Vorladung wegen Warenbetrug ???

27. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
SuN__i
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung wegen Warenbetrug ???

Hallo.
Ich bin 17 Jahre alt und habe heute einen Brief bekommen vonwegen einem Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug.
Ich habe wirklich keine Ahnung um was es sich handeln könnte. Ich habe mich im Internet erkundigt, es könnte wegen eBay sein.

Undzwar hatte vor vor Monaten so einen Fall:
Ich habe mal ein Handy über eBay verkauft. Nachdem ich das Geld erhielt, habe ich es auch versendet. Da ich noch nie vorher was über eBay verkauft habe und der Account meiner Schwester gehört, hatte ich nicht viel Erfahrung damit. Es handelte sich um 54€.
So ich habe das Handy halt verschickt, leider nicht versichert, ich wusste ehrlich gesagt nicht einmal dass so etwas geht.

Ein paar Tage später erhielt ich von Ebay eine Nachricht. Der Käufer sagte mir, er hätte alles beokmmen, die ganze Zubehör, etc aber das Handy sei nicht im Paket. Alles soll drinn gewesen sein, außer das Handy? Das habe ich ihm nicht geglaubt und auch ignoriert, ich dachte es wäre irgendein Internetbetrüger oder sonst was, man hört ja davon eine Menge im Fernsehn.

So, dann wurde der Fall ebay gemeldet (ihr wisst ja, man kann einen Fall melden) und er sagte das Handy sei nicht angekommen. Ich habe auch hingeschrieben wie alles war und wartete ab.
Ich habe ihm auch per Mail angeboten, dass ich ihm das Geld zurück überweise, sofern er mir alles wiederschickt (die ganze Zubehör, etc) aber es hat sich niemand gemeldet.
Einen Tag später wurde der Fall dann auch von ihm (!!!) geschlossen.
Somit dachte ich, alles sei erledigt, da er ja den eBay Fall geschlossen hat.

Heute bekam ich einen Brief, in dem steht, dass gegen mich ermittelt wird. Ich habe wirklich keine Ahnung was ich machen soll, in meinen AUgen habe ich nichts falsch gemacht.
Vorhin habe ich ihm noch eine Email geschrieben und mit ihm telefoniert und wir haben ausgemacht, dass er diese Art Anzeige zurücknimmt, er mir die ganzen Sachen zurücksendet und ich ihm 50€ überweise.

Geht sowas überhaupt jetzt auf die schnelle, die Anzeige zurücknehmen, da ich in 5 Tagen schon zur Polizei muss? Wenn ich ehrlich bin habe ich darauf gar keine Lust, in meinen Augen habe ich nichts getan, natürlich war es falsch das Paket unversichert zu versenden, aber da er damals den Ebay Fall geschlossen hat, dachte ich alles wäre erledigt.

Und wie sieht es mit einer Strafe aus, falls die Polizei (oder wer da das Urteil fällt) ihm mehr glauben. Steht es nicht Aussage gegen Aussage?
Ich hoffe um eine Antwort die mir hilft.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Du hast wohl kaum was zu befüchten.

Ein Betrug sollte alleine schon deshalb nicht vorliegen, da du ausdrücklich anbots das Geld zurück zu erstatten, natürlich gegen Zurücksendung der übrigen Lieferung.

Ich würde der Vorladung nachkommen, den Fall so schildern, ausdrücklich auch auf das Angebot der Rückzahlung verweisen und dass dieses zum damaligen Zeitpunkt schlichtweg ignoriert wurde und zusätzlich auf die spätere Einigung verweisen.

Wenn es Zeugen geben sollte, die sahen, wie das Paket gepackt wurde, wäre das natürlich zusätzlich vorteilhaft.



-- Editiert am 27.05.2010 19:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SuN__i
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.
Was wäre, wenn kein Angebot der Rückzahlung vorhanden wäre, da ich ihm das damals per Mail geschickt habe und nicht offiziell per Ebay, da wir uns nur darüber unterhielten.
Wer weiß, wo sie gelandet ist oder ob er einfach sagt, dass er sie nicht erhalten hat. Zählen solche Emails denn überhaupt als Beweise?

Und kann er die Anzeige noch zurückziehen, wir haben vorhin telefoniert, er will mir die Sachen zurücksenden und ich überweise ihm 50€.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Was wäre, wenn kein Angebot der Rückzahlung vorhanden wäre, da ich ihm das damals per Mail geschickt habe und nicht offiziell per Ebay, da wir uns nur darüber unterhielten.


Auch dann ist kaum davon auszugehen, dass dein Verhalten als Betrug gewertet werden würde, zumindest nicht, wenn du den Sachverhalt so wie oben beschrieben darstellst.
Es gibt ja nun unzählige Möglichkeiten, warum das Handy nicht ankam, vom Vergessen es reinzulegen, über die Möglichkeit, dass es auf dem Postweg abhanden kam oder der Käufer der eigentliche Betrüger ist.
Mal ganz abgesehen von der Geringfügigkeit der Straftat auf Grund des Einzelfalls und des geringen Wertes, könnte man hier kaum von Betrug ausgehen, bzw. es dir nachweisen.
Auch hast du ja nichts später versucht, um den Kontakt bzgl. Ansprüchen zu verhindern oder irgendwas zu verschleiern oder sonstiges, was ein Indiz dafür sein könnte, dass du betrügerisch handeln wolltest.

Das Ganze ist vielmehr eine zivilrechtliche Frage und es fragt sich, ob der Käufer überhaupt Ansprüche hätte.
War versicherter Versand vereinbart und du wähltest unversicherten, oder wollte der Käufer unversicherten Versand?

Ich denke, du überschätzt die Sache ein bisschen. Dass eine Strafanzeige erstattet wurde, heisst ja erstmal nicht mehr, als dass einer zur Polizei gerannt ist und MEINT er wäre betrogen worden...unabhängig davon, ob jetzt seine Ansicht im Ansatz richtig ist.

quote:


Wer weiß, wo sie gelandet ist oder ob er einfach sagt, dass er sie nicht erhalten hat. Zählen solche Emails denn überhaupt als Beweise?


Ob eine Mail als Beweis zählt, wäre im Einzelfall zu werten. Natürlich könnte man sowas fälschen, wie aber alles andere auch.

quote:

Und kann er die Anzeige noch zurückziehen, wir haben vorhin telefoniert, er will mir die Sachen zurücksenden und ich überweise ihm 50€.



"Zurückziehen" kann er die Anzeige nicht, allerdings den zuständigen Behörden mitteilen, dass seinerseits kein Interessere mehr an der Strafverfolgung besteht und man ausserdem sich in der Sache geeinigt habe.


-- Editiert am 28.05.2010 00:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SuN__i
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.
Danke für die Antwort.
Das mit dem Versand:
Ich habe es einfach so versendet, wie ich im ersten Post geschrieben habe, ohne versicherten.
Aber er sagte auch nicht, dass ich es versichert versenden soll oder sonst etwas.

Ich rufe morgen mal bei unserem Rechtsschutz an und frage mal nach, da ich auf dieses Gesetz hier gestoßen bin:
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
$ 447 ab. 1

Das gilt solange ich nicht gewerblich handle.
Da ich eine Privatperson bin und er es auch war, gehe ich davon aus, dass das Versandrisiko auf seiner Seite lag, oder?

Und ich kann ja nachweisen, dass es versendet worden ist, immerhin ist bei ihm angelbich ALLES (zubehör) außer dem Handy angekommen.

Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Da ich eine Privatperson bin und er es auch war, gehe ich davon aus, dass das Versandrisiko auf seiner Seite lag, oder?


Ja, nach der Übergabe des Paketes und sofern du nicht gegen die Absprachen gehandelt hast.

Auch wenn er nichts explizit gesagt hat, war doch bei Ebay irgendwas über die Versandart angegeben, wie zb "unversicherter Versand" oder so?

quote:

Und ich kann ja nachweisen, dass es versendet worden ist, immerhin ist bei ihm angelbich ALLES (zubehör) außer dem Handy angekommen.



Naja, so könntest du erstmal nur nachweisen, dass das Zubehör versendet wurde, es sei denn, du hättest Zeugen für den Versand (auch des Handys) o.ä.

Das ist dann aber erstmal nur alles rein zivilrechtlich...wer haftet nun, hat der Käufer Pech oder muss du das Geld und er das Zubehör zurückerstatten usw..
Das hat aber wenig mit dem Straftatbestand des Betruges zu tun, um den du dir m.E. keine grossen Sorgen machen bräuchtest.


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