Vorzeitiges Auktionsende

16. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
logo31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiges Auktionsende

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe mein Angebot (Artikelnummer 2971010916) vorzeitig bei Ebay zurückgezogen, da der Artikel nicht mehr zum Verkauf stand.
Trotz vorzeitigem Ende lag der Verkaufspreis am ende bei 1€.
Ist das überhaupt möglich?
Wieso beende ich dann mein Angebot?
Ebay behauptet, da in den letzten 30 Sekunden noch jemand ein Gebot abgegeben hat, läge der Verkaufspreis bei 1 €.
Ist das nicht Irrsinn?
Alle anderen Gebote wurden gestrichen nur eben das letzte nicht.

Meine Frage, ist das rechtlich möglich?

Danke im Voraus :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
logo31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe nochmal den genauen Link für den Artikel http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=10591&item=2971010916

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, bin mir sehr unsicher und der "Käufer" verlangt die Kamera.

:(

gruß logo

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die durchaus interessante Frage, ob auch bei vorzeitiger Beendigung durch den VK ohne Streichung sämtlicher Gebote ein Kaufvertrag zustande kommt, hatten Gerichte bisher noch nicht zu entscheiden - zumal hier auch die Umstände eine Rolle spielen.

Es gibt gute Argumente für beide Seiten* - Sie müssen (evtl. in Abstimmung mit einem Anwalt) selbst entscheiden, ob sich das Prozeßrisiko lohnt oder ob es "günstiger" wäre, den Artikel für 1 EUR abzugeben.

(*)
Pro: Willenserklärung des VK ist nur "... mit dem zum Auktionsende Höchstbietenden einen Kaufvertrag einzugehen", wobei "Auktionsende" nicht explizit definiert wird, man könnte also auch eine vorzeitig beendete (nicht "abgebrochene" ;-) Auktion als von dieser Willenserklärung gedeckt sehen, zumal eBay dem VK diese Möglichkeit ausdrücklich einräumt (beenden um sofort an den Höchstbietenden zu verkaufen).

Kontra:
wenn wie in Ihrem Fall nachweislich alle anderen Gebote gestrichen wurden und Sie den Verkauf auch sofort verweigert haben, könnte man von einem korrekt angefochtenen (§121 BGB ) Erklärungsirrtum (§119 BGB ) ausgehen und das Zustandekommen eines Kaufvertrages verneinen.

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ah, gut daß Sie noch den Link gepostet haben. :)

Sie haben die anderen Gebote mit der Begründung gestrichen, das Angebot beenden zu wollen.
Das nicht gestrichene Gebot erfolgte zeitgleich mit den Streichungen.
Dies dürfte für eine Anfechtung Ihrerseits als Beweis ausreichen.
Daher sehe ich hier keinen Anspruch des K auf Erfüllung des Kaufvertrages.

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#4
 Von 
logo31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort,

hatte mir sowas auch schon gedacht,da ich ja ausdrücklich den Button Auktion vorzeitig beendet habe betätigt habe und somit nicht die einzelnen Gebote gestrichen habe.
Da ebay diese Option anbietet wäre das sonst ja auch eine Farce, wenn die Auktion trotzdem weiter ginge.

:)

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