Ware defekt - Gewährleistung

11. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
brrrrr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware defekt - Gewährleistung

Guten Tag,

folgendes:
- habe über eBay eine Uhr verkauft.
- uhr war beim versand funktionstuechtig,
- kaeufer bemaengelt, dass die sekundenanzeige nicht funktioniert

war privat zu privat.
Waere fuer Empfehlungen dankbar.

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

Hallo!

Bei einem Verkauf von Privat zu Privat geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Unterganges mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über (§ 447 Abs. 1 BGB ).

Der Käufer muß also grds. beweisen, daß die Uhr schon vor diesem Zeitpunkt defekt war.

Wenn Sie unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft haben, muß der Käufer zusätzlich beweisen, daß Sie von diesem Mangel gewußt haben.

Dies dürfte dem Käufer allerdings schwer fallen. Wenn Sie sicher sind, die Ware in ordnungsgemäßem Zustand versendet zu haben, dann würde ich es darauf ankommen lassen.


Gruß
Harry!

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#2
 Von 
brrrrr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Sie unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft haben, muß der Käufer zusätzlich beweisen, daß Sie von diesem Mangel gewußt haben.

habe ich nicht, ändert das etwas?

ich versteh ja, dass der kaeufer sich aergert, aber ich moechte jetzt genauso wenig eine "kaputte" uhr.

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

@Powerseller:

Danke!

Wenn die Uhr bei der Aufgabe zum Versand funktionstüchtig war und erst beim Versand beschädigt wurde - also so wie der Fragesteller es geschildert hat - dann muß er als Privatverkäufer egal, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht, hierfür nicht einstehen.

Vielleicht haben Sie da was falsch verstanden?


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

>>"Versandschaden ist auf fahrlässiges Verpacken seitens des VK zurückzuführen."<<


Von Ihren hellseherischen Fähigkeiten wußte ich ja noch gar nichts ;)

Fakt ist, daß der Käufer in der Beweislast ist.

Gruß
Harry!

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Vielleicht ist die Uhr einfach tatsächlich unabhängig vom Versand, aber doch während des Versandes, kaputt gegangen? Unwahrscheinlich, aber durchaus denkbar!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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