Vorladung Wegen Warenbetruges

20. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schleginski
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung Wegen Warenbetruges

Guten morgen,
ich habe am vergangenen Freitag schon gepostet.Ich habe am Freitag aus heiterem Himmel eine Vorladung zur Anhörung wegen Warenbetruges bekommen.
Erst wusste ich überhaupt nicht worum es ging, habe jetzt aber einen Verdacht was es sein könnte.
Folgendes:
Ich habe im letzten Jahr kurz vor meinem Umzug meine Lederkombi bei eBay verkauft.
Hatte sie als Auktion drin stehen.Mich schrieb dann ein Käufer an, der mir angeboten hat, die Kombi zu einem geringeren Preis außerhalb von Ebay zu kaufen wenn die Auktion erfolglos bliebe. Ich habe mich dann auch dummerweise darauf eingelassen.
Wir einigten uns auf 150 Euro. Kontakt hatten wir per E-mail und auch per Handy.Ich hatte dem Käufer meine Handynummer gegeben.
So, ich bekam dann die Adresse des Käufers. Einige Tage später hatte ich nun die 150 Euro auf dem Konto.Ein paar Tage später versendete ich die Ware. Nach einer guten Woche bekam ich eine Email dass das Paket noch nicht angekommen wären. Ich einigte mich mit der Käuferin darauf dass wir noch ein paar Tage warten sollten und sie sich bei mir melden solle wenn das Paket nicht angekommen wäre, dann würde ich einen Nachforschungsauftrag stellen und ihr ggf. das Geld erstatten,da Pakete bei der Post ja versichert sind und ich mir den Warenwert dort ja zurückholen könne.Sie erklärte sich einverstanden.
Das war das letzte Mal dass ich von ihr hörte.So ging ich also davon aus sie hätte das Paket bekommen.Das war in etwa im Oktober. Ich bin dann im Dezember mit meinem Mann und meinen beiden Kindern umgezogen und hab mir da ehrlich gesagt auch keine weiteren Gedanken drüber gemacht. Ich hatte ja auch keinerlei Möglichkeiten die Dame zu kontaktieren,weil wir immer nur über das Ebay-Postfach per E-mail geschrieben haben oder sie mich auf meinem Handy anrief (Ihre Nummer wurde nie angezeigt). Nun flattert mir die Vorlage wegen Warenbetruges ins Haus. Das ganze ist jetzt fast 9 Monate her,sodass ich die Quittung vom Paket natürlich nicht mehr habe. Für eine Nachforschung ist es nach 9 Monaten jetzt auch zu spät.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich hab weder eine Adresse des Käufers,noch eine Telefonnummer.Ich hab nach langem hin und her über Ebay den Nickname wieder herausgefunden.Aber aus Datenschutzgründen gibt Ebay die Adresse natürlich nicht raus.
Ich hab ihr dann über Ebay eine Nachricht geschrieben,dass ich immer noch bereit bin ihr den Kaufpreis zu erstatten, und ich einfach mal auf Meldung von ihr gewartet habe,da ich ja keine Kontaktdaten besaß. Tja, ich hab sie Freitag schon angeschrieben,auch dass sie mir dann doch bitte ihre Bankdaten geben soll,aber sie reagiert nicht.
Was soll ich jetzt tun?Morgen ist der Termin zur Vorladung. Was soll ich jetzt tun? Versuchen den Termin zu verschieben und mir einen Anwalt suchen?
Ich hab noch nie mit der Polizei oder Justiz zu tun gehabt. Bin weder vorbestraft noch sonst was. Das nimmt mich total mit.
Hoffe hier weiß jemand Rat.
lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Das ganze ist jetzt fast 9 Monate her,sodass ich die Quittung vom Paket natürlich nicht mehr habe. Das ganze ist jetzt fast 9 Monate her,sodass ich die Quittung vom Paket natürlich nicht mehr habe.


Ansprüche aus dem Kaufrecht verjähren nach 3 Jahren, solange sollte man immer einen Versandbeleg aufbewahren, damit man einen Versand nachweisen kann. Wir hatten vor einiger Zeit noch einen Fall im Forum, wo jemand tatsächlich kurz vor Ablauf dieser Frist dem Verkäufer mitteilte, die Ware nicht erhalten zu haben.

quote:
Für eine Nachforschung ist es nach 9 Monaten jetzt auch zu spät.


Wer sagt das? Wurde es versucht?

http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes〈=de_DE&tab=1&xmlFile=3001593

Es ist nicht ausgeschlossen, dass immer noch aufgrund der Absenderadresse und Empfängeradresse ein Versand nachzuvollziehen sein könnte. Würde das einfach versuchen, DHL anschreiben.

Da es anscheinend immer noch um den Termin bei der Polizei geht, dazu wurden ja schon Anregungen gegeben, ist im Grunde noch keine (unmittelbare) Gefahr in Verzug, halte die von dir gemachten Darlegungen für einigermaßen plausibel.

Selbst wenn man einen Versand nicht nachweisen könnte, weil die Post wirklich nicht mehr helfen könnte, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Betrug vorliegt. Es bedeutet aber mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer in einem Zivilverfahren seine Ansprüche durchboxen würde.

Hier geht es aber erst einmal um Strafrecht:

Der Unterschied liegt u. a. einfach in der Beweislast. Für das Strafrecht gilt seit Urzeiten, dass die Beweislast beim Ankläger liegt, es gilt der Grundsatz "in dubio pro reo".

Ob ein Anwalt Sinn macht, muss man selbst entscheiden. Anwälte bekommen Akteneinsicht, was ein Vorteil ist, oft beschränkt sich in der Praxis bei einfach gelagerten Fällen jedoch die Tätigkeit darauf, die Staatsanwaltschaft (unter Aufbietung der letzten Reserven des eigenen Wissens um die Vorschriften der StPO - eine Sache von 2 Minuten) zur Einstellung des Verfahrens zu bewegen, wenn dies nach den rechtlichen Vorschriften möglich ist und das ist es fast immer. Das tun Staatsanwälte aber anscheinend in den meisten eBay Fällen schon (reflexartig) automatisch, weil sie sonst an Arbeit ersticken würden.

Wenn man den Termin bei der Polizei (Beschuldigtenvernehmung) wahrnehmen möchte, was man nicht muss, würde sich anbieten, den Sachverhalt wie selbst oben dargelegt, anzugeben.





-- Editiert am 20.07.2009 10:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schleginski
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, dann werde ich mich gleich direkt mal mit der Post in Verbindung setzen.Ich wäre ja sogar bereit der Person den Kaufpreis zu erstatten,aber wenn sie sich nicht meldet hab ich da natürlich keine Möglichkeit zu.
Ich weiß auch nicht,das nimmt mich total mit,weil ich wirklich nichts getan habe und einfach davon ausging sie habe alles erhalten weil sie sich nicht meldete
So ein Mist!

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