Ware als ERSATZTEIL/DEFEKT verkauft

12. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
juri1804
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ware als ERSATZTEIL/DEFEKT verkauft

Ich habe hier schon ein paar Meinungen zu gelesen und möchte sehen wie folgender Fall hier bewertet wird und ob ich als Händler wirklich den Kunden hilflos gegenüber stehe.

Bitte mit dem folgenden Fall kritisch ausseinander setzen und nicht nur aus Kundensicht.

Ich habe Geräte, die ich einige Jahre auf Lager stehen hatte, bei eBay eingestellt.
Die Geräte waren ursprünglich für einen anderen Händler gedacht, doch weil dieser insolvent ging, sitze ich darauf fest.

Nun habe ich die restlichen bei eBay zu einem aus meiner Sicht lachhaften Preis eingestellt.
UVP: >1200€, mein EK Preis: >300€, mein ebay Preis: 70€

Die Geräte sind alle OVP und eigentlich Neu, sprich ich habe die OVP nicht geöffnet und diese nicht überprüft.

Bei eBay habe ich bei Zustand: Ersatzteil/Defekt ausgewählt und in der Beschreibung ganz deutlich erwähnt, dass ich für die Funktion nicht garantieren kann und deshalb keine Rückgabe oder Garantie anbieten kann.

Das ist bei einem Verlust von über 230€ pro Gerät doch OK?
Oder nicht?

Nun der Konkrete Fall,
ein Kunde kauft bei mir die letzten 4 Geräte und bezahlt nur einen davon, dieser wird versandt und etwa 4 Tage später, also definitiv nach erhalt des ersten Gerätes, ging die zweite Zahlung für die anderen drei Geräte ein.
Diese wurden ebenso sofort versandt.

ca. 1 Woche vor Ablauf der Widerrufsfrist meldet sich der Kunde und droht mir sofort mit Anzeige, weil wohl alle 4 Geräte defekt seien.
Ich hatte gehofft, diese Frist, durch die Angabe des defekten Zustandes, eigentlich ausgeschaltet zu haben.

Ich wollte lediglich die Teile loswerden, an Leute die handwerklich genügend Geschick aufbringen eventuelle, kleine Mängel selbst reparieren zu können. Für diese Leute sollte es ein super Schnäppchen sein und nun könnte es ein Verhängnis für meine ansonsten ausgezeichnete Kundenzufriedenheit werden.

Es kann doch nicht wahr sein, dass ich als Händler keinen Schrott ohne Widerruf verkaufen kann, wenn ich diesen als Schrott deklariere.

Ich habe die Geräte vorher übringens mit Übernahmegarantie verkauft und ca jedes dritte davon musste ich reparieren.
Was an sich kein Problem ist, aber die Teile wiegen 18kg und durch den Versand hat sich der Verlust gegen 100 - 110% ausbalanziert.

Jetzt bin ich mal auf eure Meinung gespannt.
Darf/ Kann ich als Händler in Deutschland Restpostenware, Isolvenzware, Reklamationsware usw. ohne Widerruf/Garantie/Rückgabe verkaufen?


PS. Ich kann mir nun vorstellen warum Lebensmittelgeschäfte, gute Produkte lieber wegwerfen als diese umsonst an Obdachlose zu verteilen.




-- Editiert juri1804 am 12.05.2014 15:12

-- Editiert juri1804 am 12.05.2014 15:14

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Also soweit mir bekannt darfst du als Händler zwar verkaufen was du willst, aber eben immer mit Widerrufsrecht. (gibt zwar ausnahmen, aber keine mir bekannte, die man hier anwenden könnte)
Dein Vorteil könnte jedoch sein, wenn der Kunde nicht explizit widerrufen hat, sondern nur einen Mangel geltend macht. Dann könnte man ihn natürlich freundlich darauf hinweisen das ein Defekt an einer als Defekt verkauften Sache kein Mangel ist und wenn man sich etwas Zeit dabei lässt, ist die Widerrufsfrist dann zwischenzeitlich verstrichen.

Bei eBay sollte man insbesondere als Händler immer die Bewertungen berücksichtigen, vorallem im Hinblick auf die neuen, bald geltenden, Käuferstandards.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
ohne Widerruf/Garantie/Rückgabe verkaufen?

Ohne Widerrufsrecht - nein
ohne Garantie - ja
Rückgabe bedeutet doch allenfalls Widerruf

Es kommt aber sich auf die Gestaltung der Anpreisung an. Wer Neu, aber defekt anbietet, könnte sich einer gezielten Unterlaufung der Gewährleistung verdächtig machen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Ich hatte gehofft, diese Frist, durch die Angabe des defekten Zustandes, eigentlich ausgeschaltet zu haben.


Widerrufsrecht hat der private K beim gewerblichen VK im Fernabsatz immer (bis auf eine eingeschränkte Liste von Waren/Dienstleistungen), auch für als defekt angebotene Ware, denn das Widerrufsrecht ist gerade nicht an irgendwelche Gründe ("kaputt" etc.) gebunden.

quote:
Dann könnte man ihn natürlich freundlich darauf hinweisen das ein Defekt an einer als Defekt verkauften Sache kein Mangel ist und wenn man sich etwas Zeit dabei lässt, ist die Widerrufsfrist dann zwischenzeitlich verstrichen.


Fraglich, ob das funktioniert. Wenn der K sagt "die sind kaputt, nimm die zurück", könnte man das durchaus auch als (konkludent hilfsweise) Widerrufserklärung auslegen, gerade bei der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung. Mit Rabulistik ("du hast aber 'Mangel' gesagt und nicht 'Widerruf'") kommt man da nicht weiter, zumal ein Widerruf sowieso keiner Begründung bedarf. Solange der K also einen Rückgabewunsch geäußert hat, wird das als Widerruf auszulegen sein.
Anders ggfs., wenn der K sagt "kaputt, mach heile" oder "kaputt, ich will Minderung".

quote:
droht mir sofort mit Anzeige, weil wohl alle 4 Geräte defekt seien


Das ist natürlich Quark, wenn die Geräte als defekt angeboten wurden, hat der VK den K auch nicht betrogen.

Anders kann es aussehen, wenn der VK den Eindruck erweckt hat, "als defekt" würde nur zum Schein angegeben (etwa weil der Kaufpreis dem einer funktionierenden Ware entspricht, hier im Beispiel war das ja nicht der Fall), falsa demonstratio .

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14223 Beiträge, 4428x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bei eBay habe ich bei Zustand: Ersatzteil/Defekt ausgewählt und in der Beschreibung ganz deutlich erwähnt, dass ich für die Funktion nicht garantieren kann und deshalb keine Rückgabe oder Garantie anbieten kann.
Sorry, aber warum macht man das? Bei Neu und OVP?
Insbesondere, weil du durch solche Formulierungen praktisch selbst den Preis reduzierst.

Da drängt sich für mich ja geradezu der Verdacht auf, dass dir doch bekannt war, dass die Ware mangelhaft ist (was du ja im weiteren Text auch einräumst).

Außerdem ist der zitierte Text abmahngefährdet, die Rückgabe darfst du grundsätzlich nicht ausschließen (mit den wenigen schon angesprochenen Ausnahmen, beispielsweise Sonderanfertigungen, börsengehandelte Werte oder Eintrittskarten).

quote:
Ich kann mir nun vorstellen warum Lebensmittelgeschäfte, gute Produkte lieber wegwerfen als diese umsonst an Obdachlose zu verteilen.
Das ist aber nicht vergleichbar, denn umsonst ist eben nicht 1/4 vom EK.
Und die Motive für das wegwerfen sind auch etwas andere als bei dir, wenn es nicht den Werbeeffekt geben würde, gäbe es von Supermärkten vermutlich gar nichts für die Tafeln, da sie ihr eigenes Geschäft schädigen (auch die Obdachlosen müssen essen, und dieses Essen müsste eigentlich gekauft werden, von wem auch immer).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123979 Beiträge, 40305x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es kann doch nicht wahr sein, dass ich als Händler keinen Schrott ohne Widerruf verkaufen kann, wenn ich diesen als Schrott deklariere. <hr size=1 noshade>

Das Wiederrufrecht im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern ist unabdingbar.

Zu prüfen wäre hier im Zusammenhang mit den Geräten und der Anzahl, ob das Geräte sind die ein Verbraucher in der Audführung und Anzahl typischerweise gebraucht.



quote:<hr size=1 noshade>PS. Ich kann mir nun vorstellen warum Lebensmittelgeschäfte, gute Produkte lieber wegwerfen als diese umsonst an Obdachlose zu verteilen. <hr size=1 noshade>

Nein, für die gibt es eben kein Widerrufsrecht.
Die werfen das Zeug weg, weil die Ansprüche der Verbraucher so hoch sind. Alles muss makellos sein, der Rest ist unverkäuflich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Die werfen das Zeug weg, weil die Ansprüche der Verbraucher so hoch sind. Alles muss makellos sein, der Rest ist unverkäuflich.


Nein, die werfen das Zeug weg, wenn das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist und sie es dann strenggenommen niemandem mehr geben dürfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
juri1804
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also der Vergleich zu den Lebensmitteln war etwas überzogen meinerseits, aber die werden übrigens auch schon mal vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums weggeworfen.

Danke soweit für eure Einschätzung und Bewertung,
nocheinmal zu dem Verdacht und der Wertminderung.

Die Artikel sind OVP und theoretisch Neu, obwohl die schon ca 6 Jahre bei mir lagern und kein Händler will die haben.
Die Dinger nehmen viel Platz weg und hatten eine Reklamationsquote von ca 30%, dh. ja das 70% OK sind und somit ist der Kauf ein Glücksspiel für den Kunden, aber genau darum wollte ich ja auch nur 60-80€ (VB) und nicht 1000€ dafür. Bewusst habe ich die OVP nicht geöffnet um keinen Einfluss auf dieses "Glücksspiel" zu nehmen.

Allen Kunden, die vor dem Kauf mich angerufen haben, habe ich die Wahrheit genau so geschildert wie hier. Darüberhinaus habe ich den technisch interessierten auch mögliche Mängel/Defekte geschildert und alle haben sich für die Ehrlichkeit bedankt und meistens mehrere dieser Geräte erworben, als Ersatzteil quasi.

Das mit dem Widerruf verstehe ich und kann ich irgendwo auch nachvollziehen. Werde ich bei meinen künftigen Restposten definitiv beachten.

Im übrigen hat eBay den Fall heute morgen zu meinen Gunsten entschieden.
Jetzt bin ich mal gespannt was PayPal dazu sagt und der Anwalt mit dem mir gedroht wird.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14223 Beiträge, 4428x hilfreich)

Hallo,

quote:
und somit ist der Kauf ein Glücksspiel für den Kunden,
Und genau das ist nicht zulässig, wenn dann muss es ein Glücksspiel für dich sein.

Nochmal: Warum verkaufst du nicht ganz normal und bekommst dann 30% zurück? Sind die Versandkosten dann wirklich höher als der Preisaufschlag?
Oder du kontrollierst jeden Karton und verkaufst dann nur einwandfreie Ware, wo ist das Problem?
Oder du verkaufst es wirklich als defekt (dann aber kein "Neu" und kein "ungeöffnete OVP", und auch nicht zwischen den Zeilen erahnen lassen, dass es doch defektfrei sein könnte).

Anmerkung: Das Widerrufsrecht kannst du auch in diesen Fällen nicht ausschließen, dieses Risiko musst du immer tragen (oder du verkaufst nicht online, dann gibt es auch kein Widerrufsrecht).
Vielleicht bringt es dir zukünftig ja etwas, dass der Rückversand unabhängig vom Kaufpreis der Käufer tragen muss.

Nochmal aus Käufersicht: Wenn ich Interesse hätte und dann lesen würde, dass Defekte möglich sind, würde ich trotzdem einfach bestellen (eventuell gleich mehrere Stück auf einmal) und würde dann ggf. (teil)widerrufen.
Dann bekäme ich die einwandfreie Ware zum Glücksspielpreis(!), aber doch ohne nennenswertes Risiko für mich.
Genau daran ändert sich jetzt eine Kleinigkeit, denn du kannst mir zumindest die Rücksendekosten auferlegen, also nicht mehr ganz ohne Risiko für mich.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Im übrigen hat eBay den Fall heute morgen zu meinen Gunsten entschieden.



Die ebay Entscheidungen sind manchmal nicht nachvollziehbar.

Aber könnte es sein, daß der Käufer gewerblich handelt, Unternehmer ist? "ein Kunde kauft bei mir die letzten 4 Geräte ...", 4 x die Ware?

Als Unternehmer hätte er kein Widerrufsrecht, das haben nur Verbraucher. Dann wäre die ebay Entscheidung plausibel und du müsstest dir keine weiteren Sorgen machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Hallo Asap,

ich finde die Ebay-Entscheidung konsequent und deshalb auch nachvollziehbar.

Der Ebaykaüfer rügt, s. Eingangspost, dass die Geräte defekt sind. Dies ist aber kein juristischer Mangel, da der Defekt von Anfang an offenbart wurde.

Bei einem widerruf wäre die nicht bindende Entscheidung von Ebay vermutlich anders ausgefallen.

Hallo juri,

irgendwie hat dein ganzer Vortrag einen faden Beigeschmack.

Du kannst vier Geräte für je 1000 € verkaufen, musst aber damit rechnen dass eines oder zwei wegen Defekten zurückkommen. Dann bleiben Dir 2000 € minus Versandkosten. Die defekten Geräte kannst Du sogar selbst reparieren und dann wieder ggf. günstiger einstellen.

Du verkaufst aber für nur 280 €.

Rechtlich zulässig ist ein Verkauf von als defekt deklarierter Ware schon. Ich teile insoweit die Meinung von Stefan nicht.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14223 Beiträge, 4428x hilfreich)

Hallo,

quote:
irgendwie hat dein ganzer Vortrag einen faden Beigeschmack. ...
Genau, darauf war ich ja auch schon eingegangen.
Normalerweise würde man zum regulären Preis verkaufen, die - relativ dazu doch recht geringen - Zusatzkosten durch Rückversand steckt man da doch locker weg.

Mich würde übrigens mal interessieren, um was für Geräte es sich überhaupt handelt.

quote:
Rechtlich zulässig ist ein Verkauf von als defekt deklarierter Ware schon. Ich teile insoweit die Meinung von Stefan nicht.
Wo hatte ich denn eine entsprechende Meinung geäußert?
Natürlich darf man defekte Ware verkaufen, nur sollte man sie dann nicht mit "Neu" und "ungeöffent" anpreisen. Da sich das mit dem Zusatz "Ersatzteil/Defekt" schon fast widerspricht, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass speziell danach gesucht wird (natürlich um einen Vorteil daraus zu ziehen).
Mal ein Beispiel: Ich suche ein günstiges Smartphone. Dabei finde ich ein Ebay-Angebot eines gewerblichen Händlers über ein Smartphone in ungeöffneter OVP, aber Problemserie*, daher auch "Ersatzteil/Defekt".
Dann könnte ich das einfach trotzdem kaufen, denn ich gehe gar kein Risiko ein, wenn es nicht OK ist, übe ich einfach mein Widerrufsrecht aus.
Ergo trägt der Händler in jedem Fall das Risiko, er sollte besser schon selbst die Ware überprüfen.

*mal außen vor, dass das eh' ein Gewährleistungsfall wäre

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich finde die Ebay-Entscheidung konsequent und deshalb auch nachvollziehbar.

Der Ebaykaüfer rügt, s. Eingangspost, dass die Geräte defekt sind. Dies ist aber kein juristischer Mangel, da der Defekt von Anfang an offenbart wurde. <hr size=1 noshade>



Hallo Berry,

ich glaube gar nicht, dass ebay bei seinen Entscheidungen so tief gehende Überlegungen anstellt.

Aber so darf ein gewerblicher Verkäufer nicht agieren: Ohne vorher zu prüfen die Ware als "vielleicht" defekt beschreiben.

Die Sachmängelhaftung ist für einen Unternehmer nicht abdingbar. Abweichende Regelungen sind unwirksam, auch wenn das "... durch anderweitige Gestaltungen umgangen..." wird (§ 475 BGB ).

Es wäre höchst abmahngefährdet, wenn man "Wundertüten" verkauft, Konkurrenten würden da zu recht Anstoss daran nehmen, so kann man sich nicht der Gewährleistung entziehen.

Vermeiden kann man das nur, wenn die konkret vorhandenen Mängel auch konkret beschrieben werden. Dann greift die Sachmängelhftung nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

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