Ware defekt - Auto Radio

22. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 23x hilfreich)
Ware defekt - Auto Radio

Habe ein gebrauchtes Autoradio gekauft, lt. Artikelbeschreibung funktionstüchtig.
Sollte als versicherter Versand rausgehen.

Nun kam das Radio an, als unversicherter Versand. Zudem fehlte ein Lieferteil. Beim Testen nach dem Einbau stellte sich dann herraus, das das Radio nicht vollständig funktioniert und wichtige Funktionen defekt sind.

Habe natürlich beim VK reklamiert. Dieser sagt, das das Radio funktionierte und lehnt eine Rückzahlung natürlich ab. Stattdessen soll ich das Radio auf meine Kosten ohne Sicherheiten an Ihn zurücksenden, damit er sich ein eigenes Bild davon machen kann.

Was soll ich nun tun? Stehe nun mit eine kaputten Radio da und der VK ist wenig entgegenkommend.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Stattdessen soll ich das Radio auf meine Kosten ohne Sicherheiten an Ihn zurücksenden, damit er sich ein eigenes Bild davon machen kann.


Das Recht hätte er ja auch, wenn du einen Gewährleistungsanspruch wegen eines angeblich verschwiegenen Mangels geltend machst.

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)

Ist der Verkäufer ein gewerblicher Händler, so besteht die gesetzliche Vermutung, daß der festgestellte Mangel schon bei Übergabe der Sache bestanden hat. Er wäre im Rahmen der Mängelhaftung zur Nachlieferung oder Nachbesserung verpfflichtet,in dessen Rahmen er auch die notwendigen Kosten, wie Porto, zu zahlen hätte, §§ 476 , 479 BGB . Ein arglistig verschwiegener Mangel, wäre diieer dem Verkäufer nachzuweisen, würde einen einen Schadensersatzanspruch begründen.

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#3
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 23x hilfreich)

Ne, das ist leider eine Sache zwischen privaten Verkäufern.

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Recht hätte er ja auch, wenn du einen Gewährleistungsanspruch wegen eines angeblich verschwiegenen Mangels geltend machst. <hr size=1 noshade>


Welches Recht? Ein Prüfungsrecht? Worin soll das denn begründet sein?

Entweder ist der Artikel bei Gefahrübergang sachmangelbehaftet oder nicht. Entweder ist das Nacherfüllungsbegehren des Käufers begründet oder nicht. Es kann aber nicht davon abhängen, ob der Verkäufer es "einsieht" oder nachvollziehen kann.

Natürlich macht es die Sache manchmal unkomplizierter, es ist auch zu verstehen, wenn Verkäufer sich noch einmal vergewissern wollen, es entspricht aber nicht dem Gesetz.

Insbesondere sind 2 Punkte hervorzuheben:

1. Wenn nichts vereinbart ist, hat die Nacherfüllung im Zweifel dort stattzufinden, wo sich die Kaufsache befindet.

BGH, Urteil vom 8. 1. 2008 - X ZR 97/ 05 ; OLG Schleswig
http://lexetius.com/2008,249

2. Trifft den Verkäufer nach der Annahme der Sache wiederum die Beweislast (§ 363 BGB ), die er eben noch dem Käufer aufgebürdet hatte.

Hier im Fall ist es so, dass der V die Funktionstüchtigkeit in seiner Artikelbeschreibung zugesichert hat (bei Gefahrübergang). Wie wir wissen, ist das eine Beschaffenheitsbestimmung, an der er sich festhalten lassen muss und für die er auch nicht die Gewährleistung ausschließen kann.

BGH, Urteil vom 29. 11. 2006 - VIII ZR 92/ 06 ; OLG Oldenburg
http://lexetius.com/2006,3834

Aber: Der Käufer hat die Beweislast dafür, dass der Artikel bei Gefahrübergang sachmangelhaftet war. Und da liegt das Problem.

Wenn das Gerät beim Transport (trotz angemessener Verpackung) Schaden erlitten hätte, ginge das zu Lasten des Käufers, ebenso wie ein Fehler beim Einbau, mag das auch alles auf den ersten Blick etwas unrealistisch aussehen.

Aber um diesen Beweis kommt ein Käufer nicht herum, deshalb ist ein Käufer immer in einer relativ ungünstigen Rechtsposition, insbesondere bei Technik-Artikeln.

Oft nur durch einen Sachverständigen zu entscheiden.

Wie hier:

LANDGERICHT KREFELD Entscheidung vom 1. Februar 2008 - Aktenzeichen: 1 S 119/07

http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/kaufmaengelrechte-trotz-haftungsausschluss-bei-ebay-lg-krefeld-urteil-vom-01022008-az-1-s-11907.html

Würde schon versuchen, mich mit dem Verkäufer irgendwie zu einigen...

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#5
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Vk will das ich die Ware auf meine Kosten zurücksende, damit er sich den Defekt anschauen und überprüfen kann.
Allerdings kann er mir nicht sagen wie er die Ware überprüfen möchte. ich habe die Ware von einem Fachmann einbauen lassen und ein Schriftstück an den Vk gesendet, indem die Werkstatt den Defekt bestätigt.

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