Ware bei eBay gekauft, VK sendet Geld zurück

29. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)
Ware bei eBay gekauft, VK sendet Geld zurück

Hallo, ich habe am 13.07.2012 ein Set Rückleuchten für einen Opel Astra G gekauft.

Habe die Ware erst am 20.07.2012 bezahlen können zu dem der VK auf einen Fall wegen eines unbezahlten Artikels gemeldet hat.


Der VK hat die Rückleuchten als Defekt verkauft weil er nicht wusste ob Sie noch Funktionieren.

verkaufe hier 2 led rückleuchten für opel astra g ,leider weiss ich nicht ob sie funktionieren da ich sie geschenkt bekommen habe und selber kein opel fahre daher verkaufe ich sie als defekt/ersatzteil. leuchtmittel enthalten,wie auf den fotos ist die eine rückleuchte am glas abgesplittert.wer sich damit auskennt könnte es vieleicht wieder hinbekommen. viel spass beim bieten und bei fragen einfach mailen


da privatkauf keine garantie oder rücknahmen


Einen Tag später sendete mir der VK das Geld zurück und meinte das es Ihm nun zu Spät sei und er mir die Rückleuchten nicht mehr verkauft.

Der Auktionspreis war 3,50 Euro (Neupreis 189 Euro, Gebrauchtpreis 120 Euro)
Es handelt sich dabei um sehr seltene Modelle.

Desweiteren hat der VK diese nun wieder erneut Angeboten und Verkauft, es wurde aber meine Auktion nicht beendet.


Ich habe mich nun gefreut das ich diese seltenen Teile ersteigert habe auch wenn zu so einem niedrigen Preis.
Es war nur eine kleine Stelle am Gehäuse weggeplatzt welche man beim Einbau nicht mehr gesehen hätte.

Der VK reagiert nun nicht mehr auf meine Mails.

Ich hätte gerne diese Rückleuchten, wie gehe ich nun vor?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

setze ihm eine Frist zur Lieferung (via Einschreiben senden). Wenn die Frist verstrichen ist, kannst du dir Ersatz beschaffen und den Mehrpreis von ihm verlangen, bzw einklagen, nennt sich Schadensersatz. Zum Thema Wirst du aber auch einiges Finden können hier im Forum...

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Okay, super - Danke
So werde ich es machen.

Noch eine Frage:
Da der VK das Geld ja immer zurücküberweist, besteht denn da auch die Erfüllung von seiner Seite?



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-- Editiert Mbek am 29.07.2012 17:45

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ja, natürlich. Der Vertrag ist zustande gekommen. Wenn er das Geld "einfach so" wieder an Sie überweist, dann ist das im Endeffekt sein Pech, dadurch wird der Vertrag nicht aufgelöst. Sie könnten ja beweisen, dass Sie das Geld (zwar zu spät) überwiesen haben. So lange ein "Fall" offen ist, darf der Verkäufer die Ware nicht erneut einstellen, da der Ausgang davon nicht vorhersehbar ist.

Oder wurde der Fall bereits als "Käufer hat nicht gezahlt" geschlossen?


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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

-- Editiert iustitia45 am 29.07.2012 23:33

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja ich habe die Ware ein wenig Später bezahlt, jedoch wurde nach der Zahlung der Fall von eBay geschlossen und keine Verwarnung erteilt etc.

Der VK hat die Ware nun zu einem höherem Preis weiter verkauft.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Der VK hat die Ware nun zu einem höherem Preis weiter verkauft.



Dann hast du ohne Zweifel Anspruch auf den Erlös abzüglich deines Gebots.

Die 120 EUR kannst du aber nicht ansetzen, so wie die Ware beschrieben war. Angeschlagen, vielleicht defekt, die 120 wurden sicher auf mangelfreie Ware geboten.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

quote:
Oder wurde der Fall bereits als "Käufer hat nicht gezahlt" geschlossen?
Selbst wenn ein solcher Fall geschlossen wird, bleibt der KV immer noch bestehen, da müsste VK erst korrekt den KV auflösen...

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
da müsste VK erst korrekt den KV auflösen...



Das kann er nicht, wenn die Auktion unberechtigt abgebrochen wurde.

Nur der K kann ggf. den Rücktritt erklären. Der KV ist damit aber auch nicht "aufgelöst", sondern wird zum Rückabwicklungsschuldverhältnis. Daneben bestehen Schadensersatzansprüche des K (wenn er einen Schaden hat).

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ApolloHH
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Das würde ich so pauschal nicht sagen. Der VK hat ja nicht ausdrücklich hingewiesen, dass das Teil defekt ist? Wie war der Artikelzustand bezeichnet (gebraucht oder defekt/als Ersatzteil)? Deshalb kann man von einem intakten aber gebrauchten Gegenstand auch ausgehen. Also 120,00 EUR wären möglich, m. E. Natürlich wird dann der VK in Falle der Geltendmachung von 120,00 EUR darauf bestehen, dass das Teil definitiv defekt war und man hätte 120 EUR dafür nie bekommen(obwohl er es selber nicht weiß), seine Beschreibung bring es aber nicht eindeutig zum Ausdruck.
Alternativ bleibt es, den Verkaufspreis für den er erneut eingestellten Artikel verkauft hat/verkaufen wird, als Grundlage zu nehmen.


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

quote:
Das kann er nicht, wenn die Auktion unberechtigt abgebrochen wurde.

Nur der K kann ggf. den Rücktritt erklären. Der KV ist damit aber auch nicht "aufgelöst", sondern wird zum Rückabwicklungsschuldverhältnis. Daneben bestehen Schadensersatzansprüche des K (wenn er einen Schaden hat).
ich glaube diesma verwechselst du etwas, der kauf des TE war eine ganz normal beendete Auktion, keine vorzeitig abgebro chene wie es sonst gerne mal passiert...

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich glaube diesma verwechselst du etwas, der kauf des TE war eine ganz normal beendete Auktion, keine vorzeitig abgebro chene wie es sonst gerne mal passiert... <hr size=1 noshade>


Ja, stimmt. Dann gilt das aber erst recht, was ich geschrieben habe, der VK kann den wirksamen KV nicht "auflösen", nur der K kann zurücktreten.



quote:<hr size=1 noshade> Der VK hat ja nicht ausdrücklich hingewiesen, dass das Teil defekt ist? Wie war der Artikelzustand bezeichnet (gebraucht oder defekt/als Ersatzteil)? Deshalb kann man von einem intakten aber gebrauchten Gegenstand auch ausgehen. Also 120,00 EUR wären möglich, m. E. <hr size=1 noshade>



Dass unter "... daher verkaufe ich sie als defekt/ersatzteil. leuchtmittel enthalten,wie auf den fotos ist die eine rückleuchte am glas abgesplittert." nach der ebay-Sprache zu verstehen ist, "das Teil ist totaler Schrott" ist wohl klar.

Dass die Gebote mit dieser AB deutlich geringer ausfallen auch.

Nicht zuletzt wurde das Teil tatsächlich anderweitig verkauft. Was hat die Auktion erbracht?

Das kann TE jedenfalls unproblematisch nach § 285 BGB einfordern. Was ein Wertgutachten ergeben würde, das die AB zugrunde legen müsste, weiss wohl Niemand. Aber sicher keine 120 EUR.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ApolloHH
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
...nach der ebay-Sprache zu verstehen ist, "das Teil ist totaler Schrott" ist wohl klar.


nicht immer, aber oft:) Kommt auf AB an. Wenn ich was verkaufe, wo ich nicht weiß bzw. wo ich nicht prüfen/testen kann, würde ich es auch lieber ausdrucklich "als defekt" einstellen, man weiß ja nie...Für mich ist die Aussage "vor dem Ausbau funktionierte tadellos" viel gefährlicher, auch wenn es mittlerweile schon pauschalisiert ist, da man hier nicht unbedingt davon ausgehen kann, das das Teil noch läuft:)



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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Preis vom weiterverkauf war 80 Euro.
Es besteht ein KV zwischen mir und dem VK und der Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen.

Der VK begründet den weiterverkauf mit der "langen" Zahlung.

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