Vorladung als Beschuldigter wegen Erpressung nach eBay-Auktion

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
peoplesplace
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter wegen Erpressung nach eBay-Auktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt: Ich habe bei eBay in einer Auktion Eintrittskarten ersteigert. Die Karten wurden gegen den AGBs des Veranstalters zu einem völlig überhöhten Preis verkauft. Anschließend habe ich den Verkäufer vor die Wahl gestellt mir die Eintrittskarten entweder zum Originalpreis zu verkaufen oder ich würde den Veranstalter über den Verkauf informieren.

Infolgedessen hat der Verkäufer nun offensichtlich Anzeige gegen mich wegen Erpressung gestellt.

Heute kam ein Brief von der Regionalen Kriminalinspektion: "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat, Ersuchen von Polizei / extern, Erpressung nach eBay-Auktion" / "Es ist beabsichtigt Sie als Beschuldigten zu vernehmen".

Meine Frage hierzu:

(1) Ist meine Handlung strafbar und welche Folgen können auf mich zukommen?
(2) Ist es "normal" das hier die Kripo eingeschaltet wurde?

Vielen Dank bereits im Voraus!

Viele Grüße

peoplesplace

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
peoplesplace
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Google doch mal Erpressung StGB und dann erkläre warum deine Handlung keine Erpressung gewesen sein soll.
Das theoretische Strafmaß kennst du dann auch, je nach Wortlaut, Höhe der Differenz und Laune des Richters dürfte es mMn aber auf eine eher geringe Geldstrafe hinauslaufen über deren Höhe ich aber nicht weiter spekulieren möchte.

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