Vorladung wegen Warenbetrug (ebay) erhalten ....

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
OliviaSmith
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Warenbetrug (ebay) erhalten ....

Guten Tag Zusammen,

gestern erhielt ich eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter bei "warenbetrug" auszusagen.

Folgendes Szenario hat sich im Sommer angespielt:

Habe einen Laptop bei Ebay eingestellt und verkauft. Ich bekam eine mail auf englisch dass er den Betrag per Überweisung bezahlen solle und ein e"Packstation" als Lieferadresse. DAs ganze kam mir schon spanisch vor, und ich kenne die ganzen "Dreiecksbetrügereien" auf ebay. Nach 4 Tagen erhielt ich dann auf einmal das Geld, und ich shcickte dann den Laptop doch an diese Packstation. Zwischenseitlich wurde das EBAY Konto des Kääufers gesperrt.

3 Wochen später kam der Laptop wieder zurück wegen unzustellbar. Ich versuchte es erneut, da ich das Geld ja auch erhalten hatte. Laptop kam wieder zurück.

Ich bin ehrlich, ich habe darauf hin den Laptop + das Geld und die Versandbelege behalten und nichts weiter unernommen.....ehrlichgesagt auch schnell vergessen wieder das ganze.

Nun also die Anzeige und Vorladung.... Hab ich mich strafbar gemacht ??? Soll ich zur Vorladung und den Fall schildern

BITTE UM HILFE !!!
DANKE

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von OliviaSmith):
Soll ich zur Vorladung und den Fall schildern


Gegenfrage. Warum nicht? Du hast doch Nachweise, dass du zunächst so gehandelt hast, wie es der Verkäufer vorgab.

Du bist nicht dafür verantwortlich, dass das verschickte Teil zurückkommt (wenn du die Anschrift richtig übernommens hast).

Kritisch ist allenfalls, dass Du danach nichts unternommen hast und einfach abwartest, denn die Klärung kann man durchaus im Rahmen der Vertragsnebenpflichten erwarten. Das sehe ich aber noch nicht als strafbare Handlung an.

Unabhängig von der Vorladung würde ich mich jetzt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und klären, ob er das Teil noch will. Falls nein, wohin das Geld überwiesen werden soll.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Zu 99% Dreiecksbetrug und der überweisende hat anzeige erstattet. Das die Geldspur zu dir führt, wirst du jetzt vorgeladen. Alle Belege einpacken und die Geschichte so bei der Polizei vortragen. Kannst auch gleich fragen ob sie dir die Kontaktdaten des anderen geben bzw deine an diesen weiterleiten, damit ihr die Erstattung regeln könnt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Kritisch ist allenfalls, dass Du danach nichts unternommen hast und einfach abwartest, denn die Klärung kann man durchaus im Rahmen der Vertragsnebenpflichten erwarten. Das sehe ich aber noch nicht als strafbare Handlung an.
Unabhängig von der Vorladung würde ich mich jetzt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und klären, ob er das Teil noch will.
Zitat (von OliviaSmith):
Zwischenseitlich wurde das EBAY Konto des Kääufers gesperrt.

Da das Konto gesperrt wurde kann sich eine Kontaktaufnahme durchaus schwierig gestalten. Es ist ja noch nicht einmal die Adresse des Empfängers bekannt wenn nicht an die richtige Adresse geliefert werden soll.
Ich würde das Verhalten des VK jetzt nicht unbedingt als verwerflich ansehen. Allerdings muss man auch sagen, dass er einfach das Geld hätte zurück überweisen können, aber warum eigentlich? Zunächst muss davon ausgegangen werden, dass ein gültiger Kaufvertrag besteht. Der VK hat seine Pflicht getan und sogar 2x die Ware versendet. Wenn vom K keine weiteren Daten bekannt sind, dann denke ich ist es völlig legitim auf eine Reaktion dessen zu warten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

4x Hilfreiche Antwort

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