Vom Kauf zurücktreten?

15. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Christian0815
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 43x hilfreich)
Vom Kauf zurücktreten?

Guten Tag,

mal angenommen Verkäufer V verkauft bei Ebay eine leere Verpackung von einem Handy. Beschreibt dies auch in der Artikelüberschrift und im Auktionstext. Bildet nur die Verpackung ab und stellt dies auch noch in die richtige Kategorie "Verpackung - Sonstiges" rein.

Leider schauen die Bieter nicht genau hin und steigern das Teil auf über 150 Euro.

Kann der Käufer K vom Kauf zurücktreten? Der VK ist ein privater Verkäufer und hat die Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen.

Wie würden Sie die rechtliche Lage betrachten?

Viele Grüsse

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Link zur Auktion? Das müsste man sich schon genau anschauen...

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#2
 Von 
Christian0815
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 43x hilfreich)

Es geht ums das Prinzip.... Hier zwar nicht der Fall mit dem Handy aber genau so abgelaufen... Muß er K das Teil abnehmen?

140165958090 Ebay Auktion

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 320x hilfreich)

Ich hätte kein Problem mit der Beschreibung,da ich der deutschen Sprache mächtig bin.
Dies scheint bei diesem Käufer nicht der Fall zu sein:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=arslana8994&ftab=FeedbackLeftForOthers

Solche *Effekte* treten daher auch oft mit Bietern aus dem Ausland auf.

Fraglich bleibt,ob der VK riskiert damit vor Gericht zu scheitern.


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christian0815
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 43x hilfreich)

Also ich würde auch sagen, die Kategorie ist richtig gewählt, keine Täuschungsabsicht vorhanden, da nur die Verpackung nicht nicht das Gerät abgebildet ist und auch nicht beschrieben ist.

Des weiteren ist die Artikelbezeichnung ohne Abkürzungen.

Meines Erachtens hätte der K Schwierigkeiten, bzw. es wäre nicht möglich vom Vertrag zurück zu treten.

Besteht die Möglichkeit aufgrund von Irrtums des Käufers die Auktion anzufechten?

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Absolut keine Betrugsabsicht. Aber es ist nichts Neues, dass ebay-Käufer nicht lesen können.

Ich frag mal meinen Anwalt, ob sich damit Kohle machen lässt, die Ware verkaufe ich dann extra ohne Verpackung :frechgrins:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Christian0815
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 43x hilfreich)

Wie gesagt, die moralische Seite sei mal dahin gestellt. Wie sieht es rechtlich aus?

Ist die Auktion ok oder anfechtbar?

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