Vorladung wegen angeblichen Warenbetrugs bei ebay

9. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
TommyS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorladung wegen angeblichen Warenbetrugs bei ebay

Hallo,

gestern erhielt ich aus heiterem Himmel einen Brief unserer hiesigen Polizeiinspektion. Sehr verwundert öffnete ich den Brief und fand darin eine Vorladung zur Ermittlungssache vom Dezember 2013 mit folgendem Wortlaut: "Sie verkauften für 168.- Euro über ebay eine Xbox 360 mit Zubehör und lieferten diese nach Bezahlung nicht".

Jetzt ist es allerdings so, dass ich keine Xbox360 bei ebay verkauft habe!

Ich vermute aber, dass es vielleicht mit folgendem "Fall" zusammenhängen könnte:

Im Dezember 2013 habe ich mein altes iPhone4 bei ebay für 150€ verkauft. Der Käufer teilte mir mit, dass ich das Paket bitte nach Italien schicken solle und er die erhöhten Portokosten übernehmen würde. Ich stimmte zu und erhielt nach wenigen Tagen eine Gutschrift auf meinem Konto i.H.v. 168€ - allerdings nicht vom Empfänger, sondern von einem deutschen Konto einer anderen Person. Der Verwendungszweck ließ allerdings auf meine Auktion schließen.

Kurzum, ich habe das iPhone dann versichert nach Italien geschickt, das DHL Tracking verfolgt und die Zustellung gesehen. Es folgte auch eine positive ebay Bewertung.

Im Januar bekam ich dann Post von meiner Bank, in der die Person, die mich bezahlt hatte, eine Rückbuchung der 168€ wegen nicht gelieferter Ware forderte. Dem bin ich natürlich nicht nachgekommen, da ich mir nichts zu schulden kommen ließ. Merkwürdig kam mir auch die Betitelung meiner Person als Zahlungsempfänger vor, nämlich "ITWELT [Mein Nachname]", womit ich natürlich auch nichts anfangen konnte, da ich nicht unter diesem Namen bei ebay operiere.

Jetzt kam wie gesagt die Post von der Polizei, bei der ich am Dienstag vorsprechen soll.

Ich bin 24 Jahre alt, Student, wohne mit meiner Freundin zusammen in einer eigenen Wohnung und verfüge über kein eigenes Einkommen (lediglich elterliche Unterstützung). Mein Ebay Account ist makellos mit 471 positiven (100%) Bewertungen.

Nach einigem Lesen im Internet bin ich nun doch verunsichert einem Betrüger zum Opfer gefallen zu sein. Wie soll ich mich am besten verhalten? Ich bin eine ehrliche Haut und hatte noch nie was mit dem Gesetz am Hut. Sollte ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten und eine Akteneinsicht vornehmen lassen?

Ich Danke allen gewillten Helfern im voraus!

-Tommy

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-- Editiert TommyS. am 09.03.2014 10:31

-- Editiert TommyS. am 09.03.2014 10:32

-- Editiert TommyS. am 09.03.2014 10:34

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Die Betrüger werden immer schlauer.

Da du das Ganze - zumindest soweit es von deiner Seite stattfand - nachweisen kannst (Auktion in deinem Account, einmal Geld erhalten, Emailverkehr, Versandnachweis) sollte es kein Problem sein.

Druck alles aus was du hast, insbesondere den Emailverkehr zwischen dir und dem Käufer sowie den Kontoauszug und den Nachweis und bring es der Polizei mit.

Die Polizei wird daraufhin vermutlich erstmal bei der XBOX-Auktion nachforschen und deren Account sowie IP usw überprüfen.

Sofern alles glaubwürdig ist und du die Nachweise hast, stehen die Chancen in meinen Augen für dich gut.

Wie es sich mit dem Geld verhält, ob du das eventuell zurückzahlen müsstest, weiß ich nicht, das müssten dir Erfahrerene sagen. Bei Waren wäre es so, soweit ich weiß.

-- Editiert teador am 09.03.2014 10:50

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im übrigen nennt sich das ganze Dreiecksbetrug und nicht ohne Grund weisen eBay/Paypal darauf hin, grundsätzlich nur an die im Account hinterlegten Adressen zu verschicken.

Das Problem an dem Ganzen ist, dass hier der eigentliche Betrüger gleich zwei andere schädigt, sich aber nicht fassen lässt. Regelmäßig gibt es Ärger, denn natürlich will der andere das Geld zurück und man selbst will das Geld behalten, weil man ja auf den ersten Blick nichts Verkehrt gemacht hat.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
TommyS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Verschickt wurde es an die vom Käufer angegebene, bzw. bei ebay hinterlegte Adresse. Nur bezahlt wurde es von einem anderen Namen. Das kommt bei Ebay häufig vor, da z.B. das Konto der Eltern, Freundin/Freund etc. verwendet werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nach einigem Lesen im Internet bin ich nun doch verunsichert einem Betrüger zum Opfer gefallen zu sein. Wie soll ich mich am besten verhalten? Ich bin eine ehrliche Haut und hatte noch nie was mit dem Gesetz am Hut. Sollte ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten und eine Akteneinsicht vornehmen lassen?


Was da los ist, ist klar. Der Betrüger sitzt (wahrscheinlich) in Italien.

Er hat selbst eine fake-Auktion gestartet, die X-Box. Dem Käufer hat er dann gebeten, den Kaufpreis nicht ihm, sondern dir zu überweisen. Die X-Box hat der Käufer nie erhalten, dafür der Betrüger dein I-Phone.

Betrogen ist der X-Box Käufer. Zivilrechtlich ist es so, daß der versuchen muss, sein Geld vom Betrüger zurückzuerhalten. Gegen dich hat er keine Ansprüche.

Aus deiner Sicht ist alles in Ordnung, du hast das Smartphone verkauft und den Kaufpreis erhalten.

Das müsstest du eigentlich auch der Polizei vermitteln können, die ganze Historie kannst du ja vorlegen. Dann endet das Straf-Verfahren gegen dich. Es kann allerdings sein, daß die Polizei das nicht "durchschaut" (ich möchte jetzt kein böses Wort schreiben). Dann würde das Verfahren von der Staats-/Amts-Anwaltschaft eingestellt.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TommyS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

In diese Richtung dachte ich auch schon, das hat mir gestern eine schlaflose Nacht bereitet...also würdet ihr Raten der Polizei mit der Vermutung eines Dreiecksbetruges behilflich zu sein oder soll ich nur meine Fakten vortragen und sonst nichts?

Bisher hat mir niemand zu einem Anwalt geraten, sehe ich das richtig?

Was meine Fakten angeht, so habe ich bereits ebay-Schriftverkehr, Die iPhone Auktion, DHL Sendungsinformationen usw. druckfertig angesammelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Bisher hat mir niemand zu einem Anwalt geraten, sehe ich das richtig?


Richtig, man traut sich das in einem Anwaltsforum kaum zu sagen, aber das kostet nur unnötig Geld.

Die Fälle gibt es häufig, wenn du oben "ebay dreiecksbetrug" eingibst, wirst du etliche threads finden.

Für schlaflose Nächte besteht da für dich kein Anlaß. Der Käufer hat das Problem. Oft ist es so, daß PayPal - entgegen der Rechtslage - das Geld zurück überweist. Aber dieses Problem hast du nicht.

quote:
Was meine Fakten angeht, so habe ich bereits ebay-Schriftverkehr, Die iPhone Auktion, DHL Sendungsinformationen usw. druckfertig angesammelt.



Dann stelle das der Polizei zur Verfügung. Die Hoffnung ist schwach, aber vielleicht hilft es den "Italiener" zu finden.

Du bist nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen, das könntest du auch schriftlich/per Mail, Scan erledigen, wenn das einfacher ist.



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#7
 Von 
TommyS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Da ich alles im PDF Format habe, wäre das mit der Email natürlich möglich.

Reicht es dann, den Polizeihauptkommissar einfach anzurufen und das am Telefon zu klären? Persönlich erscheinen wäre kein Problem, da ich momentan Semesterferien habe und die Polizei vielleicht 5min mit dem Auto entfernt sitzt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Reicht es dann, den Polizeihauptkommissar einfach anzurufen und das am Telefon zu klären? Persönlich erscheinen wäre kein Problem, da ich momentan Semesterferien habe und die Polizei vielleicht 5min mit dem Auto entfernt sitzt.




Das einzige Problem ist, daß man nicht weiss, wie ... (ich möchte das böse Wort nicht schreiben) der konkrete Polizeibeamte ist. Das (fehlende) Judiz und das (fehlende) Grundlagenwissen ist manchmal erschreckend. PHK klingt zwar beeindruckend, aber der ist Beamter des gehobenen Dienstes, also kein Jurist.

Die müssen natürlich auch einer unberechtigten Anzeige nachgehen, das ist klar. Im Prinzip sollte man helfen , so gut man kann.

Fingerspitzengefühl was du jetzt machst, das musst du entscheiden. Du hast dir schliesslich Nichts vorzuwerfen, daß dir formal ein Betrug nachgewiesen werden kann, ist hier jedenfalls völlig ausgeschlossen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Bereite am besten eine sachliche Schilderung des Ablaufes vor und nehme die ausgedruckt mit. Dann kann die Polizei das mit den Belegen zu den Akten nehmen, es kann keiner die Sache verdrehen und es gibt weniger Arbeit bei der Aufnahme der Aussage. Das sollte kein Problem geben. Hinsenden sollte auch reichen. Mit den Beamten vernünftig reden bringt evtl. Vorteile.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
also würdet ihr Raten der Polizei mit der Vermutung eines Dreiecksbetruges behilflich zu sein

Das auf jeden Fall.

Gegen mich lief eine ähnliche Anzeige, bei der ich den Polizisten erst darauf aufmerksam machen musste, dass der Betrüger den Email-Verkehr gefälscht hatte. Er hatte die Emails einmal von ihm und einmal von mir; aufgefallen ist ihm aber das nicht obwohl der ganze Fall keinen Sinn ergab. Als er die gefälschte Email erkannt hat, war plötzlich alles klar.

Insofern kann ich da asap leider nur zustimmen. Erzähle der Polizei deshalb unbedingt von deiner Vermutung.
Das lieber persönlich, damit alles rüberkommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TommyS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe nun eine Stellungnahme verfasst. Kann ich das so morgen vortragen? Jede Behauptung kann ich dokumentieren.

Stellungnahme:

Ich habe im Dezember keine Xbox 360 mit Zubehör für 168 Euro bei ebay verkauft und keinen Warenbetrug begangen.
Mein ebay Account, r***, mit dem ich einzig auf ebay aktiv bin, weißt auch keine entsprechend stattgefundene Ebayautkion auf.

Ich vermute, dass die Ermittlungssache mit dem Folgenden zusammenhängen könnte:

Am 13.12.2013 konnte ich erfolgreich mein gebrauchtes iPhone4 für 149€ + 4,90€ Versand in einer ebay „Sofortkauf"-Auktion an den Käufer p*** verkaufen. Die bei ebay hinterlegte Adresse des Käufers p*** war allerdings in Italien, weshalb er mir anbot, den erhöhten, versicherten DHL Versand (17€) ins Ausland zu übernehmen.

Am 17.12.2013 erhielt ich 168€ auf mein Konto 5***** überwiesen. Der Name der überweisenden Person (S.R.) war nicht Deckungsgleich mit dem Namen des Käufers p*** (R.J.A.), dies ist bei ebay Transaktionen aber keine Seltenheit, da in vielen Fällen ein anderes Konto, z.B. das eines Verwandten oder einer nahestehenden Person verwendet wird. Den Verwendungszweck „EBAY 4711 – P***" assoziierte ich mit dem Käufer meines iPhones p***, wenn auch ich mit der Zahlenkombination nichts anfangen konnte. Ich dachte mir nichts weiter dabei, da bei vielen Überweisungen eigene Formatierungen für die eigene Buchführung und zur späteren Identifikation angegeben werden.
Die 2 Euro Differenz fielen mir erst später auf, ich erklärte sie mir aber Anhand eines Aufschlags für die Verpackung für einen versicherten Transport ins Ausland, wie es bei ebay üblich ist (Versandkosten = Verpackung + Versand).

Am 18.12.2013 versendete ich das iPhone4 via DHL versichert. Anhand der Trackingnummer 9****** konnte ich den Sendungsstatus verfolgen. Demnach wurde nach einem Adressfehler und 3 fehlgeschlagenen Zustellungsversuchen am 02.01.2014 das Paket letztlich zugestellt.

Am 05.01.2014 erhielt ich eine positive Bewertung bei ebay vom Käufer p****. Dies symbolisiert bei ebay den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion.

Am 13.01.2014 erhielt ich dann aber ein Schreiben meiner Bank, in der mir eine Ketten-Nachfrage weitergeleitet wurde. Diese Ketten-Nachfrage hatte die vorhergegangene Überweisung von 168 Euro von S.R. zum Gegenstand und enthielt die Aufforderung „Kundin hat Ware nicht erhalten und wünscht Rückbuchung des Betrages". Merkwürdig kam mir die Betitelung meiner Person als Zahlungsempfänger vor; so habe ich nie unter dem Namen „ITWELT [mein Nachname]" operiert.
Da es mir insgesamt merkwürdig vorkam, die Auktionstransaktion doch reibungslos ablief und ich letztlich auch eine positive Bewertung erhielt, ging ich von einem Versuch des Käufers aus, sich sein Geld zurück zu erschleichen. Zunächst wies ich meine Bank an, keine Rückbuchung vorzunehmen. Die Angelegenheit teilte ich dem Käufer in einer Ebay Nachricht, nach ausbleibender Rückmeldung noch in einer zweiten Nachricht mit. Auf die zweite Nachricht reagierte er dann und versicherte mir, dass alles in Ordnung sei und er auch nicht wüsste, was los ist. Er hätte zudem mit seinem deutschen Kontakt gesprochen. Ich ging davon aus, dass es sich um S.R. handelte.

Mein Verdacht ist nun, dass S.R. und ich einem Dreiecksbetrug zum Opfer gefallen sind, bei dem Käufer meines iPhones p*** der S.R. eine Xbox 360 mit Zubehör für 168 Euro verkaufte, er dieser aber meine Kontodaten zur Zahlung übermittelte. S.R. überwies mir dann das Geld, von dem ich ausging, dass es das Geld für meine iPhone Auktion war. Da aus meiner Sicht zum Zeitpunkt alles in Ordnung war, versendete ich mein iPhone an p***.


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich habe nun eine Stellungnahme verfasst. Kann ich das so morgen vortragen?



Das würde ich so nicht machen. Nie zu viel schreiben.

Strafrechtlich musst nicht du deine Unschuld beweisen.

Im Prinzip weiss die Polizei doch alles, was du schreibst. Gegen dich besteht doch noch nicht einmal ein Anfangsverdacht. Nur als Zeugen könnte/dürfte man dich eigentlich vernehmen.

Im Prinzip brauchst du gar nichts zu sagen. Ich würde es damit bewenden lassen, die Ausdrucke deiner Auktion zu liefern + Tracking. Im Übrigen würde ich keine Aussage machen, daraus dürfen keine nachteiligen Schlüsse für dich gezogen werden, das ist dein gutes Recht.

Es ist doch offensichtlich, leider sind manche Verfolger überfordert, das zu erkennen. Das scheint hier auch der Fall zu sein. Mir gehen diese ständigen kropfunnötigen Verfahren der doch angeblich so überlasteten Ermittler auf den Wecker. Die Leute gehen dann aus Angst zum Anwalt und bleiben am Ende auf 100en EUR Kosten sitzen.

Spätestens wenn das "gefährlich" wird, kommt ein Jurist oder Rechtspfleger ins Spiel Staats- oder Amtsanwalt, dann wird das Verfahren gegen dich sicher eingestellt.

Spannender ist, was zivilrechtlich der unternimmt, der dir das Geld gezahlt hat. Da könnte noch was nachkommen. Aber das bleibt erst mal abzuwarten.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TommyS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also sollte ich am besten nur sagen, dass ich keine Xbox verkauft habe und meine Vermutung offenlegen, dass es mit dem iPhone-Fall zusammen hängen könnte, zu dem ich dann aber lediglich kommentarlos die Ausdrucke übergebe?
Muss ich noch irgendwas beachten, was ich nicht unterschreiben sollte usw.?

Und was könnte da Zivilrechtlich noch kommen? Es gab ja mit mir und der, die das Geld gezahlt hat, keine wechselseitige Beziehung, sprich keinen Kaufvertrag. Den gab es jeweils nur mit dem Betrüger.

Jedenfalls bedanke ich mich recht herzlich für die bisherige Unterstützung! Ein tolles Forum!

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Also sollte ich am besten nur sagen, dass ich keine Xbox verkauft habe und meine Vermutung offenlegen, dass es mit dem iPhone-Fall zusammen hängen könnte, zu dem ich dann aber lediglich kommentarlos die Ausdrucke übergebe?
Muss ich noch irgendwas beachten, was ich nicht unterschreiben sollte usw.?


Du musst da wie gesagt nicht hin, du hast ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, ich würde das nicht überproblematisieren.

Letztendlich ist es egal, was du da machst, es kann nichts passieren. Nur das Verfahren kann früher oder später eingestellt werden.

Einen Betrug den es nicht gibt, kann man dir nicht nachweisen.

quote:
Und was könnte da Zivilrechtlich noch kommen? Es gab ja mit mir und der, die das Geld gezahlt hat, keine wechselseitige Beziehung, sprich keinen Kaufvertrag. Den gab es jeweils nur mit dem Betrüger.


Der Käufer könnte sein Geld von dir zurückfordern.

Das könnte er zwar rechtlich nicht durchsetzen, ob ihm das begreiflich zu machen ist, ist die Frage.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ja, sehr kurz und knapp aus der eigenen Sicht, wenn man sich denn äußert. Inzwischen gibt es einige Erfahrung auch bei der Polizei und ein kurzer Hinweis auf einen unbekannten Betrüger und das zivilrechtliche Forderungen des anderen Geschädigten keine Strafrechtsache ist sollten reichen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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