Hallo Forum,
Ich habe gestern einen gebrauchten Artikel auf eBay per "Sofort-Kaufen"-Funktion erworben. Normalerweise liegt der Wiederverkaufspreis für diesen etwa bei mindestens 1.750€, in dem Angebot war es jedoch für 1.300€ angeboten. Ein super Schnäppchen. Allerdings dachte ich auch, dass ich die vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsmethoden erst nach dem Kauf erfahren würde. Auf Nachfrage (nach dem Sofortkauf) wurde ich per E-Mail kontaktiert und mir wurde gesagt, dass nur eine Überweisung möglich wäre. Ich habe heute früh überwiesen, mir sind jedoch nach und nach immer mehr Zweifel gekommen. Zumal, da der Artikel in einem sehr guten Zustand sehr günstig verkauft wurde und nichts weiteres als eine Banküberweisung außerhalb von eBay akzeptiert wird. Auch der Schreibstil des Verkäufers ist sehr eigenartig, wenn auch in einem sehr guten Deutsch. Nach langem hin und her habe ich bei der Bank angerufen und den noch nicht gebuchten Überweisungsbetrag (da Samstag) blockieren lassen und den Verkäufer darüber informiert, dass ich bei 1.300€ nicht einfach Russisches Roulette spielen kann. Habe ich irgendwelche Rechte vom Vertrag zurückzutreten, da ich wirklich keinerlei Sicherheit darüber habe, ob ich den Artikel erhalte? Im schlimmsten Fall ist es ein Betrüger und ich bin mein Geld ohne Ware los. Das ist doch bei so einem Verdacht nicht einfach so möglich, oder? Als Student ist das fast mein gesamtes Geld, das ich extra für den Artikel angespart habe und ich kann nicht einfach 1.300€ als Lehrgeld verbuchen!
Danke für die Hilfe im Vorraus!
Vom Kaufvertrag auf eBay bei Betrugsverdacht zurücktreten?
8. Juli 2017
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Frage vom 8. Juli 2017 | 17:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vom Kaufvertrag auf eBay bei Betrugsverdacht zurücktreten?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2017 | 17:26
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 294x hilfreich)
Zitat:Habe ich irgendwelche Rechte vom Vertrag zurückzutreten, da ich wirklich keinerlei Sicherheit darüber habe, ob ich den Artikel erhalte?
Nein, natürlich nicht?! Du hast einen Vertrag geschlossen und nur weil du jetzt plötzlich ein mulmiges Gefühl hast, kannst du nicht einfach die Zahlung wegen des "Schreibstils" blockieren bzw. vom Vertrag zurücktreten.
Deswegen macht man die Zahlart auch vor Vertragsschluss aus...denn jetzt hast du ein Vertrag über den Kauf mit dieser Zahlart.
-- Editiert von The Mentalist am 08.07.2017 17:26
#2
Antwort vom 8. Juli 2017 | 17:56
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2996x hilfreich)
Ein Rücktrittsrecht sehe ich hier auch nicht.
Wenn es allerdings keine Absprachen (vor dem Kauf) über die Bezahlung, Versendung usw. gab, kannst Du die Ware auch gegen Barzahlung beim Verkäufer abholen.
Das AG Koblenz hat z.b. am 21.06.06 (AZ 151 C 624/06
) entschieden, das die Selbstabholung vor dem Vertragsabschluss ausgeschlossen werden muss, sonst ist sie gültig.
Das ist doch bei fast allen Käufen über Ebay so. Man zahlt erst und erhält die Ware später. Also noch nicht einmal überraschend.Zitatda ich wirklich keinerlei Sicherheit darüber habe, ob ich den Artikel erhalte? :
Berry
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#3
Antwort vom 8. Juli 2017 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (116324 Beiträge, 39248x hilfreich)
ZitatAllerdings dachte ich auch, dass ich die vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsmethoden erst nach dem Kauf erfahren würde. :
Hat man ja ganz offensichtlich auch:
ZitatAuf Nachfrage (nach dem Sofortkauf) wurde ich per E-Mail kontaktiert und mir wurde gesagt, dass nur eine Überweisung möglich wäre. :
ZitatIch habe heute früh überwiesen, :
Nö, hat man ganz offensichtlich nicht
Zitatund den Verkäufer darüber informiert, dass ich bei 1.300€ nicht einfach Russisches Roulette spielen kann. :
Das hätte man sich vorher überlegen sollen.
Wenn man bereits angekündigt hat, die Zahlung zu verweigern, könnte der Verkäufer nun zum Anwalt gehen und auf Zahlung klagen. Das wäre dann nicht ganz billig für den Käufer.
Wurde was konkretes zum Zeitpunkt der Zahlung vereinbart?
#4
Antwort vom 8. Juli 2017 | 20:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleines Update: Der Verkäufer hat zum Glück eingewilligt und ist bereit den Kaufvertrag für nichtig zu erklären. Da habe ich echt noch einmal Glück gehabt und habe echt eine Lektion gelernt!
#5
Antwort vom 9. Juli 2017 | 00:43
Von
Status: Richter (8454 Beiträge, 4046x hilfreich)
Hallo,
Sorry, aber das ist nicht im geringsten ein Grund dafür zu denken, da will Jemand was unkorrektes! Ganz im Gegenteil, jeder hier würde dem VK genau das raten so zu handhaben! Wie hättest du dir denn mehr Sicherheit gewünscht? Sag jetzt blos nicht PP, denn damit hättest DU DICH in noch grössere Unsicherheit gebracht!!!!Zitat:und nichts weiteres als eine Banküberweisung außerhalb von eBay akzeptiert wird
Sehe ich genau umgekehrt, du hast eher Pech gehabt, den Artikel zum guten Preis hast du dir durchgehen lassen...Zitat:Da habe ich echt noch einmal Glück gehabt und habe echt eine Lektion gelernt!
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