Ware ersteigert und bezahlt - Verkäufer liefert nicht!

12. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
SchnappSchuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware ersteigert und bezahlt - Verkäufer liefert nicht!

Hallo!

Ich habe eine Digicam bei Ebay ersteigert (Wert 80 € ) . Der Verkäufer hat mir nach Verlangen seine Kontoinformationen gegeben. Ich habe innerhalb einer Woche bezahlt (per Überweisung - Vorkass). Nun, in der Artikelbeschreibung meinte der Verkäufer, das eine Lieferzeit von max. 10 Tagen der Fall sei. Es sind jetzt über 30 Tage vergangen und nach mehrmaligem Mailschreiben an den Verkäufer, hat sich dieser nicht gemeldet. Ebay hat die Mitgliedschaft diesen Verkäufers beendet (gekündigt).

Ebay meinte ich solle zur Polizei und den Verkäufer anzeigen. Die Bank gibt das Überwiesene nicht zurück. Nun, meine Frage an Euch Experten, wie komme ich zu meinem Geld? Soll ich zur Polizei oder kann ich diesen Verkäufer auch gerichtlich anklagen?
Ich danke Euch allen für Eure Antworten!

-- Editiert von SchnappSchuss am 12.05.2004 17:54:51

-- Editiert von SchnappSchuss am 12.05.2004 18:09:31

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Setze den VK schriftlich (Einschreiben) eine letzte Frist zur Lieferung - Frist: 14 Tage.
Darauf hinweisen, dass sich der VK anschliessend in Lieferverzug befindet und der KV von dir gekündigt wird.

Bei Eintritt des Lieferverzuges zur Polizei und Anzeige wegen "Verdacht auf Betrug" erstatten.
Dem VK den KV schriftlich kündigen - mit sofortiger Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen (evt. Bankgebühren nicht vergessen). Bei Nichtzahlung mit Mahnverfahren drohen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
SchnappSchuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke MichiM!
Fragen zu Deiner Antwort:

"Setze den VK schriftlich (Einschreiben) eine letzte Frist zur Lieferung - Frist: 14 Tage.
Darauf hinweisen, dass sich der VK anschliessend in Lieferverzug befindet und der KV von dir gekündigt wird."

- Einwurf-Einschreiben oder mit Rückschein?

"Bei Eintritt des Lieferverzuges zur Polizei und Anzeige wegen "Verdacht auf Betrug" erstatten."

- ok!

"Dem VK den KV schriftlich kündigen - mit sofortiger Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen (evt. Bankgebühren nicht vergessen). Bei Nichtzahlung mit Mahnverfahren drohen."

- KV erst nach Anzeige kündigen, wie ich richtig verstehe, oder? Wie soll dieser wiederum geschehen, über Einschreiben? Was meinst Du mit Bankgebühren. Und wie läuft denn so ein Mahnverfahren ab?

- Innerhalb 90 Tagen nach Auktionsende besteht mein Recht auf Käuferschutz über Ebay(Versicherung). Die zahlen mir abzgl. 25 € Selbsbeteiligung den Kaufpreis zurück. Wann soll ich diesen in Anspruch nehmen? Nach Anzeige oder gleich?

DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SchnappSchuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht jemand anderer, der mir meine Fragen netterweise beantworten könnte?
Danke!..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ist egal welches Einschreiben, wichtig ist nur das sie einen Beleg haben einen Brief an ihn versandt zu haben... ob er ihn öffnet, erhält, liest, wegschmeisst oder was auch immer ist nicht mehr ihr Bier.

Wenn er nach der Frist nicht reagiert, Käuferschutz bei eBay beantragen. Käuferschutz ist eine Kulanzsache von eBay... ein Recht das Geld von eBay zu bekommen haben sie nicht.
Außerdem dauert es ziemlich lange bis eBay sich bequemt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SchnappSchuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Dir Trebor!

Das Mahnverfahren, welches MichiM vorsah hat wahrscheinlich nichts in sich, bringt es nichts?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taurus
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 16x hilfreich)

Och doch, selbst wenn der VK dem Mahnbescheid widerspricht und es zum Prozeß kommt:
kannst du deine Ansprüche vor Gericht beweisen, wird der VK vom Gericht zur Rückzahlung verurteilt.
Dieser Titel ist dann 30 Jahre gültig! Wenn er nicht gerade ins Ausland abwandert wegen den 80 Euro, ist es wahrscheinlich, dass er im Zeitraum der 30 Jahre pfändbares Einkommen oder Vermögen erlangen wird - sofern nicht ohnehin vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SchnappSchuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

taurus, besten Dank!
Leut' Ihr seit wirklich nett, vielen Dank nochmals..

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Sorry,
habe deinen Antwort auf mein Posting übersehen ...

Bezgl. Bankgebühren:
Je nach Bank und Kontoart werden Überweisungsgebühren fällig. Oft sind zwischen 10 und 15 Überweisungen inkl. - für jede weitere zahlt man extra (0,50 €?).
Diese Kosten - zusammen mit den Portokosten für die Einschreiben, muss dir der VK erstatten.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#9
 Von 
SchnappSchuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ok thx!

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