Guten Tag,
folgendes:
- habe über eBay eine Uhr verkauft.
- uhr war beim versand funktionstuechtig,
- kaeufer bemaengelt, dass die sekundenanzeige nicht funktioniert
war privat zu privat.
Waere fuer Empfehlungen dankbar.
Ware defekt - Gewährleistung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo!
Bei einem Verkauf von Privat zu Privat geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Unterganges mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über (§ 447 Abs. 1 BGB
).
Der Käufer muß also grds. beweisen, daß die Uhr schon vor diesem Zeitpunkt defekt war.
Wenn Sie unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft haben, muß der Käufer zusätzlich beweisen, daß Sie von diesem Mangel gewußt haben.
Dies dürfte dem Käufer allerdings schwer fallen. Wenn Sie sicher sind, die Ware in ordnungsgemäßem Zustand versendet zu haben, dann würde ich es darauf ankommen lassen.
Gruß
Harry!
Wenn Sie unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft haben, muß der Käufer zusätzlich beweisen, daß Sie von diesem Mangel gewußt haben.
habe ich nicht, ändert das etwas?
ich versteh ja, dass der kaeufer sich aergert, aber ich moechte jetzt genauso wenig eine "kaputte" uhr.
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--- editiert vom Admin
@Powerseller:
Danke!
Wenn die Uhr bei der Aufgabe zum Versand funktionstüchtig war und erst beim Versand beschädigt wurde - also so wie der Fragesteller es geschildert hat - dann muß er als Privatverkäufer egal, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht, hierfür nicht einstehen.
Vielleicht haben Sie da was falsch verstanden?
Gruß
Harry!
--- editiert vom Admin
>>"Versandschaden ist auf fahrlässiges Verpacken seitens des VK zurückzuführen."<<
Von Ihren hellseherischen Fähigkeiten wußte ich ja noch gar nichts
Fakt ist, daß der Käufer in der Beweislast ist.
Gruß
Harry!
Vielleicht ist die Uhr einfach tatsächlich unabhängig vom Versand, aber doch während des Versandes, kaputt gegangen? Unwahrscheinlich, aber durchaus denkbar!
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