Vorzeitig beendete Auktion bei Ebay - Ist das denn auch wirklich zulässig?

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorzeitig beendete Auktion bei Ebay - Ist das denn auch wirklich zulässig?

Hallo!

Es nimmt ja überhand, dass Verkäufer Auktionen vorzeitig beenden, wenn sie befürchten, zu wenig Geld zu bekommen. Ich war z.B. Höchstbieter bei mehreren Auktionen eines Anbieters. Dieser hat dann einfach alle Auktionen beendet, mit dem Hinweis: Steht nicht mehr zum Verkauf!
Sonst war keine Begründung zu bekommen! Ist das denn auch wirklich zulässig?
Vor allem wenn er die gleichen Artikel, in etwas geänderter Stückzahl, dann später wieder anbietet. Bzw. auf einem anderen Account (Händlername ist aber der Gleiche!).



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"N.S."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ist das denn auch wirklich zulässig?

Nein. Wenn du lustig bist, nimm dir einen Anwalt und klage auf Vertragserfüllung.

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#2
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Bin lustig! :grins:

Wie sieht es in solche Fällen den mit den Anwaltskosten aus? Muss ich die selber bezahlen, auch wenn ich Recht bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Erstmal musst Du dem VK eine Frist zur Lieferung setzen. Erst danach ist er im Verzug und Du kannst einen Anwalt beauftragen. Dessen kosten hätte dann ebenfalls der VK zu tragen.

Risiko: Ist beim VK nix zu holen (z. B. Hartz IV), bleibst Du ggf. auf den Kosten sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

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