Ware defekt - Käufer will keine Rücknahme

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Ware defekt - Käufer will keine Rücknahme

Mir ist eine ganz doofe Sache passiert.

Ich habe mir bei Ebay einen kompletten Radsatz Alufelgen mit Reifen für mein Auto ersteigert. Laut Artikelbeschreibung sind die Felgen "neuwertig" und die Reifen "Neu, nur einmal zu Vorführzwecken aufgezogen"

Finanziell kam mir etwas in die quere und ich musste den Radsatz wieder verkaufen - auch bei Ebay ! Habe diesen dann wiederum auch als "neuwertig" verkauft.

Die Räder wurden direkt von dem, wo ich sie gekauft habe an den, an den ich die Räder verkauft habe geschickt.
Nun sind die Räder defekt, def. kein Transportschaden sondern teilweise heftige Bordsteinmacken und tiefe Kratzer an ALLEN Felgen.

Mit dem Verkäufer hatte ich orher schon ziemlich Stress mit der Lieferung und er ist momentan im Urlaub und nicht zu erreichen.

Mein Käufer will mich nun wegen Betrugs anzeigen. Ich habe Ihm vor dieser "Drohung" schon angeboten den vollen Kaufpreis zu erstatten und mich mehrmals entschuldigt.
Dies akzeptiert er jedoch nicht. Er verlangt von mir Ware, wie in der Artikelbeschreibung "neuwertig". Ich bin Privatmann, kann mir keinen solchen Radsatz aus den Rippen schneiden. Alternativ möchte er 400Euro Preisnachlass.

Kann er auf diese 400Euro oder auf neue Ware pochen? Ich bin wie gesagt bereit ihm den vollen Kaufpreis zu erstatten und die Ware zurück zu nehmen. Kann er mich nun trotzdem wegen Betrugs anzeigen :(

Ich wurde selber beschissen :(
Habe ihm gesagt, daß es ja evtl. zu einem Rechtstreit zwischen mir und dem Verkäufer kommt, er die fahre also evtl. nicht montieren darf weil es "Beweismittel" sind ?!?!
Akzeptiert er nicht.....er hat diue Ware ersteigert und wird die Räder morgen montieren.

Ich weiss echt nicht mehr weiter und was ich nun machen soll.
Ich kann ihm doch jetzt nicht 400Euro überweisen und gegen den Verkäufer der Räder evtl. rechtlich vorgehen wenn ein anderer die Räder spazieren fährt.

Vielleicht habt ihr nen guten Tip, denn ich hab echt keine Lust auf eine Anzeige und den ganzen Stress.

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Kann er mich nun trotzdem wegen Betrugs anzeigen*

Jeder kann jeden Anzeigen. Entscheiden ist nur die Frage, was dabei herauskommt. Und da dir kein Vorsatz nachzuweisen sein wird, ist der Betrug wohl vom Tisch.

Die zivilrechtliche sache ist weit aus komplizierter. zunächst hast du Ansprüche gegen den Vk und dein K gegen dich. Wichtiger erscheint im Augenblick letzteres. Dein K ist in der beweispflicht, nachzuweisen, daß die Räder einen Mangel aufwiesen ZU DEM ZEITPUNKT als er sie geliefert bekommen hat. Gelingt ihm das, dann kann er Nachbesserung, Preisminderung oder Rückabwicklung verlangen.

Vertrackt ist die Situation, weil du gar nicht selber abschätzen kannst, on die reifen einen sachmangel haben. das war auch reichlich blöd von dir, reifen zu verkaufen, die du nie gesehen hast. ich würde mir zunächst den mangel, den dein K anmerkt per foto nachweisen lassen. dann muß man sehen, ob es sich lohnt, widerstand zu leisten. schließlich ist der k immer noch in der beweispflicht.

seht komplziert...

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist, daß ich meinem Käufer bis heute Abend meine Entscheidung mitteilen muss.

Ich weiss, daß die Sache verzwickt ist und das alles wirklich seeehr sehr dumm von mir war aber muss ich ihm die geforderten 400Euro nun überweisen oder habe ich irgendwie ein recht dazu, daß er sich auf die Rücknahme der Räder aufgrund der Mängel einlassen muss ?!

Bilder hat er mir bereits geschickt und die Felgen sind wirklich alles andere als "neuwertig"

Oder muss er warten bis ich etwas von meinem Verkäufer höre, ob er nun auch den Preis mindert o.ä.
Ich hab nämlich keine Lust, daß es darauf hinausläuft, daß mein Verkäufer die Räder zurück nimmt / nehmen muss, mein Käufer aber damit durch die Gegend fährt und schlimmstenfalls eine Felge total ruiniert und ich das Radsatz nicht in dem Zustand zurückgeben kann wie ich ihn bekommen habe.

Liegen lassen will mein Käufer die Räder ja nicht....hat er ja schon gesagt !

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#4
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

Mir geht so durch den Kopf das es für den Käufer ziehmlich schwer werden wird irgendetwas zu beweisen wenn die Räder erst einmal montiert sind.
Das Montieren käme in meinen Augen einem Akzeptieren des Kaufes gleich. Und damit sollte sich die ganze Sache erledigt haben.
Zu klagen wenn die Räder aufgezogen sind macht nicht wirklich Sinn.

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#5
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Claridge

Das wäre natürlich fantastisch :)
Nur wie will ich ihm beweisen, daß er mit den Rädern fährt ?

Angeblich hat er einen solchen Radsatz auf dem Auto und brauchte ihn gaaaaaaaanz dringend.
Nun hat er angeblich mit seinem Anwalt gesprochen, seine Reifen wären toital abgefahren gewesen und er will mir einen Leihwagen den er nehmen musste weil die Lieferung länger gedauert hat, in Rechnung stellen - sollte ich nicht überweisen.

Der Widerspruch:
Er hat ja bemängelt, daß die Reifen nicht der Artikelbeschreibung entsprechen. Er hätte bei seinem Fahrzeug nachgemessen und seine Reifen haben nach über 10.000km noch knapp 7mm Profil :/

Was denn nun? abgefahren und deshalb einen Neuwagen oder noch 7mm Profil?
____________

Wenn das natürlich verlässlich ist, daß er die Ware so akzeptiert wenn er diese auch nutzt würde sich die Sacheja recht schnell klären lassen, oder ?!

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#6
 Von 
guest-12330.10.2008 15:01:04
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo!?
Bei Privatverkäufen kann man doch die Garantie ausschließen... Das mache ich auch immer so.
Ich würde es hier auf einen Rechtssstreit ankommen lassen. Betrüger findet man leider gerade bei Ebay immer wieder. Ich bin auch schon auf solch eine Käufer reingefallen...

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@walburga

das wirfst du juristisch so einiges durcheinander. garantie mußt du schon gar nicht ausschließlich, weil diese immer freiwillig ist. was du meints, ist die gewährleistung. deren ausschluß hilft nur, wenn später mängel auftreten. hier geht es aber um einen sogenannten sachmangel, der bei übergabe der ware vorhanden sein kann. die haftung hierfür kann mann nicht ausschließen.

-- Editiert von normi am 28.07.2006 13:54:42

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#8
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

Nun, ich bin kein Fachmann. Versuche hier im Forum auch nur das einzubringen was ich mir im Laufe der Zeit angelesen habe plus eine Portion gesunden Menschenverstand.
Eines habe ich inzwischen gelernt: Der gesunde menschenverstand hat vor Gericht nicht immer Bestand.
Zu deinen Fragen:
Mit dem Leihwagen wird er wohl kaum durchkommen. Das würde ja heißen das er seine alten Räder bis zu Gehtnichtmehr abgefahren hat. Da muß er aufpassen das er in dem Falle nicht selber belangt wird.
Was das Montieren der Räder angeht:
ICH würde mich heute nicht mehr bei ihm melden. Er hat angekündigt das er morgen die Räder montieren will. Wer so dumm ist und so etwas ankündigt der zieht das auch durch.
In dem Fall sollte eigentlich die Sache so aussehen wie ich es zuvor schon geschrieben habe.
Aber hier sind etliche die wesentlich beschlagener sind als ich. Wäre schön von denen auch mal was zu hören.

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#9
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm, dann wäre es jetzt wohl am geschicktesten wenn ich mich nicht melde und abwarte bis er sich meldet !?

Ggfs schreibt er ja dann, daß er die Räder montiert hat und damit fährt. Ich denke das wäre ganz schön sowas schriftlich zu haben ?!

Zumindest würde er damit ausschließen, daß ich die Räder zurücknehme, weil Sie dann def. nicht mehr in dem Zustand sind, wie er sie bekommen hat. Bzw. ich kann ich ihm dann natürlich nicht mehr den vollen Kaufpreis erstatten....denk ich mal :/

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#10
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

So ungefähr war meine Vorstellung.

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#11
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm gut, wenn jetzt noch einer für diese Vorgehensweise plädiert werde ich es wohl so machen :)

Dann krieg ich morgen eine Anzeige wegen Betrugs aber ich glaube nicht, daß man mir da groß einen Strick drehen kann, wenn ich angeboten habe den vollen Kaufpreis zu erstatten, der Käufer das aber abgelehnt hat.
Zudem wird er dann wohl seinen Anwalt einschalten der ihm angeblich schon gesagt hat, daß ich vor Gericht keine Chance habe, nicht unter 2000Euro wegkomme vonwegen Nutzungsausfall, Leihwagen etc.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Dann krieg ich morgen eine Anzeige wegen Betrugs aber ich glaube nicht, daß man mir da groß einen Strick drehen kann, wenn ich angeboten habe den vollen Kaufpreis zu erstatten, der Käufer das aber abgelehnt hat.*

Ich habe das Gefühl, du weißt gar nicht was Betrug ist. Im übrigen ist bereits der Versuch strafbar. Nein, du wirst sicherlich nicht wegen Betruges belangt, aber nicht aus den Gründen, die du eben genannt hast.

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#13
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Normi

Und was genau magst du mir damit sagen?
Er sagt ich hab ihn beschissen und es sei Betrug weil die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht.

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich wollte dir dami sagen, daß du dir über die falschen Dinge Gedanken machst. Dein einziges Problem sind die zivilrechtlichen Forderungen.

Wenn dein K von Betrug redet, dann weiß er leider auch nicht, wovon er spricht! mal abgesehen, daß dies Verleumdung ist...

Ansonsten hat ckaridge schon zutreffend gesagt, was du tun (oder nicht tun) könntest. Der K ist in der Beweispflicht, also laß ihn mal machen, nachdem er die Reifen aufgezogen hat!

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#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Alternativ möchte er 400Euro Preisnachlass.

Wie hoch war denn überhaupt der Kaufpreis?
Du kannst ja nicht mal sicher sein,dass die Bilder die von dir verkauften Reifen zeigen....

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Kaufpreis incl. Versand ist... 970Euro

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nelltec
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht weiter....

Ich habe Bilder von Felgen und Reifen bekommen...diese haben Macken und die Reifen sind nicht neu.
Zudem ein Schreiben in dem steht, daß die Dinger beschädigt sind und nicht neuwertig sind. Auf weißem Papier, kein Briefkopf - nichts, nur darunter steht "xxx KFZ-Meister"

Angeblich gibts dann morgen eine Anzeige.
Mittlerweile Zweifel ich ein bischen daran. Er droht mir über einen etwas zu langen Zeitraum, einer mit ner fetten Rechtschutz würde wohl nicht lange zögern.

Was meint ihr?
Einfach ignorieren und abwarten?!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich glaube, daß Dein Käufer eher bei Dir vorbei kommt und Dir auf die Nase haut als daß er zum Anwalt geht. Es geht hier mehr darum, den Preis zu drücken...

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