Wann gewerblicher Verkäufer?

20. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)
Wann gewerblicher Verkäufer?

Hallo,
ich habe im April rd. 30 Krimis bei einer Anbieterin ersteigert, die bisher noch nicht geliefert hat und auch auf Anfragemails nicht reagiert. Sie ist seit Ende Februar 2006 bei Ebay gemeldet und hat bis heute etwa 400 Objekte (fast ausschließlich Bücher) eingestellt.
Meine Fragen:
-Ist sie allein aufgrund der Menge als gewerblicher Verkäufer anzusehen?
_ Reicht eine Fristsetzung per Mail aus, um sie in Verzug zu setzen, oder muss das schriftlich erfolgen?
Danke für die Antworten.

chioaachen

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Ob gewerblich oder nicht, in Verzug ist sie wohl inzwischen schon.

Das mit dem gewerblichen Handeln ist ein Thema für sich. Wenn über einen längeren Zeitraum mit Gewinnabsicht mehrere Artikel gleichen Typs verkauft werden, so kann man schon von gewerblichen Handeln sprechen. Wenn jetzt aber die sehr umfangreiche und lückenlose Kitschromansammlung von Omas Dachboden verkauft wird, so würde ich dieses nicht als gewerblich auslegen, da es sich hierbei wohl um eine einmalige Aktion handelt.
Sollte sie jetzt auf die Idee kommen, wegen des reissenden Absatzes, die Romane von Omas Nachbarn und Bekannten aufzukaufen und ebenfalls anzubieten, so handelt sie gewerblich.

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#2
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort. Habe anhand der Bewertungen festgestellt, dass es sich um Bücher aller möglichen Richtungen handelt - Belletristik und Sachbücher. Ich finde, auch das Einstellen jedes einzelnen Titels weist auf gewerbliches Handeln hin.
Möchte aber ganz sicher sein: Ist eine Fristsetzung per Mail zulässig, und ist sie dann in Verzug ?? Oder ist in jedem Fall Schriftform erforderlich? Gibts dazu Rechtsprechung?

chioaachen

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#3
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Auf der sichersten Seite ist man eigentlich immer mit einem Einschreiben mit Rückschein.

Ich persönlich finde, dass das Einstellen jedes einzelnen Artikels nicht gleich gewerbliches Handels mit sich bringt. Schließlich verkauft man auf dem Flohmarkt ja auch Bücher einzeln und nicht im Karton.

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