Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Person A erwirbt durch Preisvorschlag einen Gegenstand von Person B. (recht günstig!!!)
Person A überweist den Betrag. Person B erweitert den Status: Paket versendet bei dem Auktionshaus.
1 Tag später behauptet Person B, das Paket sei auf dem Weg zur Post runtergefallen. Da sie keine defekte Ware versenden möchte, will sie den Kauf abbrechen.
Person A besteht aber auf die Lieferung.
Person B ignoriert dies und bricht einen Tag später die Auktion ab.
Person A pocht nochmals auf die Lieferung der gekauften Ware.
Seitdem zieht es Person B vor, zu schweigen.......
Auf Herausgabe klagen?
Bei tatsächlichen defekt der Ware-- Schadenersatzansprüche, bzw. Deckungskauf?
Anzeige wegen Betrugs?
Anbei muss noch erwähnt werden, das Person aufgrund des Kaufes von Person B, weiteres Zubehör von privat erworben hat, welche nicht mehr umtauschbar ist.
-- Editiert von Claudy13 am 14.10.2019 14:41
Ware ersteigert--Verkäufer bricht nach Zahlung Kauf ab--Grund angeblicher defekt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
Klar, bringt nur nichts, wenn der gegenstand nicht mehr vorhanden ist, oder defekt ist.Zitat:Auf Herausgabe klagen?
Auch das ist möglich.Zitat:Bei tatsächlichen defekt der Ware-- Schadenersatzansprüche, bzw. Deckungskauf?
bedenke aber bei allem immer eines, Du musst erstmal viel Geld investieren um dann zwar wahrscheinlich zu gewinnen. Was wenn dein gegner zahlungsunfähig ist. Dann hast du Geld investiert und bekommst trotzdem nichts.
Auch nicht zu vernachlässigen, die Schadensminderungspflicht die du hast. Also einfach das nächstbeste teure gleiche Ding kaufen ist auch nicht drin.
Weit und breit nicht im gerinsten zu erkennen.Zitat:Anzeige wegen Betrugs?
Irrelevant, diese Käufe sind dein privates Vergnügen/Pech und spielen für den Kauf bei Person B keine Rolle...Zitat:Anbei muss noch erwähnt werden, das Person aufgrund des Kaufes von Person B, weiteres Zubehör von privat erworben hat, welche nicht mehr umtauschbar ist.
ZitatAuf Herausgabe klagen? :
Wenn es sich nicht um Peanuts handelt: ja. Für eine 50-EUR-Ware wäre mir das zu aufwendig. So ab 1000 würde ich vielleicht mal klagen, oder wenn es sich um etwas besonders Seltenes handelt, das man unbedingt haben will.
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Zitatoder wenn es sich um etwas besonders Seltenes handelt, das man unbedingt haben will. :
... ob dann Klage auf Herausgabe so sinnig ist? Seltenes hat nunmal die Eigenschaft, naja, selten zu sein. Und zaubern wird der Verkäufer wohl auch nicht können. Ich würde dann eher den Deckungskauf vorziehen. So trägt man zwar das Risiko der Preisdifferenz (nächstteures vs. ursprüngliches Angebot), aber eben nicht das vollständige. Man stelle sich vor man pocht auf Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrages und der Verkäufer ist gänzlich Zahlungsunfähig.
ZitatSeltenes hat nunmal die Eigenschaft, naja, selten zu sein. Und zaubern wird der Verkäufer wohl auch nicht können. :
Oft reicht ja auch schon die Klagedrohung oder die Klageschrift, damit die "kaputte" Ware magischerweise doch wieder funktionsfähig auftaucht...
Zitat:ZitatSeltenes hat nunmal die Eigenschaft, naja, selten zu sein. Und zaubern wird der Verkäufer wohl auch nicht können. :
Oft reicht ja auch schon die Klagedrohung oder die Klageschrift, damit die "kaputte" Ware magischerweise doch wieder funktionsfähig auftaucht...
Ich mutmaße jetzt mal und sage, die "kaputte" Ware hat auf magische Weise einen Käufer gefunden, der mehr Benjamin Franklins auf den Tisch zu legen bereit war
danke für all die Antworten.
geht um Ware von 400€
Bereits gezahlter Betrag wurde immer noch nicht zurück erstattet, obwohl mehrfach vom Verkäufer angekündigt
Dem Verkäufer wurde eine Frist gesetzt und dieser bekommt dann Post von einem Anwalt.
-- Editiert von Claudy13 am 15.10.2019 10:45
400€ Differenzbetrag, oder 400Euro Kaufbetrag?
In welcher Form und wie lange war/ist diese?Zitat:Dem Verkäufer wurde eine Frist gesetzt
naja sagen wir mal so. Kaufpreis 300€ -- Deckungskauf würde bei 420-450€ liegen. Also 120-150€ Differenzbetrag.
Geht mir mehr ums Prinzip.....
Frist 7 Tage-- um die gekaufte Ware zu liefern oder den Differenzbetrag von 130€ zu bezahlen zzgl. den bereits gezahlen Betrag von 300€ -- diesen hat die Person immer noch nicht erstattet
-- Editiert von Claudy13 am 15.10.2019 16:35
Also so läuft das definitif nicht!
Viel zu kurtz und wohl bestimmt nur als Mail gesendet oder? Wenn ja, behaupte ich mal du hast nichts versendet, und bei B ist nichts angekommen, wenn du anderer meinung bist, müsstest DU das beweisen, da Du in der Beweispflicht bist.Zitat:Frist 7 Tage
Deine gesetzte Frist ist aber viel zu kurtz! Mindestens 14 Tage und Postlaufzeit!
Dann sollten für dich aber genau so dir ordentlichen regeln gelten!Zitat:Geht mir mehr ums Prinzip
Wie kommt man bitte auf diesen betrag? Bis jetzt ist doch noch kein Schaden entstanden, da noch kein Deckungskauf vorgenommen wurde!Zitat:oder den Differenzbetrag von 130€ zu bezahlen zzgl. den bereits gezahlen Betrag von 300€
Es entsteht dir erst dann ein Schaden, wenn du einen Deckungskauf vorgenommen hast, eher nicht! Und dann wird der Schaden auch auf den Cent genau berechnet. Dabei bedenke immer, du bist zur Schadensminderung VERPFLICHETET...
ZitatDeine gesetzte Frist ist aber viel zu kurtz! Mindestens 14 Tage und Postlaufzeit! :
Wobei aber eine zu kurz gesetzte Frist eine angemessene in Gang setzt, von daher kein Problem, da der TE vermutlich nicht schon an Tag 7 zum Anwalt rennt.
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