Vorkasse auch bei Abholung?

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
andreasberlin
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkasse auch bei Abholung?

Hallo, kann ich auch auf Vorkasse bestehen, wenn der Käufer den Artikel persönlich abholen will? In der Auktion hatte ich als Zahlungsart "Überweisung" angegeben, diese muss ja VOR Übergabe des Artikels erfolgen, richtig? Oder bin ich verpflichtet, Bargeld bei der Übergabe anzunehmen?

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Um welchen Betrag handelt es sich denn?
Artikel-nr.?

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
andreasberlin
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die Frage ist nicht, wo das Problem bei Barzahlng wäre etc...es geht darum, ob der Verkäufer erst überweisen muss oder nicht. Denn dann kann er mich ja nicht auf Herausgabe verklagen, wenn er noch nichtgezahlt hat...oder? Er sagt nämlich, ich stimme einer Abholung nicht zu, was jedoch sein Recht ist...und das weiß ich nun mittlerweile dank des boards her auch. Jedoch möchte ich erst, dass er die 35 Euro überweist. Kann ich rein rechtlich darauf bestehen? Ich möchte das, um dann nicht umsonst meine Zeit für einen Abholtermin zu verplanen und er taucht dann nicht auf.

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#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Betrag hin oder her."

Ich habe keine Lust, mit einem mir fremden vor der Haustür z.B. 1000 Euro in Bar geben zu lassen. Das Geld muß ich erst einmal überprüfen, und wer garantiert mir, das der K nicht mit seinem Schwager auftaucht und mir zu zeigen gibt, das er die Ware und das Geld wieder haben will (Auktion könnte ja von einem gehacktem Ebay-Konto durchgeführt worden sein).

Oder eine Frau (oder Rentner), meinst du die haben Lust, einen fremden die Wohnung zu zeigen, nur weil der K evtl. die Ware (Drucker oder so) glaubt noch testen zu wollen ...


Nee, nee, Vorkasse per Überweisung, dann Versand (wenn es so in er Auktion steht)!
Wer das nicht will, dem steht es frei, die Ware in einem Saturn zu kaufen und persönlich abzuholen ;-)

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
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#6
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Ihr 'Staatsanwalt' (Im übrigen kann ich nicht verstehen dass Sie sich von dieser Behauptung derart einschüchtern lassen und nun nicht einfach den Spieß umdrehen) bezieht sich natürlich auf folgendes Urteil:

http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/abholung-bei-ebay-grundsaetzlich-immer-moeglich-ag-koblenz-urteil-vom-210606-az-151-c-62406.html

Hier war es allerdings so, dass der Käufer den Artikel zunächst per Überweisung bezahlt und dann abgeholt hat. Insofern wäre es interessant, die vorgenannte Auktion in Augenschein zu nehmen - vielleicht steht da ja doch noch eine Zeile, die alles andere hinfällig werden lässt.

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