Hallo,
habe ein Mainboard bei Ebay ersteigert. Nun, nach dem Einbau scheint es so, dass es defekt ist. Ist ein Umtausch möglich? In der Auktion steht "ungetestet, ohne Garantie".
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3456586387&category=32213&sspagename=STRK%3AMEBWN%3AIT&rd=1
Vorab vielen Dank.
Ware defekt - Umtausch möglich????
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Vorab:
Klick <a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=15163" target="_blank">hier</a>!
Warum ergänzt du deinen Beitrag nicht? Ist doch das selbe Mainboard....
Was ist denn bei der Nachbesserung rausgekommen? Hat er dir ein anderes geschickt?
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Ja, das Board ist ausgetauscht worden. Nur bin ich der Meinung, dass ich nun ein defektes bekommen habe (werde es aber morgen auf Herz und Nieren prüfen). Ich wollte nur vorab sicher gehen, ob ich erneut ein Austausch verlangen kann.
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Wenn Du in seine Bewertungen geschaut hättest wärst du sicher vorsichtiger gewesen, oder???
Das aber nur am Rande.
Ungetestete Ware gilt als nicht garantierte funktionsfähege Ware, somit haben sie keinen Anspruch auf Ersatz.
"Ungetestete Ware gilt als nicht garantierte funktionsfähege Ware, somit haben sie keinen Anspruch auf Ersatz. "
Juristisch leider falsch .
Zunächst einmal dürfte der Verkäufer als gewerblich einzustufen sein .
Damit kann er die Gewährleistung - nicht Garantie !! - max. bei gebrauchten Artikeln auf 1 Jahr beschränken . Ein völliger Ausschluß ist nicht möglich.
Dieses ist Ihm nur für Mängel möglich ,die er dem Käufer bei Kauf bekannt gibt .
Ein pauschaliertes " nicht gestestet ohne Funktionsgarantie " ist als Umgehung der gestzlichen Ansprüche des Kunden zu werten und somit ungültig.
Sollte der Artikel tatsächlich defekt sein und er diesen verkaufen wollen , muß er dieses eindeutig schreiben :
Der Artikel ist
ohne Funktion und defekt ! - aber keinesfalls als
defekt.
In die richtige Rubrik :Bastlerware
Jedes Abweichen davon impliziert ,daß der Artikel im Grunde vollen Funktionsumfang hat u.U. -siehe auch obiges Zitat - der Verkäufer wird zum Losverkäufer und der Kauf zur Lotterie .
Genau diesem Zustand hat der Gesetzgeber aber einen Riegel vorgeschoben.
Ungetestete Ware gilt als Sonderpostenware.
Hier wird eine Garantie auf funktionalität absolut ausgeschlossen.
Dadurch ist die Ware günstiger und es bsteht die Möglichkeit 50 zu 50, das sie funktioniert oder nicht.
Natürlich ist das ein Lottospiel.
Rubrik. Bastlerware ist auch nicht unbedingt erforderlich. Die Beschreibung ist ausreichend.
@ Dakusch
lese deine Beiträge heute zum ersten mal, aber dass was ich bisher gelesen habe, ist alles andere als angebracht.
Wer keine Ahnung hat, sollte die Sch**** halten oder es beischreiben
Werden alle Waren
die ich im Geschäft kaufen kann, getestet?
Wenn nicht, könnte ja jeder Händler dies beischreiben um die "Garantie" (wohlbemerkt Herstellergarantie
) ausschliessen.
Er würde dennoch für die gesetzlich vorgeschriebenen
Sachmängel haften!
@ FZUE
Wenn die Ware auch nach der Nachbesserungen nicht ohne Sachmängel ist, kann natürlich auf Nachbesserung bestanden werden.
Wenn auch die 3. Nachbesserungen misslingen sollte, kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten (unter Erstattung aller Unkosten!).
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Bei Postenware handelt es sich überwiegend um Garantierückläufe, wo es sich nicht lohnt diese wieder an den Hersteller zurückzuschicken.
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Wer keine Ahnung hat, sollte die Sch**** halten oder es beischreiben
MichiM
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Da solltrest du vielleicht mal drüber nachdenken, im Grunde möchte man nur das hören oder lesen , was man auch hören will.
Aber wir sind hier nicht im Kindergarten.
Es ist hier nicht von neue oder gebrauchte
Ware die Rede.
Zudem wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Sehr geehrter, allwissender, rechterfahrener Dakusch.... (wolltest du doch hören, oder?),
wer sich in einem Forum für Rechtssprechung erkundigt, erwartet bestimmt nicht, was er machen kann, ohne die Sch*** Rechtslage (wie du so schön schriebst) zu beachten.
Hier wird nunmal auf die Rechte hingewiesen, die er hat (und meistens nichts von weiss).
Mal kein Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Verkäufer weigert sich das Board zu tauschen. Dann werde ich wohl mal Ebay und einen Anwalt einschalten.
Und jetzt?
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