Ware defekt. Im Angebot bereits sichtbar defekt (Bilder) und als NEU Verkauft.

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware defekt. Im Angebot bereits sichtbar defekt (Bilder) und als NEU Verkauft.

Hallo Forum,
folgender Fall: In der "bucht", bei einem Händler, eine Klimaanlage gekauft.
Lt. Angebot "neu, unbeschädigt und original Verpackt".
Per Vorkasse bezahlt und Ware per UPS bekommen.

Ware Ausgepackt und festgestellt: Gehäuse beschädigt, Teile gebrochen und Kunstoffnieten defekt bzw. fehlen ganz. Händler über die "bucht" angeschrieben und Bilder dazu gesendet.

Händler sagt: "UPS ist Schuld, Ware war super Verpackt".

Ich mir die Bilder des Angebotes nochmals genau angeschaut (zoom) und folgendes festgestellt:
Die Bilder im Angebot zeigen a) die Seriennummer vom Gerät (Aufkleber auf der Anlage selbst). Wie kann das noch ungeöffnet und original Verpackt sein. B) die Bilder im Angebot zeigen bereits, das (Kunststoff) Teile der Anlage schon beschädigt waren. Verkäufer hat also Bilder gemacht (mit Schäden) und diese Bilder in das Angebot gestellt... :bang:

Händler/Verkaufer darauf agesprochen. Verkäufer meinte nun: "sorry, das stimmt" und sendete mir ein kostenfreies Rücksendelabel (bis 31,5 Kg. Die Anlage hat aber ca. 35Kg).

Ich fragte nach Ersatzlieferung. Die AW: "war ein Einzelstück". A) stand das nicht im Angebot und B) der eigentliche Hersteller Baut die Anlage nach wie vor. Es war beim Verkäufer vll. ein "Einzelstück".

Ich schrieb zurück: "Ware steht Versandbereit -zur Rücklieferung- hier. Wenn ich mein Geld zurück auf meinem Konto habe, geht die Ware umgehend an sie zurück".

Daraufhin passiert nichts mehr!

Meine Frage: Kann ich erst mein Geld verlangen bevor ich die Ware zurück Sende?
So habe ich wenigstens Ware, wenn auch defekt. Ansonsten habe ich -wenn´s blöd läuft- nichts. Weder Geld zurück noch die Ware.

Kann ich auf Reparatur und/oder Ersatz bestehen? Auch wenn er mein, es sei ein "Einzelstück". Die ANlage gibt es bei 1000 Händler nach wie vor zu Kaufen.

Danke!!


-- Editiert von cbull am 21.11.2019 21:27

-- Editiert von cbull am 21.11.2019 21:30

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28 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Der Verkäufer hat den Vertrag nicht erfüllt, da die zugesicherte Eigenschaft "unbeschädigt" fehlt.

Man sollte das dem Verkäufer gerichtsfest mitteilen und eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Erfüllung des Vertrages setzten.
Und für den Fall des Fristablaufs kündigt man einen Deckungskauf und die gerichtliche Klärung des Falles an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Verkäufer hat den Vertrag nicht erfüllt, da die zugesicherte Eigenschaft "unbeschädigt" fehlt.

Man sollte das dem Verkäufer gerichtsfest mitteilen und eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Erfüllung des Vertrages setzten.
Und für den Fall des Fristablaufs kündigt man einen Deckungskauf und die gerichtliche Klärung des Falles an.


Danke!
Was wäre denn "gerichtsfest mitteilen"?
Verkäufer wollte über normale eMail kommunizieren. Wir habe aber alles über die "Bucht" geschrieben.

Da er ja nicht mehr reagiert, denke ich, das er nicht zurück zahlt oder aber erst die Ware zurück haben möchte.
Ich sende aber erst zurück, wenn die Kohle wieder auf meinem Konto ist!
Darf ich das denn so verlangen?

Müsste er mir ein neuen Gerät zusenden? Selbst wenn er keines mehr auf Lager hätte? Er meinte ja "Einzelstück", was es ja keineswegs ist.

-- Editiert von cbull am 21.11.2019 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Ich sende aber erst zurück, wenn die Kohle wieder auf meinem Konto ist!
Darf ich das denn so verlangen?

Verlangen können Sie es. Aber ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht. Der Händler hat das Recht, Ihre Beanstandungen erst einmal zu überprüfen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von cbull):
Ich sende aber erst zurück, wenn die Kohle wieder auf meinem Konto ist!
Darf ich das denn so verlangen?

Verlangen können Sie es. Aber ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht. Der Händler hat das Recht, Ihre Beanstandungen erst einmal zu überprüfen.


Er hat doch schon Bilder vom Schaden -selbst gemacht- und die auch noch ins Online-Angebot gestellt. Ob er vom Schaden wusste oder ob er es übersehen hat?! Ob es ein Versuch war, die defekte Ware los zu werden und es dann UPS in die Schuhe zu schieben?! Dumm nur, das seine Bilder Online denn Schaden schon zeigen.

Habe von allem Screenshots gemacht. Von seinen Bildern in der Verkaufsanzeige, die ganze Verkaufsanzeige. Die Nachrichten über das Mailsystem der Bucht... Hab ihm bis Montag zeit gegeben das Geld zurück zu Zahlen. Dann kommt erstmal der Konflikt in der Bucht zum Einsatz. Der Verkäufer hat eigentlich sehr gute Bewertungen, über 15k positiv und seit 2014 Angemeldet.

-- Editiert von cbull am 22.11.2019 06:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

vorausgesetzt der Sachverhalt stimmt, würde ich:
Eine Frist zu Nachlieferung des geschuldete, neuen Gegenstandes auffordern (rechtlich eine sog. Gattungsschuld) und ggf anklingen lassen, dass die Beschreibung Neu und unverpackt in Kombination mit Bildern eines Defektes einem schon wie der Versuch des Betruges vorkommt.
Denn mit Verlaub, wenn eine Wäre als neu und unverpackt verkauft wird, ist m.E. die Auffassung zu vertreten, dass es sich bei Bildern immer nur um Beispielbilder des Produktes handelt. Das Argument sich auf auf den Bilder erkennbare Schäden zurück zuziehen trägt m.e. kaum und begründet vielmehr den Verdacht einer betruegerischen Absicht.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
vorausgesetzt der Sachverhalt stimmt, würde ich:
Eine Frist zu Nachlieferung des geschuldete, neuen Gegenstandes auffordern (rechtlich eine sog. Gattungsschuld) und ggf anklingen lassen, dass die Beschreibung Neu und unverpackt in Kombination mit Bildern eines Defektes einem schon wie der Versuch des Betruges vorkommt.
Denn mit Verlaub, wenn eine Wäre als neu und unverpackt verkauft wird, ist m.E. die Auffassung zu vertreten, dass es sich bei Bildern immer nur um Beispielbilder des Produktes handelt. Das Argument sich auf auf den Bilder erkennbare Schäden zurück zuziehen trägt m.e. kaum und begründet vielmehr den Verdacht einer betruegerischen Absicht.

Grüße


Ich habe Ware in ebay gekauft. lt. Angebot neu, unbenutzt in ungeöffneter Originalverpackung.
Hab per Vorkasse bezahlt und die Ware per UPS bekommen.
Ware war gut Verpackt und keine offensichtlichen Beschädigungen der Verpackung zu sehen.

Ware zur Kontrolle und natürlich zur Nutzung ausgepackt.
Dabei festgestellt, das Kunstoffteile in der Verpackung lagen.
Ware genau angeschaut und Risse im Gehäuse / defekte - fehlende Kunstoffnieten der Verkleidung festgestellt.

In eBay das Angebot nochmal genau angeschaut.
Auf den Bilder in der Verkaufsanzeige sieht man, das die Beschädigung bereits vorhanden war.
Die Bilder des Verkäufers zeigen u.a. auch die Seriennummer und das ist die gleiche, wie auf der Ware selbst.

Er meinte, das UPS schuld wäre. Ich soll Bilder der Verpackung machen.

Meine AW: Wie denn, habe die Ware ja schon Ausgepackt und dadurch die Schäden erst gesehen.
Kann ja schlecht durch Luftpolterfolie und Kartonage schauen.
Und sagte ihm, das auf seinen Bildern in der Verkaufsanzeige die Beschädigung schon erkennbar ist.
Ich mir seine Bilder in ebay genau angeschaut habe.

Die original AW des Verkäufers:
..."wie die Fotos zeigen, haben die Clips tatsächlich vorher schon Beschädigungen gehabt.
Bitte senden Sie den Artikel gut verpackt zurück an uns, dann erstatten wir Ihnen den Kaufpreis.
Ersatz haben wir leider nicht, da es sich um ein Einzelstück gehandelt hat."

Jetzt möchte ich erst mein Geld zurück (Ware erst Versende, wenn Geld da ist. Wie auch er beim Kauf) und dann kann er die Ware wieder haben. Ersatz wäre natürlich auch ok. Reparatur ist so ne Sache. Wer weiß, was noch in mitleidenschaft gezogen wurde (Kompressor/Elektronik/Kältemittelleitungen usw.) Ist ne Dachklimaanlage für Wohnmobile. Ich will da keine undichtigkeiten der Anlage, und/auch bezüglich Regen, das ist mir zu gefährlich.

So wie ich das sehe, ist die Ware mal gestürzt. Aber schon bei ihm oder vor ihm. Der Gummigelagerte Kompressor im inneren hat die Verkleidung dadurch durchstoßen.

Nachtrag: Eben folgen AW erhalten. "Guten Tag, eine Rückerstattung erfolgt wie üblich erst nach Wareneingang.

MfG"

Was wäre dazu jetzt ein "schöne" AW?

-- Editiert von cbull am 22.11.2019 10:22

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Was wäre dazu jetzt ein "schöne" AW?


"Ok lieber Händler: Ich sende Ihnen die Anlage zurück (bzw. Stelle sie zur Abholung durch Sie bereit, wenn sich ein Paketversand aufgrund der Maße/Gewichte als nicht möglich darstellt). Ich freue mich dann, ihr Geld in Empfang nehmen zu können."

oder, wenn man lieber ein neues Gerät haben will:
"Ok lieber Händler: Ich sende Ihnen die Anlage zurück (bzw. Stelle sie zur Abholung durch Sie bereit, wenn sich ein Paketversand aufgrund der Maße/Gewichte als nicht möglich darstellt). Ich freue mich dann, ein neues Gerät in Empfang nehmen zu können. Sollten dies nicht geschehen --> Deckungskauf (siehe oben)"

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#8
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Er hat mir ein kostenloses Rücksendelabel /DHL / Hermes bis 31,5 Kg) in eBay eingestellt. Die Anlage hat 29Kg, mit Zubehör und Verpackung sicher über 31,5 Kg. Ich kann das damit nicht zurück senden. Er hat mit UPS versendet. Wie das ging? UPS hat doch auch nur 31,5 Kg, soweit ich weis.

Und was, wenn der das Geld nicht zurück zahlt?

Wäre auch das eine gute AW:

*************************************************************************
lieber Händler,
Überweisen Sie das Geld zurück und Sie bekommen selbstverständlich die Ware zurück!

Mein Recht wäre es, Ersatz zu verlangen (rechtlich eine sog. Gattungsschuld).
Ich Ihnen eine Frist setzte und für den Fall des Fristablaufs einen Deckungskauf durchführe ebenso eine gerichtliche Klärung des Falles.
Sie haben den Vertrag nicht erfüllt, da die zugesicherte Eigenschaft "unbeschädigte, ungeöffnete Originalverpackung" fehlt.

Da Sie "neu", "ungeöffnet" und "original Verpackt" in Kombination mit ihren Bildern -mit bereits erkennbarem defekt- in ebay eingestellt haben
(ihre Bilder u.a. auch die Seriennummer zeigen, welche identisch mit der Ware ist) einem schon wie der Versuch des Betruges vorkommen könnte.

Es ist bereits alles gesichert, Ihre ebay Verkaufsanzeige, die darin enthaltenen Texte und Bilder.

Deshalb nochmalig und letztmalig die Aufforderung, das Geld bis Mo.(25.11.2019) zurück zu Erstatten, ich sende Ihnen danach die Ware umgehend zurück.
Oder Sie Liefern neu, ungeöffnet und original Verpackt ein Ersatzgerät bis zum 30.11.2019.


*************************************************************************

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Und was, wenn der das Geld nicht zurück zahlt?

Dann müßten Sie klagen

Zitat (von cbull):
lieber Händler,
Überweisen Sie das Geld zurück und Sie bekommen selbstverständlich die Ware zurück!

Nochmal, ich sehe dafür keine rechtliche Grundlage. Schicken Sie das Zeug zurück und dann sehen Sie weiter.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Die Anlage hat 29Kg, mit Zubehör und Verpackung sicher über 31,5 Kg. Ich kann das damit nicht zurück senden.
gemessen oder vermutet?
Sollte das Paket tatsächlich schwerer sein, als die 31.5kg würde ich den Händler auffordern ein entsprechendes "Sperrgut"-Versandlabel zur Verfügung zu stellen, oder eben 3 realistische Termine vorschlagen, von denen sich der Händler nach Absprache einen Aussuchen kann, an welchem die Ware zur Abholung bereitsteht. Geht er dann darauf nicht ein, wäre er in Annahmeverzug. Dann könnte man tatsächlich das Geld auch vor Versand einfordern bzw zur Not -klagen.

Zitat (von cbull):
Er hat mit UPS versendet. Wie das ging? UPS hat doch auch nur 31,5 Kg, soweit ich weis.
Vermutlich in dem das Paket schlichtweg nicht vorher gewogen wurde, oder UPS die Einhaltung der eigenen Regeln eher lax auslegt.

Zitat (von cbull):
einem schon wie der Versuch des Betruges vorkommen könnte
klar, oder eben ein Fehler/Irrtum.
Der Händler hat das Recht der Nachbesserung. Dazu kann er erwarten, dass ihm eine angemessene Prüffrist gewährt wird.

Zitat (von cbull):
Deshalb nochmalig und letztmalig die Aufforderung, das Geld bis Mo.(25.11.2019)
Wie lang war eigentlich die ursprüngliche Frist und wann hat der Händler davon Nachweisbar Kenntnis erlangt?

Bis auf eine diffuse Angst deutet doch bislang nichts darauf hin, dass der Händler das Geld nicht zurückerstatten sollte. Hat man derartige Ängste, dann muss man zukünftig eine Zahlart wählen, deren Zahlungsziel erst nach Eintreffen der Ware liegt (landläufig als "Kauf auf Rechnung" bekannt)



-- Editiert von NaibaF123 am 22.11.2019 13:04

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#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

als der, der hier (vermeintlich) die 8n deiner Emotion optimale Lösung präsentiert hat, möchte ich mich grundsätzlich meinen Vorrednern anschließen.
Zunächst das Teil zurückschicken. Wenn das eine renommierte Firma ist (bspw. Mal bei northdata reinschauen).
Dann kann man sich mit etwas Abstand seine Optionen nochmal anschauen.
Ich bleibe - grundsätzlich - dabei das ggf. ein Anspruch auf Lieferung eines entsprechenden Neugerätes besteht und auch das der "Fehler" wie der Schwabe sagt ein geschmaeckle hat.
Aber ein Schritt nach dem anderen.

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#12
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu euren Fragen:

Werde das Paket am Montag in der Firma (wir haben eine geeichte Paketwaage) wiegen.

Habe mal Spaßhalber beim Hersteller (Dometic) gefragt, was eine Reparatur kostet. Nur aus Neugier...
Ca. 400.-€ (Gehäuse Tausch, AZ und Test) es kann mehr werden, wenn beim Test noch Fehler gefunden werden.

Erkenntnis müsste er evntl. schon gehabt haben. Er hat ja die Ware ausgepackt und Bilder für eBay gemacht.
Ansonsten seit Montag (19.11.2019)

Problem ist auch, da ich die Anlage ja Einbauen wollte, das mein Wohnmobil mit Loch im Dach da steht (abgeklebt wg. Wetter). Nutzung derzeit nicht möglich.

Bei northdata finde ich nichts. Evntl. auch ein "Bedienfehler" von mir, auf der Website.

-- Editiert von cbull am 22.11.2019 14:37

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#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Erkenntnis müsste er evntl. schon gehabt haben. Er hat ja die Ware ausgepackt und Bilder für eBay gemacht.
Ansonsten seit Montag (19.11.2019)

Dann hätte sich jedwede Erwartung am Montag sein Geld zurück zu erhalten ohnehin in Wohlgefallen aufgelöst. Bei einer angemessenen Frist Reden wir in der Regel um 14 Tage, wenn nicht besondere Umstände Mehr oder weniger rechtfertigen (für ein "morgen stattfindendes Konzert" sicher weniger, für "handgepökeltes timtubktuianisches Eibenwurzelholz" ggf. mehr).
Der Fall hier ist 08/15. Also ist eine 08/15 Frist wohl angemessen.

Zitat (von cbull):
Erkenntnis müsste er evntl. schon gehabt haben. Er hat ja die Ware ausgepackt und Bilder für eBay gemacht.
Es geht nicht nur zwingend darum. Ich kann auch ein Foto von einem Produkt machen, aber im Nachginein die Kartons vertauschen. Schwupps wäre ein Betrug mehr als weit entfernt. (Quasi ein zweites, tüchtiges Produkt als fehlerhaft verkauft).
Sowas passiert in größeren Lagerhaltungen mutmaßlich tagtäglich.

Zitat (von cbull):
Problem ist auch, da ich die Anlage ja Einbauen wollte, das mein Wohnmobil mit Loch im Dach da steht (abgeklebt wg. Wetter). Nutzung derzeit nicht möglich.
Es ist in der Tat ein Problem. Genauer gesagt ist es dein Problem ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Bei northdata finde ich nichts. Evntl. auch ein "Bedienfehler" von mir, auf der Website.

Es gibt auch noch den Budnesanzeiger und Insolvenzbekanntmachungen. Wenn jedoch kein akuter Verdacht besteht würde ich mir das sparen. Habe mal spaßeshalber unsere Firma bei "Northdate" gecheckt. Ich sag mal so: Dass die Angaben nicht in Sütterlin abgedruckt waren ist eigentlich alles, bezüglich der Aktualität dieser speziellen Daten" ;)

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#15
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, der Karton hat ne Seriennummer, die Ware selbst hat eine Seriennummer. Seine Bilder zeigen die gleiche Seriennummer. Alles gleich und die Aufkleber gehen nicht ohne weiteres zu tauschen, die gehen beim Versuch ganz sicher kaputt. Wie solche Aufkleber eben sind.

Zudem soll die Ware ja neu, ungeöffnet in original Kartonage sein. Mag ja neu sein, aber ungeöffnet ja wohl nicht. Oder wie hat er die Bilder gemacht, die auch noch die gleiche Seriennummer zeigen! Und die gleichen Schäden zeigen. 1:1

Weis net, Recht hin oder her. Wo wäre es denn hier ein Problem, mir die Kohle zurück zu geben und ich sende ihm die Ware wieder. Was ist so schwer zu Vertehen, das man in diesm Fall etwas "Schiss" hat, da der Verdacht besteht, das er vom Schaden wusste (seine Bilder in eBay) und es evntl UPS in die Schuhe schieben wollte. Ist das nicht Menschlich, das man da einfach nur sein Geld vorher möchte. Am ende habe ich weder Geld noch Ware. Das möchte ich ja nicht.


Wem gehört denn die Ware im Moment? Mir oder ihm?

-- Editiert von cbull am 22.11.2019 15:08

-- Editiert von cbull am 22.11.2019 15:09

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Na ja, der Karton hat ne Seriennummer, die Ware selbst hat eine Seriennummer. Seine Bilder zeigen die gleiche Seriennummer. Alles gleich und die Aufkleber gehen nicht ohne weiteres zu tauschen, die gehen beim Versuch ganz sicher kaputt. Wie solche Aufkleber eben sind.

Zudem soll die Ware ja neu, ungeöffnet in original Kartonage sein. Mag ja neu sein, aber ungeöffnet ja wohl nicht. Oder wie hat er die Bilder gemacht, die auch noch die gleiche Seriennummer zeigen! Und die gleichen Schäden zeigen. 1:1


Er hat eine defekte und eine tüchtige Klimaanlage. Er packt die defekte aus, macht (Beispiel-)Fotos und verkauft beide. Der Kommissionierer, dessen Aufgabenspektrum mglw. nicht mehr umfasst als "nimm Karton, pack Addresse drauf und übergebe es UPS", sorgt dafür, dass du deine Klimaanlage bekommst und sich ein dritter über eine im besseren Zustand, als bestellt freuen kann. Kein Betrug, keine Seriennummern und erst recht keine Aufkleber welche man, warum auch immer abknibbeln sollte.
Ich kenne deinen Beruf nicht, aber du hast vermeintlich eine falsche Vorstellung von den Prozessen auf Käuferseite, dass du behauptest "er hätte dieses und jenes wissen müssen".


Zitat (von cbull):
Wo wäre es denn hier ein Problem,
Ganz einfach, der Verkäufer hat eine andere Einstellung, als
Zitat (von cbull):
Weis net, Recht hin oder her
Das muss man akzeptieren, oder eben nur noch bei Händlern kaufen, deren Einstellung sich eher mit deiner decken. Und selbst die können ihre Meinung von den einen auf den anderen Tag ändern.

Zitat (von cbull):
da der Verdacht besteht, das er vom Schaden wusste (seine Bilder in eBay) und es evntl UPS in die Schuhe schieben wollte.
Das ist natürlich möglich. Man lebt aber im allgemeinen besser, wenn man die Probleme von zweiten und dritten nicht zu seinen eigenen macht, Man kann UPS antürlich seine Vermutungen mitteilen, wenns das Gewissen bruhigt. Erwarten würde ich aber nicht all zu viel davon.

Zitat (von cbull):
Ist das nicht Menschlich, das man da einfach nur sein Geld vorher möchte
Nein, bzw. eingeschränkt. Ich hege es, Geschäfte größeren Volumens nur mit "vertrauenswürdigen" GEschäftspartnern zu pflegen. Da habe ich dann auch bei "Vorkasse" kein schlechtes gewissen. Insbesondere deutet hier auch nicht all zu viel darauf hin, dass man sein Geld nicht zurückerhält. Aber ja: das Leben ist gefährlich und endet immer mit dem Tod. Insofern kann man sein Risiko nur minimieren. Das macht man jedoch, idealerweise, im Vorhinein (Kauf und Begutachtung vor Ort, Zahlung auf Rechnung, und weitere risikominimierende Maßnahmen)

Zitat (von cbull):
Am ende habe ich weder Geld noch Ware. Das möchte ich ja nicht.
Korrekt. Das möchten die wenigsten

Zitat (von cbull):
Wem gehört denn die Ware im Moment? Mir oder ihm?

Da wohl beide Seiten ihre Pflichten des KV (zunächst) erledigt haben, würde ich sagen: der Käufer ist Besitzer und Eigentümer.

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#17
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal, die Bilder in eBay sind in allem! identisch, was ich erhalten habe. Was Seriennummer und Schadenbild betrifft. Man sieht denn Schaden in ebay nur, wenn man die Bilder ziemlich zoomt. Und der VK hat ja zugegeben, das der Schaden schon war, auf ebay (auf SEINEN! Bildern) zu sehen ist.

Er hat halt "neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung" Verkauft. Kein Wort von B-Ware, defekt oder sonstwas.

Ich sehe hier die Pflichten des KV nicht wirklich erfüllt...."neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung"

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Ich sehe hier die Pflichten des KV nicht wirklich erfüllt...."neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung"

Da einem das aber vor bzw. bei Kauf bekannt war, ist das irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cbull):
Ich sehe hier die Pflichten des KV nicht wirklich erfüllt...."neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung"

Da einem das aber vor bzw. bei Kauf bekannt war, ist das irrelevant.


War es ja nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Ware wieder Verpackt und in der Firma gewogen. (geeichte Paketwaage)
Paket hat 36,7 Kg.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Nochmal, die Bilder in eBay sind in allem! identisch, was ich erhalten habe. Was Seriennummer und Schadenbild betrifft. Man sieht denn Schaden in ebay nur, wenn man die Bilder ziemlich zoomt. Und der VK hat ja zugegeben, das der Schaden schon war, auf ebay (auf SEINEN! Bildern) zu sehen ist.

Er hat halt "neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung" Verkauft. Kein Wort von B-Ware, defekt oder sonstwas.

Ich sehe hier die Pflichten des KV nicht wirklich erfüllt...."neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung"


Du verstehst es echt nicht, oder?
Meine Anmerkung ist, dass er Kartons vertauscht haben könnte. Natürlich ist dann alles "identisch" auf SEINEN! Bildern.

Niemand sieht die Pflichten des Verkäufers hier erfüllt (gut- man könnte jetzt diskutieren, ob man das geöffnete/defekte hätte sehen müssen, aber das ist müßig). Daher steht hier zweifelsohne eine Nachbesserung oder, wenn gewünscht eben Rückabwicklung im Raum. Der Händler ist hier offenbar nicht derjenige, der die ganze Sache zum Problem machen wlll...

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#22
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Ware wieder Verpackt und in der Firma gewogen. (geeichte Paketwaage)
Paket hat 36,7 Kg.

Dann teilt man dem Händler mit, dass das Versandetikett nicht ausreichend ist und er entweder ein passendes zur Verfügung stellen soll, oder eine Abholung organisiert.
Ich persönlich würde - damit die Sache schnelelr geht - den "Sperrgut"-Aufpreis auslegen und zusätzlich vom Händler einfordern. Da ist das finanzielle Risiko durchaus begrenzt.

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#23
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von cbull):
Nochmal, die Bilder in eBay sind in allem! identisch, was ich erhalten habe. Was Seriennummer und Schadenbild betrifft. Man sieht denn Schaden in ebay nur, wenn man die Bilder ziemlich zoomt. Und der VK hat ja zugegeben, das der Schaden schon war, auf ebay (auf SEINEN! Bildern) zu sehen ist.

Er hat halt "neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung" Verkauft. Kein Wort von B-Ware, defekt oder sonstwas.

Ich sehe hier die Pflichten des KV nicht wirklich erfüllt...."neu, unbenutzt in ungeöffnete Originalverpackung"


Du verstehst es echt nicht, oder?
Meine Anmerkung ist, dass er Kartons vertauscht haben könnte. Natürlich ist dann alles "identisch" auf SEINEN! Bildern.

Niemand sieht die Pflichten des Verkäufers hier erfüllt (gut- man könnte jetzt diskutieren, ob man das geöffnete/defekte hätte sehen müssen, aber das ist müßig). Daher steht hier zweifelsohne eine Nachbesserung oder, wenn gewünscht eben Rückabwicklung im Raum. Der Händler ist hier offenbar nicht derjenige, der die ganze Sache zum Problem machen wlll...


Nee, ich schon.

Bilder in ebay (vom Verkäufer) zeigen: SN: ***3812 (nicht vom Karton sondern von der Klimaanlage, ausgepackt. Also das Label auf der Anlage selbst!! mit vorhandenem Schaden, wenn man es zoomt)

Gerät selbst -was ich erhalten habe- zeigt: SN: ***3812 (Schadenbild sowie SN ist 1:1)

Er sagt, "War ein Einzelstück"

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#24
 Von 
guest-12316.11.2021 21:54:54
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von cbull):
Ware wieder Verpackt und in der Firma gewogen. (geeichte Paketwaage)
Paket hat 36,7 Kg.

Dann teilt man dem Händler mit, dass das Versandetikett nicht ausreichend ist und er entweder ein passendes zur Verfügung stellen soll, oder eine Abholung organisiert.
Ich persönlich würde - damit die Sache schnelelr geht - den "Sperrgut"-Aufpreis auslegen und zusätzlich vom Händler einfordern. Da ist das finanzielle Risiko durchaus begrenzt.


Habe ich ihm bereits Mitgeteilt. Habe ihm 3 Termine zur Abholung vorgeschlagen.

Sorry, ich habe hier echt das Gefühl, das er vom Schaden wusste.
Zum einen hat er die Anlage ausgepackt und Bilder gemacht. Als ich die Auspackte, sind mir schon Kunststoffteile entgegen gefallen. Die Teile, die in seinen Bildern schon sichtbar Beschädigt sind.

Dann ist der Preis für Neuware eigentlich zu gering (800.- € unter UVP?!) Die Kartonage war mit Luftpolsterfolie umwickelt. So war eine Beschädigung der Kartonage nicht direkt sichtbar (Luftpolterfolie ist gerne mal eingerissen, da nicht gerade stabil beim Transport / in Paketförderanlagen) und mit gefühlt 5 km Tape umwickelt. Kartonage selbst war kaum/nicht sichtbar.

Erst wurde auf UPS "geschoben", ich soll Bilder der Verpackung machen. Wie denn, hab´s ja schon Ausgepackt da ich nicht durch Luftpolsterfolie und 5 km Tape nicht durchschauen kann.

Blöd für ihn war/ist es jetzt, das seine Bilder schon den gleichen Schaden zeigen, wie ich auch feststellte.
Das er das sozus. schon selbst Dokumentiert hat und auch so in ebay einstellte. Als Neuware, unbeschädigt.

Er gab zu, das seine Bilder schon diesen Schaden zeigen.

Jetzt will ich nicht meinem Geld hinterher laufen müssen und schon garnicht Sperrgut für ihn bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cbull):
Nee, ich schon.
Die Antwort zeigt genau das Gegenteil, aber sei es jetzt drum. War nur ein Erklärungsversuch am Rande.

Zitat (von cbull):
Habe ich ihm bereits Mitgeteilt. Habe ihm 3 Termine zur Abholung vorgeschlagen.
Wann/Wie sind diese? Auf welchem Wege hat man das getan?

Zitat (von cbull):
Sorry, ich habe hier echt das Gefühl, das er vom Schaden wusste.
Schön. Und? Dann geh zur Polizei/St.A. und macht eine Anzeige wg. Verdacht des Betrugs. Ob das die Bereitschaft des Händlers zur unkomplizierten Rückabwicklung/ersatzlieferung wohl steigern wird?

Zitat (von cbull):
Erst wurde auf UPS "geschoben"
Wie schon gesagt, die Probleme von Dritten...

Zitat (von cbull):
Jetzt will ich nicht meinem Geld hinterher laufen müssen
Man verrennt sich da gerade gewaltig. Bisher rennt niemand irgendwelchem Geld hinterher. Man tut nur gerade so ziemlich alles dafür, dass man doch noch ins Rennen einsteigt...

Zitat (von cbull):
Jund schon garnicht Sperrgut für ihn bezahlen.
Tja, dann muss man eben darauf "vertrauen", dass der Händler schnell und freiwillig einsieht, dass er für den Rücktransport zahlen muss. Sonst wünscht man sich später, wenn man ihn dann erst mal gerichtlich (auf eigene Kosten) davon überzeugen muss, vielleicht doch zurück, man hätte die paar €€ lieber ausgelegt. Das wird sich dann zeigen, wenn es soweit ist.

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#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

800 € unter Neupreis und die Schäden sind auf den Bildern sichtbar, WIE SIE DEM HÄNDLER MITGETEILT HABEN....

Würde mir als Verkäufer der Tanz mit "ich will aber erst das Geld, bevor ich die Ware zurücksende" zu blöd, könnte ich auf die Idee kommen zu sagen "Ich hab mich bei der Kategorie "Neu und ungeöffnet" verklickt statt "gebraucht" oder "beschädigt" auszuwählen, aber der Käufer hat ja bestätigt, daß man es auf den Bildern sieht und 800 € unter Neupreis..... "

Keine Ahnung, ob er damit durchkäme, aber wie oben schon gesagt,

Zitat (von NaibaF123):
Der Händler ist hier offenbar nicht derjenige, der die ganze Sache zum Problem machen wlll...


Noch nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von cbull):
War es ja nicht...

Wem will man das denn glaubwürdig vermitteln?
Wenn da "ungeöffnet" steht, auf den Bildern aber die unverpackte Ware zu sehen ist ... Da ist kein Ansatzpunkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cbull):
War es ja nicht...

Wem will man das denn glaubwürdig vermitteln?
Wenn da "ungeöffnet" steht, auf den Bildern aber die unverpackte Ware zu sehen ist ... Da ist kein Ansatzpunkt.

Vorab: Ich kenne die Bilder nicht und ggf könnte sich daraus was anderes ergeben.
zu meinem Vorredner: Diesen Grundsatz teile ich nicht. Das ist doch lebensfremd. Üblicherweise sind auch bei als unverpackte Neuware verkauften Artikeln Produktfotos dabei, bei denen der objektive Betrachter zunächst davon ausgehen kann, dass es sich um Beispielfotos eines Gegenstandes gleicher Gattung handelt - zumal es sich bei dem Verkäufer um einen Händler handelte.....

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