Vom Kaufvertrag auf eBay bei Betrugsverdacht zurücktreten?

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469754-89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vom Kaufvertrag auf eBay bei Betrugsverdacht zurücktreten?

Hallo Forum,
Ich habe gestern einen gebrauchten Artikel auf eBay per "Sofort-Kaufen"-Funktion erworben. Normalerweise liegt der Wiederverkaufspreis für diesen etwa bei mindestens 1.750€, in dem Angebot war es jedoch für 1.300€ angeboten. Ein super Schnäppchen. Allerdings dachte ich auch, dass ich die vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsmethoden erst nach dem Kauf erfahren würde. Auf Nachfrage (nach dem Sofortkauf) wurde ich per E-Mail kontaktiert und mir wurde gesagt, dass nur eine Überweisung möglich wäre. Ich habe heute früh überwiesen, mir sind jedoch nach und nach immer mehr Zweifel gekommen. Zumal, da der Artikel in einem sehr guten Zustand sehr günstig verkauft wurde und nichts weiteres als eine Banküberweisung außerhalb von eBay akzeptiert wird. Auch der Schreibstil des Verkäufers ist sehr eigenartig, wenn auch in einem sehr guten Deutsch. Nach langem hin und her habe ich bei der Bank angerufen und den noch nicht gebuchten Überweisungsbetrag (da Samstag) blockieren lassen und den Verkäufer darüber informiert, dass ich bei 1.300€ nicht einfach Russisches Roulette spielen kann. Habe ich irgendwelche Rechte vom Vertrag zurückzutreten, da ich wirklich keinerlei Sicherheit darüber habe, ob ich den Artikel erhalte? Im schlimmsten Fall ist es ein Betrüger und ich bin mein Geld ohne Ware los. Das ist doch bei so einem Verdacht nicht einfach so möglich, oder? Als Student ist das fast mein gesamtes Geld, das ich extra für den Artikel angespart habe und ich kann nicht einfach 1.300€ als Lehrgeld verbuchen!

Danke für die Hilfe im Vorraus!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Habe ich irgendwelche Rechte vom Vertrag zurückzutreten, da ich wirklich keinerlei Sicherheit darüber habe, ob ich den Artikel erhalte?

Nein, natürlich nicht?! Du hast einen Vertrag geschlossen und nur weil du jetzt plötzlich ein mulmiges Gefühl hast, kannst du nicht einfach die Zahlung wegen des "Schreibstils" blockieren bzw. vom Vertrag zurücktreten.
Deswegen macht man die Zahlart auch vor Vertragsschluss aus...denn jetzt hast du ein Vertrag über den Kauf mit dieser Zahlart.

-- Editiert von The Mentalist am 08.07.2017 17:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ein Rücktrittsrecht sehe ich hier auch nicht.

Wenn es allerdings keine Absprachen (vor dem Kauf) über die Bezahlung, Versendung usw. gab, kannst Du die Ware auch gegen Barzahlung beim Verkäufer abholen.

Das AG Koblenz hat z.b. am 21.06.06 (AZ 151 C 624/06 ) entschieden, das die Selbstabholung vor dem Vertragsabschluss ausgeschlossen werden muss, sonst ist sie gültig.

Zitat (von fb469754-89):
da ich wirklich keinerlei Sicherheit darüber habe, ob ich den Artikel erhalte?
Das ist doch bei fast allen Käufen über Ebay so. Man zahlt erst und erhält die Ware später. Also noch nicht einmal überraschend.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von fb469754-89):
Allerdings dachte ich auch, dass ich die vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsmethoden erst nach dem Kauf erfahren würde.

Hat man ja ganz offensichtlich auch:
Zitat (von fb469754-89):
Auf Nachfrage (nach dem Sofortkauf) wurde ich per E-Mail kontaktiert und mir wurde gesagt, dass nur eine Überweisung möglich wäre.




Zitat (von fb469754-89):
Ich habe heute früh überwiesen,

Nö, hat man ganz offensichtlich nicht



Zitat (von fb469754-89):
und den Verkäufer darüber informiert, dass ich bei 1.300€ nicht einfach Russisches Roulette spielen kann.

Das hätte man sich vorher überlegen sollen.
Wenn man bereits angekündigt hat, die Zahlung zu verweigern, könnte der Verkäufer nun zum Anwalt gehen und auf Zahlung klagen. Das wäre dann nicht ganz billig für den Käufer.



Wurde was konkretes zum Zeitpunkt der Zahlung vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb469754-89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Kleines Update: Der Verkäufer hat zum Glück eingewilligt und ist bereit den Kaufvertrag für nichtig zu erklären. Da habe ich echt noch einmal Glück gehabt und habe echt eine Lektion gelernt!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und nichts weiteres als eine Banküberweisung außerhalb von eBay akzeptiert wird
Sorry, aber das ist nicht im geringsten ein Grund dafür zu denken, da will Jemand was unkorrektes! Ganz im Gegenteil, jeder hier würde dem VK genau das raten so zu handhaben! Wie hättest du dir denn mehr Sicherheit gewünscht? Sag jetzt blos nicht PP, denn damit hättest DU DICH in noch grössere Unsicherheit gebracht!!!!

Zitat:
Da habe ich echt noch einmal Glück gehabt und habe echt eine Lektion gelernt!
Sehe ich genau umgekehrt, du hast eher Pech gehabt, den Artikel zum guten Preis hast du dir durchgehen lassen...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.857 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen