Hallo!
Ein Fall zwischen einem Verkäufer und einem Käufer (beide privat).
Verkäufer stellt einen Gegenstand auf Ebay. Der Käufer bietet auf den Artikel und gewinnt.
Nach mehreren Tagen konnte der Verkäufer noch keinen Zahlungseingang feststellen. Auf Nachfragen reagiert der Käufer auch nicht.
Was kann der Verkäufer nun machen? Er hat keinerlei Kontaktdaten vom Käufer. Können diese von Ebay erfragt werden, um rechtlich vorzugehen oder hat er da keine Chance?
Im Zweifelsfall will der Verkäufer den Artikel einfach neu verkaufen. Kann der Käufer auch noch Monate später auf die Vertragserfüllung bestehen, obwohl er sich nicht gemeldet hat (Falls er dann wieder von den toten aufersteht..)?
Vielen Dank.
Ware auf Ebay verkauft - Käufer reagiert und zahlt nicht
18. Dezember 2018
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Frage vom 18. Dezember 2018 | 18:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware auf Ebay verkauft - Käufer reagiert und zahlt nicht
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 18:42
Von
Status: Richter (8507 Beiträge, 4058x hilfreich)
Hallo
Kann ich mir nicht vorstellen, du hast auf jeden Fall Kontaktdaten von EBAY bekommen!Zitat:Er hat keinerlei Kontaktdaten vom Käufer
Erstmal den K in Verzug setzen, macht man am besten über die Daten die du schon hast von EBAY zu deinem K.Zitat:Was kann der Verkäufer nun machen?
Kann dann teuer werden.Zitat:Im Zweifelsfall will der Verkäufer den Artikel einfach neu verkaufen.
ja...Zitat:Kann der Käufer auch noch Monate später auf die Vertragserfüllung bestehen, obwohl er sich nicht gemeldet hat
#2
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 19:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort.
Also kann der Verkäufer den Käufer rechtlich Dingfest machen. Das ist ein Anfang.
Fragt sich nur ob sich der Weg lohnt oder ein einfach neu einstellen sinnvoller wäre..
Was, wenn der Käufer einknickt und den Artikel widerwillig kauft und dann behauptet er habe Mängel gefunden, die der Verkäufer bis zum Zeitpunkt des Versandes nicht kannte? Kurz gesagt: Der Käufer könnte als Konter Sachmangel finden, um eine Rückwicklung geltend zu machen.
Außerdem hat der Verkäufer vergessen, jegliche Gewährleistungsansprüche auszuschließen. In wiefern hat der Käufer dadurch einen Vorteil?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 19:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119132 Beiträge, 39687x hilfreich)
ZitatKann der Käufer auch noch Monate später auf die Vertragserfüllung bestehen :
Verjährt wäre das ganze zum 01.01.2022
ZitatDer Käufer könnte als Konter Sachmangel finden, um eine Rückwicklung geltend zu machen. :
Das kommt öfter vor.
ZitatAußerdem hat der Verkäufer vergessen, jegliche Gewährleistungsansprüche auszuschließen. In wiefern hat der Käufer dadurch einen Vorteil? :
Gar keinen, da die Gewährleistung vor über 15 Jahren abgeschafft wurde. Nicht existentes muss man nicht ausschließen.
Sollte man den Nachfolger - die gesetzliche Sachmängelhaftung - nicht bzw. nicht korrekt ausgeschlossen haben, dann gilt diese für 2 Jahre.
ZitatAlso kann der Verkäufer den Käufer rechtlich Dingfest machen. :
Bevor man über "rechtlich Dingfest machen" nachdenkt, ist der Verkäufer denn überhaupt in Verzug?
Also wurde ein fixer Zahlungstermin vertraglich vereinbart?
#4
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 04:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAußerdem hat der Verkäufer vergessen, jegliche Gewährleistungsansprüche auszuschließen. In wiefern hat der Käufer dadurch einen Vorteil? :
ZitatGar keinen, da die Gewährleistung vor über 15 Jahren abgeschafft wurde. Nicht existentes muss man nicht ausschließen. :
Sollte man den Nachfolger - die gesetzliche Sachmängelhaftung - nicht bzw. nicht korrekt ausgeschlossen haben, dann gilt diese für 2 Jahre.
Der Verkäufer hat eben diesen 0815-Satz von wegen "Keine Gewährleistung" wie es bei vielen Privatauktionen steht angegeben. Eine Sachmängelhaftung ist damit nicht ausgeschlossen. - Ist meines Wissens nach auch gar nicht möglich.
ZitatAlso kann der Verkäufer den Käufer rechtlich Dingfest machen. :
ZitatBevor man über "rechtlich Dingfest machen" nachdenkt, ist der Verkäufer denn überhaupt in Verzug? :
Also wurde ein fixer Zahlungstermin vertraglich vereinbart?
Der Verkäufer hat den Käufer noch nicht in Verzug gesetzt. Das dürfte aber demnächst passieren.
Ein Zahlungstermin wurde zwischen den beiden nicht vereinbart. Auf Ebay-Käufer bekommt man immer nur die Aufforderung seitens des Portals seine gekauften Artikel zu bezahlen. Es steht lediglich im Raum, dass bezahlt werden muss. Ich gehe davon aus, dass der Zahlungszeitraum in absehbarer Zeit von statten gehen sollte.
-- Editiert von Meduhsa am 19.12.2018 04:12
-- Editiert von Meduhsa am 19.12.2018 04:12
#5
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 10:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119132 Beiträge, 39687x hilfreich)
ZitatEine Sachmängelhaftung ist damit nicht ausgeschlossen. - Ist meines Wissens nach auch gar nicht möglich. :
Wenn dieser "0815-Satz von wegen "Keine Gewährleistung"" bereits mehrfach verwendet wurde, ist das korrekt, dann ist der wirkungslos.
Ausschluss der Sachmängelhaftung ist auch bei mehrfacher Verwendung möglich, das muss man aber rechtlich korrekt formulieren.
ZitatEin Zahlungstermin wurde zwischen den beiden nicht vereinbart. :
Da man ja weis, wann die Auktion endet, kann man das bereits mit passendem Datum in den Auktionstext mit aufnehmen.
ZitatIch gehe davon aus, dass der Zahlungszeitraum in absehbarer Zeit von statten gehen sollte. :
Ja, maximal 7-10 Tage sollten es sein.
Aber ohne Verzug, nützt das nichts.
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