Wann darf ich einen Artikel wieder einstellen?

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)
Wann darf ich einen Artikel wieder einstellen?

Hallo zusammen,
Ebayverkäufer A hat ein Problem. Und zwar verkaufte A am 20. Januar 2016 ein Smartphone per Sofort-Kauf bei Ebay. Auch nach mehrmaligen Zahlungserinnerungen reagierte der Käufer nicht. Und auch auf den auf Ebay geöffneten und inzwischen geschlossenen Fall reagierte der Käufer nicht. Die Kommentare von anderen Verkäufern sagen aus, dass es sich bei dem Käufer um einen Spaßbieter handelt, der sich nie meldet oder zahlt. Inzwischen ist das Kundenkonto bei dem Internetauktionshaus auch gesperrt/ gelöscht. Meine Frage ist nun, wie kann Verkäufer A den Vertrag rechtlich korrekt lösen? Die Ebay hinterlegte Adresse nennt nur einen Nachnamen und eine Adresse eines Obdachlosenheims in Thüringen. Ich denke, dass eine Einschreiben hier wohl niemals angenommen wird bzw. nicht zustellbar sein wird. Wie kann ich vorgehen, damit ich den Artikel wieder verkaufen kann?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ich würde mir da gar keine Gedanken machen und einfach neu einstellen. Selbst wenn der Käufer doch noch zahlen und den Kaufvertrag erfüllt haben möchte, handelt es sich bei dem Gerät sicher nicht um irgendein Unikat und es könnte somit im Zweifel problemlos ein gleichwertiges Ersatzgerät beschafft und dem Käufer geliefert werden.
Und in zukünftigen Auktionen setzt du dann einfach eine Zahlungsfrist nach deren fruchtlosen Verstreichen der Kaufvertrag hinfällig ist.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Ich würde mir da gar keine Gedanken machen und einfach neu einstellen.

Jupp. Würde ich auch so tun.

Signatur:

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