Hallo!
Es nimmt ja überhand, dass Verkäufer Auktionen vorzeitig beenden, wenn sie befürchten, zu wenig Geld zu bekommen. Ich war z.B. Höchstbieter bei mehreren Auktionen eines Anbieters. Dieser hat dann einfach alle Auktionen beendet, mit dem Hinweis: Steht nicht mehr zum Verkauf!
Sonst war keine Begründung zu bekommen! Ist das denn auch wirklich zulässig?
Vor allem wenn er die gleichen Artikel, in etwas geänderter Stückzahl, dann später wieder anbietet. Bzw. auf einem anderen Account (Händlername ist aber der Gleiche!).
-----------------
"N.S."
Vorzeitig beendete Auktion bei Ebay - Ist das denn auch wirklich zulässig?
22. September 2008
Thema abonnieren
Frage vom 22. September 2008 | 15:33
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorzeitig beendete Auktion bei Ebay - Ist das denn auch wirklich zulässig?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. September 2008 | 16:01
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 789x hilfreich)
> Ist das denn auch wirklich zulässig?
Nein. Wenn du lustig bist, nimm dir einen Anwalt und klage auf Vertragserfüllung.
#2
Antwort vom 23. September 2008 | 01:38
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 5x hilfreich)
Bin lustig!
Wie sieht es in solche Fällen den mit den Anwaltskosten aus? Muss ich die selber bezahlen, auch wenn ich Recht bekomme?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. September 2008 | 07:57
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 82x hilfreich)
Erstmal musst Du dem VK eine Frist zur Lieferung setzen. Erst danach ist er im Verzug und Du kannst einen Anwalt beauftragen. Dessen kosten hätte dann ebenfalls der VK zu tragen.
Risiko: Ist beim VK nix zu holen (z. B. Hartz IV), bleibst Du ggf. auf den Kosten sitzen.
Und jetzt?
Schon
267.713
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
20 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
33 Antworten
-
4 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten