Wandlung bei Privatverkauf in einer Ebay- Auktion ?? ??

24. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.03.2010 16:41:44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung bei Privatverkauf in einer Ebay- Auktion ?? ??

:(

Und wieder das "Theater" mit Internetauktionen das vermutlich kein RA mehr hören kann.
Vielleicht ist aber trotzdem jemand in diesem Forum bereit zu diesem Problem Stellung zu nehmen.
Deshalb vorab schon mal vielen Dank !!

Ich habe einen elektrischen Motortester versteigert (12 Volt, zum Überprüfen der Einstellung von PKW - Motoren). Es handelt sich um ein gebrauchtes Gerät, ca. 4 Jahre alt, funktionstüchtig also i.O.(war ungefähr 3 - 4 Wochen vor der Versteigerung letztmalig in meinem Gebrauch). Der Meistbietende hat die Auktionssumme nebst Portokosten vorab an mich überwiesen. Versand erfolgte nach Geldeingang als Postpaket, im doppelt so großen Karton mit Unmengen an Schredderpapier als Füllmaterial/Transportschutz.
Eine Woche nach Erhalt des Geräts (ich habe bei der Post nachgefragt wann die Sendung zugestellt wurde) meldete sich der Käufer per Mail und erklärte, er habe den Tester ausprobiert und er würde nicht funktionieren (Tester läuft zwar, zeigt aber kein Meßergebnis), er will ihn deshalb zurückgeben und fordert sein Geld zurück. Ich habe ihm daraufhin per Mail geantwortet und erklärt, dass das Gerät bis zum Zeitpunkt des Versand in Ordnung war, mir nicht bekannt ist was er in der Woche mit dem Tester gemacht hat und habe eine Rücknahme abgelehnt.
Schließlich hat der Tester bei mir funktioniert (hab sogar kurz vorher noch mit einem Freund zusammen seinen Motor damit eingestellt).

Der Käufer ist aber beharrlich und meint, er hätte sogar einen Rechtsanspruch auf Rücknahme / Wandlung. Irgendwie fühle ich mich "auf den Arm genommen", bei Privatverkäufen mit Gebrauchtgeräten (nicht gewerblich, nur Privatsachen) ist so etwas doch gar nicht möglich. ODER ??

Ich hoffe meine Darstellung ist inhaltlich verständlich aber noch ausreichend allgemein gehalten, falls nicht, bitte Kommentar dann formuliere ich's anders.

Gruß

Helge

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

a) Haben Sie die Gewährleistung für die versteigerte Ware ausgeschlossen ?

b) Um welchen Betrag geht es ?

c) Könnte Ihr Freund ggfls. auch in einem Rechtsstreit sinnvollen Zeugnisbeitrag leisten ?

Gruß,

Wolfgang

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#2
 Von 
guest-12317.03.2010 16:41:44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

:)

@ wolfgang

a.) ich hatte nur eine Artikelbeschreibung angegeben (hätte ich explizit darauf hinweisen müssen ?)

b.) 65,- Euro

c.) Ja, macht er bestimmt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also der Käufer müßte den Nachweis führen können, das der nunmehr vorhandene Mangel - so es denn einen gibt - bereits zum Zeitpunkt der Versendung angelegt war oder aufgrund unzureichender Verpackung entstand. Nur dann wären Sie wohl noch zur Nachbesserung (Beseitigung) oder Nachlieferung (Ersatz) verpflichtet.
Ein Rücktrittsrecht hätte er nur, wenn Sie die Gewährleistung grundlos ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.03.2010 16:41:44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Herrn RA Scharnhorst

vielen Dank für die Auskunft,
allerdings ist mir Ihr Schlußsatz >Ein Rücktrittsrecht hätte er nur, wenn Sie die Gewährleistung grundlos ablehnen.< schlicht und einfach unverständlich. Was bedeutet in den Zusammenhang "grundlos" ?
Als Hinweis, ich habe die Rücknahme des Geräts abgelehnt.

Mit freundlichem Gruß

Helge

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#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn der Käufer den Nachweis führen kann, das der Tester schon vor Versendung defekt war oder bei Versendung defekt ging infolge unzureichnder Verpackung, dann wäre Ihre Ablehnung der Gewährleistung grundlos :)

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