Vorzeitige Beendigung einer Auktion

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vierländer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Beendigung einer Auktion

Hallo,

ich habe nur mal eine Frage ich war Höchstbietender bei der Auktion 220078957545. Nun hat der Verkäufer die Gebote gelöscht. Um jetzt den Verkäufer direkt kontaktieren zu können benötige ich jetzt den Realnamen und die Adresse wie kriege ich diese von Ebay.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Um jetzt den Verkäufer direkt kontaktieren zu können benötige ich jetzt den Realnamen und die Adresse wie kriege ich diese von Ebay.*

Und an dieser Stelle wird es problematisch den theoretischen Anspruch, der gegen den VK besteht, in die Praxis umzusetzen. Denn du bekommst in der Tat keinen Realnamen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

@ Schrumpfgermane

Wenn er Höchstbietender war, dann wird er höchstwarscheinlich auch mitgeboten haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Die Handhabung des VK zeigt zwar nicht grade guten Stil, aber er wird wohl seinen Grund gehabt haben die Auktion zu beenden. Und ich denke mal, dass er auch ohne Auktion nicht mehr verkaufen wird/kann. Also wozu noch Realnamen und Adresse? Ist ja nun nicht so, dass man sagen könnte, dass ihm der erreichte Preis nicht gereicht hat und er deswegen das Teil rausgenommen hat, denn zum einen hat er nicht kurz vor Ende beendet, sondern mittendrin und zum andern lags ja schon bei über 80 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Und ich denke mal, dass er auch ohne Auktion nicht mehr verkaufen wird/kann.*

Da ist juristisch irrelevant. Kann der VK nicht mehr liefern kann oder will, kann man Schadensersatz fordern, denn es ist ein gültiger Kaufvertrag enstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

@ Fragender??,

es könnte aber genausogut sein, dass er die Ware an eBay vorbei verkaufen will.

Habe erst kürzlich gelesen, dass ein VK das Angebot beendete, alle Gebote streichen ließ und auf Nachfrage als Begründung angab, dass ein anderes Mitglied ihm einen hohen Festpreis für den Sofort-Kauf bietet.

Und das ist eben nicht erlaubt!

Grüße,
Micha

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vierländer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem was sich bei mir stellt ist wie komme ich an seine Adresse um die
dementsprechende Korrespondenz mit ihm zu führen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

hat dir @ Schrumpfgermane
oben schon alles erklärt!

Du bekommst seine Adresse nicht und brauchst sie auch nicht!

Geh hier auf die Seite:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=powersell-2004

Und klicke dann rechts auf *mit Mitglied Kontakt aufnehmen*

Dann gibst du deine Frage ein und sendest sie!

Viele Grüße,
Micha

-- Editiert von Micha81 am 08.02.2007 22:02:17

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vierländer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo,

die Erklärung habe ich auch verstanden. Was mache ich aber wenn der Verkäufer nicht reagiert. Ich kann z.B. nicht den Mahnbescheid an seinen E-Bay Namen richten oder

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Micha

Sein Problem ist, daß er eine zivilrechtliche Forderung an den VK hat. Aber ohen Kontaktdaten wird er sie nicht durchsetzen können. Und die rückt ebay nachvollzohbarer Weise nicht heraus.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

@normi,

richtig.

Nur frage ich mich, wenn der VK nicht antwortet und eBay die Daten nicht rausgibt, was man da noch machen soll? Außer woanders kaufen?

Wir wissen ja auch gar nicht, aus welchen Gründen der VK das Angebot beendet hat. Wenn er gerechtfertigt wäre, hat der Käufer wohl sowieso keine Chance, Forderungen geltend zu machen.

Oder sehe ich das was falsch?

Gruß, Micha

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wir wissen ja auch gar nicht, aus welchen Gründen der VK das Angebot beendet hat. Wenn er gerechtfertigt wäre, hat der Käufer wohl sowieso keine Chance, Forderungen geltend zu machen.*

Da Antworte ich doch mal mit dem Zitat von Herr Lorenz, da es treffender nicht zu formulieren ist:

*Nur dann wenn die Sache tatsächlich untergegangen ist und der Verkäufer das nicht zu vertreten hat wird er von seiner Leistung frei und muß auch keinen Schadenersatz zahlen. Der Verkäufer müßte dann aber beweisen, das die Sache untergegangen ist und das ihn kein verschulden trifft.*



0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Sehe ich wirklich genauso, kenne den betreffenden Text! Stehe in solchen Angelegenheiten sowieso tendentiell hinter dem Käufer!

Trotzdem bleibt ja die Frage, wie man da weiter vorgeht?!

Eine Meldung an eBay wäre eine Möglichkeit, aber ob etwas dabei herauskommt, ist die andere Frage.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Das ist dann die anfangs von mir erwähnte Diskrepanz zwischen theoretischem Anspruch und praktischer Durchsetzbarkeit. Ebay wird und darf die Daten an keine Privatpersonen herausrücken. Damit hat sich die sache erledigt, wenn der VK sich nicht allzu blöd anstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Damit hat sich die sache erledigt

Nö. Man könnte den VK verklagen, dazu sollte es möglich sein, eBay notfalls auf Herausgabe der Daten zu verklagen. Ich denke nicht, daß sich eBay einer anwaltlichen Anfrage verschließen wird - die haben besseres zu tun, als tausende Prozesse zu führen, weil sie soooo sehr auf ihren Daten sitzen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Bei solchen Angeboten, die man beenden möchte, sollte man einen Bekannten bieten lassen, sodass er Höchstbietender ist. Er wird ja wohl nicht auf den Kaufvertrag bestehen... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ebay wird und darf die Daten an keine Privatpersonen herausrücken

Wenn es z.B. um Urheberrechtsfragen geht,werden schließlich auch ohne weitere Prüfung Personendaten herausgegeben....

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Gut, vielleicht habe ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt, wenn ich behaupte, ebay würde die Daten nicht herausrücken. Nur frage ich mich dabei, wo der Datenschutz bleibt. Da könnte dann ja jeder kommen und behaupten, er hätte Ansprüche gegen einen User. ebay kann nicht prüfen, inwieweit diese berechtigt sind.

-- Editiert von normi am 09.02.2007 09:22:23

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

so kompliziert, wie ihr das seht ist es ja vielleicht gar nicht!

Gehe in das Bewertungsprofil des VK und nimm Kontakt mit einem seiner letzen Bewerter auf.

Wenn du denen noch höflich und plausibel erklären kannst, warum du die Daten brauchst, sollte Problem gelöst sein! :dance:

-----------------
"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ecke44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass ein Angebot zurückgezogen wurde und ich der Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruchs war. Laut ständiger Rechtsprechung ist hier ein KV zwischen Anbieter und Höchtbieter zustande gekommen. Ich möchte auch die Erfüllung/behelfsweise SE vom Anbieter. Dieser reagiert aber nicht auf mehrfache Nachfrage von mir. Ebay stellt sich bisher stur und verweist auf den Datenschutz. Datenschutz bedeutet aber, dass es sich um schützenswerte Daten handeln muss. Eine Übermittlung muss im Einzelfall zulässig sein, wenn der Auskunftsersuchende ein berechtigtes Interesse hat (Durchsetzung seiner Ansprüche aus §433 BGB ) und der Betroffe kein schutzwürdiges Interesse hat. Da nach ständiger Rechtsprechung feststeht, dass ein KV zw. Anbieter und Höchstbieter zum Zeitpkt. des Abbruches der Auktion zustande gekommen ist, muss Ebay die erforderlichen Daten übermitteln. Sie müssen aber auch die Gründe für die Übermittlung archivieren. Dies bedeutet nat. für Ebay einen Verwaltungsaufwand, welchen Sie ungern bereit sein werden, einzugehen. Auf jeden Fall muss konkret dargelegt werden, wofür die Daten benötigt werden (eben das berechtigte Interesse des Käufers). Im Abwägungsprozess muss das berechtigte Interesse (des Käufers)dem schutzwürdigen Interesse des (in dem Fall Verkäufers) an eben dem Schutz seiner Daten überwiegen. (Hier lese man auch nochmal vor allem § 8 Einwilligung in die Verarbeitung meiner Personenbezogenen Daten von eBay). Die Antwort muss man (und ich auch) awarten.

Grüße und Frage:

Hat auf diesem Gebiet sonst noch jemand Erfahrungen gemacht?

Abwägungsprozess = :devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ecke44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach ausgiebiger Darstellung der Rechtslage und des vorliegenden Sachverhaltes wurde die entsprechende Auskunft erteilt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.540 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen