erstmal..

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#7
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Genau ... ;)

Denn Ihr Verkäufer hat hierbei keinen Fehler gemacht, oder? - zumindest wissen Sie diesen Fehler noch nicht. ;)

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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

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#8
 Von 
LondoMolari
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

nein.der verkäufer hat alles richtig gemacht, der fehler kam von mir.ich dachte es handelt sich bei diesem modell um ein späteres...

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#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

>>..., keiner "muss" sich als privat zu erkennen geben.<<

Au weia , das ist schräg !

Gegenfrage :

Was ist er denn ,wenn er sich nicht als privat zu erkennen gibt ?

Gibt es danoch einen Status zwischen privat und Unternehmer , der mir entgangen ist :) ?

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#10
 Von 
LondoMolari
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich den vertrag nicht nach paragraph 119 bgb anfechten. der schadensersatz nach paragraph 122 müsste doch mit 10€ genüge getan sein oder? die unkosten (ebaygebühren) wären damit doch gedeckt. schliesslich handelt es sich doch um einen erklärungsirrtum...

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#11
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo "LondoMolari",

einen Kaufvertrag Anfechten kann nur ein VERKÄUFER!

-> ein Erklärungsirrtum wäre z.B. die Eingabe eines Verkaufspreises von 17 € für eine Ware, die handelsüblich einen Wert von € 17.000 € hat.

Selbst wenn dem so wäre (ist es aber nicht!): Welchen Erklärungsirrtum möchten Sie denn angeben? Dass Sie nicht richtig gelesen haben?

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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

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#12
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

"einen Kaufvertrag Anfechten kann nur ein VERKÄUFER!"

Quatsch. Anfechten kann jeder, der bei seiner Willenserklärung einem Irrtum unterlag. Das kann auch der Käufer sein.

Nur in diesem Fall hier ist weitund breit kein Irrtum ersichtlich, der zum Anfechten berechtigt.
Ergo: Vertrag muss erfüllt werden.
Nimm das Ding, und vertick es weiter. Schreib den nächsten Bieter an, ob er es will...was auch immer.

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"Plakatieren verboten! Hier könnte Ihre Werbung stehen... "

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#13
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

"einen Kaufvertrag Anfechten kann nur ein VERKÄUFER!"

Ups ... stammt der Satz tatsächlich von mir? *schäm*
War mit den Ganken wohl weiß Gott wo.

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"Nützliche Infos auch auf:

http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"

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