Wie oben schon steht will ich Ware auf dem Flohmarkt kaufen und wieder verkaufen! Nun das Problem: Wenn ich das professionell mache brauche ich ja ein Gewerbe, dass wäre auch nicht das Problem, aber wie soll ich diese Einkäufe verbuchen, da ich ja keinen Beleg habe! Das Finanzamt nimmt doch ohne Beleg nichts an, oder?
Ware auf dem Flohmarkt kaufen und in Ebay verkaufen!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn keine Belege da sind,ist das eben mal so.Du mußt nur eine *ehrliche* Steuerklärung abgeben.
Zum Thema *Gewerbe*:
Frag doch diesen Zeitgenossen mal:
http://cgi.ebay.de/Steiff-Bison-im-Riesenformat-in-sehr-gutem-Zustand_W0QQitemZ6005607054QQcategoryZ34953QQrdZ1QQcmdZViewItem
...wie es macht,noch immer Privatverkäufer zu sein....?
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Also dürfte man es machen! Nur dann bekommt man Probleme mit dem Finanzamt! Is doch so, oder?
--- editiert vom Admin
Wird halt seine Zeit dauern, bis das FA es raffen wird!
....TOLLER TIPP,wirklich ...und bis das Finanzamt es "rafft" , darf der Fragende hier ganz viele Steuern zahlen da das Finanzamt sagt das ohne Beleg nix eingekauft wurde,sondern nur geschenkter Kram verkauft wurde,das kann teuer werden.
Powerseller hat 100%ig Recht!...und Sie mam.dost haben keinen blassen Schimmer wie das Finanzamt drauf ist wenn es was "nicht rafft". ( Da haben Sie Glück)
-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wow, dann bin ich wohl nicht die einzige, der mam.dost auffn Sack geht. Kann mich Powerseller und lilicat nur anschließen... (sorry, musste ma raus...)
--- editiert vom Admin
@Mamdost; Wenn schon treten,dann nach "oben".
Der Status ist meiner Meinung nach ein Zeichen von Erfahrung und Rechtswissen in den jeweiligen Fachgebieten,jedenfalls in den meisten Fällen.Manche sind durchaus lernresistent.
Es liegt an Ihnen zu entscheiden wer zu der letztgenannten Gruppe gehört.
Es liegt jedoch auch an Ihnen von denen zu lernen die mehr wissen als Sie und zu differenzieren wenn Diese sich doch einmal irren,da sollte keine Energie bleiben nach UNTEN zu treten, lieber fetze ich mich da mit den Gleichgestellten und bin gernervt von den Dummen,aber das sind meistens die Frischlinge bis Legende;.)
( harry ausgenommen,der ist ein ass in Kaufrecht)
Ansonsten fällt es schwer Sie ernstzunehmen,das wäre doch zu schade.
lili
-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."
@wolfi
Sie können diese Einkäufe nicht verbuchen - ich wiederhole Powerseller - keine Buchung ohne Beleg - und somit auch keine Vorsteuer geltend machen.
Gruss
Susi
-----------------
"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht "
--- editiert vom Admin
@Mam : Na ja,wenn Sie meinen das es sich um oberlehrerhaftes Gedöns handelt, zeigt dies das Sie zur lernresistenten Gruppe gehören.
Ich hatte eigentlich gedacht das dem nicht so wäre,da einige Ihrer Einträge doch Anderes hoffen liessen.
Wie gesagt: Einige !
Ich,allerdings würde mich dem Herdendruck nicht beugen,aber wenn Sie meinen.
lili
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
27 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten