Ware defekt, Geld über ebay Käuferschutz zurückerhalten, wie lange aufheben?

24. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
alien011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware defekt, Geld über ebay Käuferschutz zurückerhalten, wie lange aufheben?

Hallo,

ich bin neu und hab gleich mal eine Frage ;)

Ich habe über ebay einen Artikel (eine Tischspülmaschine) gekauft, Artikelstandort Deutschland, kam dann aber aus Österreich. Verkäufer verkauft als Privat, hat aber innerhalb von sechs Wochen mehrere (angeblich) neue Tischspülmaschinen einer bekannten Marke verkauft. Meine Tischspülmaschine zumindest hatte kein Typenschild (womit sie meiner Meinung nach gegen die Maschinenverordnung verstößt) und bei der Bedienungsanleitung war die erste Seite abgerissen worden. Nach weniger als einem Tag war die Maschine bereits defekt (definitiv defekt, an mehreren Anschlüssen und mit mehreren Schläuchen getestet, eine andere Maschine, die ich mir nachher bestellt habe, funktioniert am selben Anschluss problemlos), ich habe dann eine Rückgabe über ebay gestartet und nachdem der Käufer sich nicht in der Frist gemeldet hatte, dann einen Antrag auf Käuferschutz gestellt. Am 15. Dezember (vier Tage nachdem ich den Antrag auf Käuferschutz gestellt hatte), kam dann vom Verkäufer eine Nachricht über Ebay, dass er keine Rückgabe im Angebot angegeben hätte und ich ihm die Maschine zurücksenden solle, er würde das dann prüfen und mir mein Geld zurück auf mein Paypal Konto überweisen. Auf meinen Hinweis zu §439 Abs. 2 BGB, dass er bei einem defekten Artikel die kompletten Rücksendekosten zu tragen habe und da ich kein Auto habe er bitte eine Abholung in die Wege leiten sollte, hat er sich nicht mehr gemeldet. Da hatte ich schon von einem Ebay-Mitarbeiter die Bestätigung, dass ich den Fall gewonnen hätte und ich innerhalb von 14 Arbeitstagen mein Geld zurückbekommen würde. Allerdings habe ich jetzt die für mich nutzlose defekte Spülmaschine hier stehen und keinen Platz dafür, sie in meiner Mietwohnung zu lagern. Die Rückerstattung habe ich seit heute auf meinem Paypal-Konto.

Nun zu meiner Frage: Kann ich dem Verkäufer per ebay-Nachricht eine Frist bis 31.01.2021 setzen, damit er die Abholung mit mir abstimmt und falls er sich nicht meldet die Maschine dann entsorgen? Oder muss ich wirklich die drei Jahre Verjährungsfrist bis 01.01.2024 abwarten? Ich habe wirklich keinen Platz, das Teil hier so lange zu lagern und müsste dafür dann eine Garage oder sowas anmieten, was dann innerhalb von drei Monaten den Wert der Spülmaschine übersteigen würde. Danke für eure Antworten.

-- Editiert von alien011 am 24.12.2020 22:36

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Kann ich dem Verkäufer per ebay-Nachricht eine Frist bis 31.01.2021 setzen, damit er die Abholung mit mir abstimmt
Klar kannst du das, die rechtliche Relevanz dürfte allerdings bei Null oder darunter liegen!

Zitat:
und falls er sich nicht meldet die Maschine dann entsorgen?
Auch das kannst du, zu 100% auf deine Kosten!!!

Zitat:
Die Rückerstattung habe ich seit heute auf meinem Paypal-Konto.
Ganz schlecht, rein rechtlich gesehen, kann sehr teuer für dich werden!

Zitat:
Da hatte ich schon von einem Ebay-Mitarbeiter die Bestätigung, dass ich den Fall gewonnen hätte
Da die Entscheidungen seitens EBAY/Paypal in etwa die gleiche rechtliche relevanz haben wie ein in China umfallender Sack Reis, würde ich mir an deiner Stelle ganz andere Gedanken machen!

An deiner Stelle würde ich eher damit rechnen, ab nächster Woche einen Brief von einem Anwalt im Briefkasten zu haben, in dem du rechtlich einwandfrei aufgefordert wirst den Betrag UMGEHEND wieder zu zahlen! Für diesen Brief darfst du dann auch noch die Anwaltskosten übernehmen, auch absoulut rechtlich einwandfrei!

Du hast dir mit deiner Aktion mehr Probleme geschaffen, als zu lösen...


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alien011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte er mit einem Anwalt kommen, habe ich immer noch die Möglichkeit, von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Er hat mir nämlich immer noch keine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Und ja, er agiert als Privathändler, wobei ich da wohl ganz gute Chancen habe, dass mir ein Gericht (und vermutlich auch das zuständige Finanzamt) dann zustimmt, dass er gewerblich handelt, bei den Mengen an (angeblich) neuen Haushaltselektroartikeln, die er verkauft.
Und ich habe ihm angeboten, die Maschine zurückzuschicken, wenn er das Porto zahlt und DHL oder ein anderes Versandunternehmen mit der Abholung beauftragt. Ich will das Teil nicht behalten und habe mir inzwischen ein (teureres) Ersatzgerät gekauft.

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von alien011):
Sollte er mit einem Anwalt kommen, habe ich immer noch die Möglichkeit, von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Er hat mir nämlich immer noch keine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Und ja, er agiert als Privathändler, wobei ich da wohl ganz gute Chancen habe, dass mir ein Gericht (und vermutlich auch das zuständige Finanzamt) dann zustimmt, dass er gewerblich handelt, bei den Mengen an (angeblich) neuen Haushaltselektroartikeln, die er verkauft.
Und? Erstmal ist das ein Privatverkäufer ... und damit hast Du kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Zitat (von alien011):
Und ich habe ihm angeboten, die Maschine zurückzuschicken, wenn er das Porto zahlt und DHL oder ein anderes Versandunternehmen mit der Abholung beauftragt. Ich will das Teil nicht behalten und habe mir inzwischen ein (teureres) Ersatzgerät gekauft.
Dein Problem.

Zitat (von alien011):
Da hatte ich schon von einem Ebay-Mitarbeiter die Bestätigung, dass ich den Fall gewonnen hätte und ich innerhalb von 14 Arbeitstagen mein Geld zurückbekommen würde.
Rechtlich so relevant wie ein Sack Reis in China ...

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von alien011):
Ich will das Teil nicht behalten und habe mir inzwischen ein (teureres) Ersatzgerät gekauft.


Das ist Deine Entscheidung, aber der Kaufvertrag ist bis jetzt immer noch gültig, da es keine wirksame Willenserklärung zur Auflösung gibt und vermutlich auch keine Aufforderung zur Nachbesserung (Beseitigung des Mangels der Kaufsache).

Zitat (von alien011):
Auf meinen Hinweis zu §439 Abs. 2 BGB,


Wieso BGB? Der Verkäufer soll doch in Austria wohnen, oder?

Du magst mit vielem Recht haben, siehst das aber derzeit wohl zu locker.

Berry

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Sollte er mit einem Anwalt kommen, habe ich immer noch die Möglichkeit, von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Da du momentan schlicht einfach kein Wiederrufsrecht hast, kannst du davon auch kein Gebrauch machen.

Dann kommt noch hinzu, bei einem Wiederrufsrecht kann es auch sein, dass DU als K für den Rückversand aufzukommen hast, auch wenn der Artikel defekt ist. Bei Ausübung des Wiederrufsrechts kommt es dann auch nicht drauf an, ob ein Defekt vorhanden ist oder nicht, wenn der VK sagt DU hast die Versandkosten zu tragen, dann hast du diese auch zu tragen.

Zitat:
Und ja, er agiert als Privathändler, wobei ich da wohl ganz gute Chancen habe, dass mir ein Gericht (und vermutlich auch das zuständige Finanzamt) dann zustimmt, dass er gewerblich handelt, bei den Mengen an (angeblich) neuen Haushaltselektroartikeln, die er verkauft.
Auch hiermit kannst du durchaus recht haben, jedoch solange der VK den Status als Gewerbetreibender nicht zugesprochen bekommen hat, ist er es einfach nicht. Den Status sprichst nicht du zu, sondern ein Richter im Streitfall.

Und hierraus ergibt sich nun dein Problem, es gibt wie schon erwähnt den immer noch rechtsgültigen KV. Du hast schlicht ausgedrückt, jetzt dem VK Geld geklaut!
Du bist aber immer noch in der Zahlungspflicht ( dies ist solange der Fall, bis der VK evtl den Status gewerblich zugesprochen bekommt).
Der VK muss dir auch keine Frist zur erneuten Zahlung senden, er kann das Geld was ihm momentan rechtlich zusteht direkt einfordern, bzw einen Anwalt damit beauftragen. Diese Kosten hast dann du zu übernehmen. Selbige kannst du dann NICHT zurückfordern, sollte der KV wirklich aufgelöst werden in ein paar Monaten...

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#6
 Von 
alien011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wieso BGB? Der Verkäufer soll doch in Austria wohnen, oder?

Nein, der Verkäufer wohnt in Deutschland (Nürnberg), Artikelstandort laut dem Angebot in Ebay war Deutschland, das Paket kam dann allerdings aus Österreich. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass der Verkäufer anscheinend im Auftrag von jemandem aus Österreich handelt, diese Händlerin hat inzwischen selber einen (gewerblichen) ebay-Shop, in dem sie exakt die selben Artikel mit annähernd identischen Fotos verkauft. Im Impressum dieses Shops steht die selbe Adresse, die als Absender auf meinem Paket drauf war.

Dazu kommt noch, dass die Spülmaschine neben dem Defekt noch einen weiteren Sachmangel aufweist, nämlich das fehlende Typenschild und damit die fehlende CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, die laut Maschinenverordnung jede Maschine (unter diesen Begriff fallen auch Haushaltsgeräte), die in der EU verkauft wird, haben muss.

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

All deine Angaben mögen soweit ja sicherkorrekt sein, sind aber trotzdem alle zweitrangig momentan.

Momentan stehts du nun mal in der Zahlungspflicht, einzig und allein darum geht es momentan. Dieser verweigerst du dich aber, somit kann das auf deine Kosten hin aber geregelt werden...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von alien011):
Sollte er mit einem Anwalt kommen, habe ich immer noch die Möglichkeit, von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Das zieht in dem Falle weder für den Zahlungsanspruch noch für die Anwaltskosten.
Der willkürliche Käuferschutz ist rechtlich gesehen für die Tonne.



Zitat (von alien011):
Auf meinen Hinweis zu §439 Abs. 2 BGB, dass er bei einem defekten Artikel die kompletten Rücksendekosten zu tragen habe und da ich kein Auto habe er bitte eine Abholung in die Wege leiten sollte, hat er sich nicht mehr gemeldet.

Dann ist dieser Hinweis wohl nicht angekommen ...



Zitat (von alien011):
Nun zu meiner Frage: Kann ich dem Verkäufer per ebay-Nachricht eine Frist bis 31.01.2021 setzen, damit er die Abholung mit mir abstimmt und falls er sich nicht meldet die Maschine dann entsorgen?

Kann man alles machen.
Wenn der Verkäufer dann irgendwann wieder aktiv wird, dürfte man aber den kompletten Schadenersatz leisten müssen, da man keinen Zustellnachweis hat und der Verkäufer somit gar nicht in Verzug war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Wie, man kann jetzt einfach einen Anwalt beauftragen, der irgendwem einen Brief schreibt, und auch wenn derjenige überhaupt nicht im Recht ist (offensichtlich gewerblicher Verkäufer der den Status "Privatverkäufer" versucht aufrecht zu erhalten, um vermutlich Steuern nicht zu bezahlen und keine Gewährleistung geben zu müssen etc., die Ware augenscheinlich defekt ist etc.) muss ich die Anwaltsgebühren bezahlen?

Das halte ich für rechtlich nicht korrekt. Welche Kosten ich wann zu tragen habe, das hat ja wohl immer noch ein Gericht zu entscheiden!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Welche Kosten ich wann zu tragen habe, das hat ja wohl immer noch ein Gericht zu entscheiden!

Stimmt, man zahlt einfach nicht und lässt dann ein Gericht entscheiden. Danach wird man dann wissen, ob das eine gute Entscheidung war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Wie, man kann jetzt einfach einen Anwalt beauftragen,


Man kann es nicht nur, man darf es auch. Und die Kosten sind in diesem Fall unter Verzugsgesichtspunkten geschuldet.

Diverse user schreiben Dir hier, dass Deine Rechtsposition nicht die Beste ist und begründen das auch. Glaub es oder lass es.

Es ergibt keinen Sinn auf immer neue Ideen von Dir einzugehen, die nicht den Status Quo berücksichtigen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich frage mich ob das eine Masche ist. Also ob der Händler aus Ö über einen deutschen Mittelsmann versucht die eigenen defekten Geräte für gutes Geld loszuwerden (retoure oder b Ware z.b.). Insoweit kann Ich mir vorstellen das der Verkäufer weiß wie er an sein Geld kommt. Überlege dir vielleicht deine Position besser und frage dich wie du dein Ziel der Rückgabe umsetzen kannst.

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