Von Verkäufer betrogen, Rache rechtlich ok?

11. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
lolvideo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Verkäufer betrogen, Rache rechtlich ok?

Schönen 2. Advent wünsche ich euch,

es geht um folgende Situation. Vor ein paar Wochen erstand ich ein Handy mit kaputtem Display auf Ebay um dieses zu reparieren und weiter zu verkaufen. Es wurden nicht mehr Schäden angegeben. Letztendlich stellte sich aber heraus, dass das Handy bereits innen mehrfach repariert wurde und das ziemlich stümperhaft und größere Schäden als in der Auktion angegeben vorhanden waren. Ich wollte deshalb natürlich mein Geld zurück, doch der Verkäufer weigerte sich und mir blieb nichts anderes übrig als das Handy zu sanieren.
Als ich fertig war kam dann die Überraschung. Der Verkäufer hatte bis auf seine Kontakte nichts auf dem Handy gelöscht. Auch nicht die Sexvideos mit seiner Freundin die er darauf aufgenommen hatte. Es wurde wohl versucht, doch auch so stümperhaft wie sie Reparaturversuche, dass diese auf dem Gerät verblieben.
Da mich die ganze Situation noch sehr ärgert will ich das Gerät so wie es jetzt ist (voll funktionsfähig natürlich, was mich einiges an Arbeit gekostet hat) zum Weiterverkauf einstellen und ihm einen Hinweis schicken, dass er gerne das Gerät selbst zurück kaufen kann mit seinen schönen Videos. Um das Geld doch von ihm zurück zu bekommen das er sich so hartnäckig weigert obwohl seine Angaben absolut falsch waren.
Darf ich das?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Den § 240 StGB gibt es auch noch.



Zitat (von lolvideo):
Von Verkäufer betrogen,

Ich vermisse in der Schilderung übrigens den Betrug. Denn Betrug ist ja auch eine Straftat,die man anzeiugne könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lolvideo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es denn kein Betrug, wenn der Verkäufer in seiner Auktion behauptet ein Handy mit kaputtem Display, das ansonsten absolut einwandfrei ist, zu verkaufen und nach dem Öffnen des Geräts klar wird, dass hier mehr als einmal herumgepfuscht wurde und zwar sogar im Innenleben des Handys? Angegeben wurde es als durch Herunterfallen außen beschädigt, nach dem Aufmachen sah es aus als hätte jemand mit einem Schraubenzieher oder ähnliches in der Elektrik darin herum gekratzt und gestochert.

Drohen kann ich mir wohl sparen, wie ist es wenn ich einfach so tue als wüsste ich von den verbliebenen Videos nichts und diese auf dem Gerät belasse? Man wird mir wohl kaum vorwerfen können, wenn ich genauso wenig Sorgfalt walten lasse wie der ursprüngliche Verkäufer, bzw nicht extra noch einmal kontrolliere ob dieser alles richtig gelöscht hat?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von lolvideo):
Ist es denn kein Betrug, wenn der Verkäufer in seiner Auktion behauptet ein Handy mit kaputtem Display, das ansonsten absolut einwandfrei ist, zu verkaufen und nach dem Öffnen des Geräts klar wird, dass hier mehr als einmal herumgepfuscht wurde und zwar sogar im Innenleben des Handys?

Ohne Nachweis, das der Verkäufer das gemacht hat oder davon wusste: nein



Zitat (von lolvideo):
Man wird mir wohl kaum vorwerfen können, wenn ich genauso wenig Sorgfalt walten lasse wie der ursprüngliche Verkäufer,

Doch, könnte man.
Denn man wird den Zugriff nach dem Verkauf vermutlich nachweisen können, somit auch das Wissen um die Videos.
Die Frage ist halt, ob das denn auch irgendwann mal irgendeiner erfolgreich macht.


Und ob überhaupt einer ein Gerät kauft in dem nicht nur auf der Platine mit den Schraubendreher herumgekratzt wurde sondern auch das Display defekt ist ist auch fraglich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und ob überhaupt einer ein Gerät kauft in dem nicht nur auf der Platine mit den Schraubendreher herumgekratzt wurde sondern auch das Display defekt ist ist auch fraglich.


Defekt ist es ja nicht mehr:

Zitat:
will ich das Gerät so wie es jetzt ist (voll funktionsfähig natürlich, was mich einiges an Arbeit gekostet hat) zum Weiterverkauf einstellen


Von daher denke ich, ist ein späteres Problem bei der "fehlenden Sorgfalt" wie von dir beschrieben nicht unwahrscheinlich.

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#6
 Von 
lolvideo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie der letzte Poster bereits hinwies ist das Gerät nicht mehr in diesem Zustand sondern generalüberholt und nicht mehr verkratzt oder zerbrochen. Deshalb wird es kein Problem sein dieses zu verkaufen zumal es ein ziemlich beliebtes Modell ist.

Es ist logisch gesehen vollkommen ausgeschlossen, dass der Besitzer nichts darüber wusste, dass sein Handy in so einem miserablen Zustand war. Sobald man die hintere Abdeckung abnahm konnte man es sehen und da er dort seine SD und Sim-Karte entfernen musste vor dem Versenden kann er sich kaum darauf raus reden, dass er es nicht wusste. Er versuchte es im Übrigen auch nicht, sondern meinte ich müsse das eben hin nehmen da er nicht alle Mängel angeben müsste da das Gerät für Bastler eingestellt war.

Alternativ habe ich mir nun überlegt die Videos von dem Gerät zwar zu löschen, dem Verkäufer dies aber nicht zu sagen, sondern ihm nur die Mitteilung zu schreiben, dass er diese das nächste mal besser löschen soll und das Gerät nun trotz den Schäden voll funktionsfähig ist und von mir eingestellt wurde. Dann kriegt er von mir keine Rückmeldungen mehr und ich überlasse es seiner Fantasie was da noch so alles drauf ist und mit verkauft wird. Dann kann er machen was er will und ich glaube nicht, dass ich damit gegen irgendwelche Rechte verstoße.

Ob ich die Videos später dann irgendwann mal anonym leaken lasse kann ich mir immer noch überlegen.

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#7
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Klar und am Ende kauft es der Verkäufer oder einer seiner Freunde und verpasst dir mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen eine negative Bewertung. Und wenn er schon dabei ist meldet er dich dann auch direkt noch beim Finanzamt, sofern du denn öfters solche Handys verkaufst.

Und überlegen solltest du dir allenfalls warum du dich wie ein asoziales Kleinkind verhältst. Mimimi der hat "Mängel" verschwiegen, wie kann ich mich jetzt Rächen.

BTW: Das selbst reparieren ist übrigens auch ein Mangel, ich hoffe du gibst das in deinen Verkäufen immer an.

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Das Video zu "leaken" würde ich mir an ihrer Stelle schwerstens überlegen! Damit handeln Sie sich richtig Ärger ein!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
lolvideo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Schlechte Bewertung ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Bin kein gewerblicher Händler, repariere und ersteigere vor allem für Freunde und Bekannte Handys um diese zu sanieren, bzw saniere deren kaputte. Über Ebay verkaufe ich vielleicht 2 mal im Jahr ein Handy, wenn überhaupt.
Und natürlich gebe ich in meinen Auktionen dann an, dass ich nur ein Hobbybastler bin der das Gerät repariert hat und welche Schäden es hatte. Schien bisher aber auch keinen Käufer zu stören.
Und doch ich mag in diesem Fall ein knatschiges Kleinkind sein, denn sonst lernt der Verkäufer nicht, dass auch sein Handeln Konsequenzen hat.

Und das Leaken wird nur dann böse wenn man erwischt wird. Da gibts ja auch zig Möglichkeiten das zu Verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von lolvideo):
Und natürlich gebe ich in meinen Auktionen dann an, dass ich nur ein Hobbybastler bin der das Gerät repariert hat

Hmmmm, so lästige Sachen wie CE, EMV, WEEE hat man dann vermutlich auch ignoriert?



Zitat (von lolvideo):
Schien bisher aber auch keinen Käufer zu stören.

Was ein Glück.
Und auch Glück gehabt, das sich da noch keine Behörden für interessiert haben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

die Energie die du hier in deinen Thread steckst, hättest du mal lieber zur klärung des Kaufes bei deinem VK stecken sollen, da hättest du ausser belangloser Mails zu schreiben sicher mehr erreichen können!

Nun aber zum Thema. Selbst wenn du da strafrechtlich nicht belangt werden könntest (kann ich mir aber schlecht vorstellen), dann ist da immer noch das Zivilrecht und da hoffe ich für dich, du hast ein gut gefülltes Bankkonto, denn das dürdte dann recht schnell leer werden und wohl evtl auch noch Schulden entstehen.

Letztens gabs im Forum einen Thread bei dem Jemand "nur" ein Nacktfoto von Jemandem veröffentlicht hat (zwar auf einer gewerblichen Facebook Seite), aber Derjenige hat jetzt eine Unterlassungsklage am Hals die im 5-Stelligen Bereich zu finden ist!

Da möchte ich mir gar nicht erst vorstelkllen, was die Anwälte sowohl des VK als auch dessen Freundin von dir fordern werden!



Dann würde ich mir auch noch wegen eines fehlenden Gewerbes weiter Gedanken machen! Denn diesbezüglich befindest du dich auch eher in Gefahr!

Zitat:
Ebay verkaufe ich vielleicht 2 mal im Jahr ein Handy, wenn überhaupt.
Da genügt auch schon ein Einziges dafür!

Zitat:
Und natürlich gebe ich in meinen Auktionen dann an, dass ich nur ein Hobbybastler bin der das Gerät repariert hat und welche Schäden es hatte
Dann hast du sicherlich auch dafür gesorgt, dass der Verkaufspreis max dem entspricht, was du investiert hast oder? Also dem Defekten gekauften Handy, Reparaturmaterieal und evtl noch EBAY-Gebühren. Als Hobbybastler gibts keinen Stundenlohn. Solltest du auch nur einen Cent mehr eingenommen als ausgegeben haben, ist die Gewinnerzielungsabsicht belegt!

Zitat:
Schien bisher aber auch keinen Käufer zu stören.
Einfach nur Glück gehabt. Es gehen auch gerne mal professionelle Einkäufer hin und kaufen dir sowas ab, dann hast du danach auch ganz schnell mal die Behörden am Hals und auch Unterlassungserklärungen von Anwälten können jederzeit kommen.

Wenn du dein illegales Gewerbe also weiter betreiben willst, dann würd ich den Ball an deiner Stelle mal ganz flach halten...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Und das Leaken wird nur dann böse wenn man erwischt wird. Da gibts ja auch zig Möglichkeiten das zu Verhindern. Oben haben Sie ja noch vorgegeben, Sie würden sich für die Legalität des Ganzen interessieren. Da das aber offenbar gar nicht der Fall ist, mache ich dann mal dicht.

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