Hi, alle zusammen!
Ich habe ein Problem:
Vor 2 Wochen habe ich bei EBAY bei einem gewerblichen Verkäufer etwas ersteigert und den Betrag sofort überwiesen! Nach ca. 36 Stunden erhielt ich eine Mail, das die Ware per Einwurf Einschreiben verschickt sei!
Es waren 8 Werktage vergangen und es war nichts da. Der Verkäufer hat einen Nachforschungsantrag gestellt, da der Online-/Telefondienst der Nachforschungsabteilung die Zustellung der Ware in den Briefkasten 100 % bestägigen und versichern kann.
Der Verkäufer sagt nun, ich habe einen Beleg als Beweis für den Versand und die Post bestätigt auch die Zustellung. Der Verkäufer wäre seiner Verpflichtung nachgekommen, und es sei nicht mehr sein Problem, wenn die Ware aus meinem Briefkasten verschwindet!
Habe ich jetzt pechgehabt, oder muss der Verkäufer mir Ersatz leisten. Da er ja nachweisen kann, dass es zugestellt wurde.
Wäre echt froh, wenn mir jemand seine Erfahrung melden könnte.
mfg
Sascha
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"A.Y."
Ware aus dem Briefkasten verschwunden
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



--- editiert vom Admin
Also ich würde mir erstmal den Beleg zusenden lassen. Vertrauen mag ja gut sein, aber in diesem Falle wäre Kontrolle besser.
Zumal der Empfänger eigentlich den Empfang quittieren muss, oder?
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@jensrussel
Ein Einwurfeinschreiben wird nicht vom Empfänger unterschrieben.
Der Briefzusteller quittiert den ordnungsgemässen Einwurf am Tage "X".
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"Gruß
Campa"
Hallo,
ich hatte auch mal so einen Fall, wo jemand mit DPD verschickt hat als Einwurf-Einschreiben.
1. Von meinem persönlichen Verständnis her, ist eine Ware nur versichert, wenn der Empfänger selbst den Empfang quittiert!
2. Beim Einwurf-Einschreiben steht ja Aussage gegen Aussage! Empfänger behauptet nichts empfangen zu haben und der Postbote quittiert sich ja selber den Einwurf!
Soweit ich mich erinnern kann, musste ich damals eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ich Ware nicht erhalten habe und habe dann das Geld erstattet bekommen!
gruß
hansefrau
--- editiert vom Admin
>>Ein Einwurfeinschreiben wird nicht vom Empfänger unterschrieben.
Der Briefzusteller quittiert den ordnungsgemässen Einwurf am Tage X.<<
Stimmt so nicht ganz, da es zwei Arten von Einschreiben gibt. So gibt es nämlich auch das Einschreiben, welches vom Empfänger unterschrieben werden muß.
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
@ KlagDichReich
natürlich stimmt das so. Ein EINWURFEinschreiben wird eingeworfen....
Oh. Sorry. Habe das Wort Einwurf überlesen. In dem Fall nehme ich alles zurück.
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