Ware fehlt in Lieferung

17. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Ware fehlt in Lieferung

hallo,

ich habe mir über ebay bei einem händler 3 usb sticks bestellt.
Erhalten habe ich eine Warensendung, ordentlich verschlossen und ohne beschädigungen, allerdings war nur ein von drei sticks einthalten.

der verkäufer meint nun ich hätte 3 bekommen und würde lügen und betrügen.

wie sieht in so einem fall die rechtslage aus?

muß der verkäufer die fehlenden 2 sticks nachliefern? oder bleib ich auf den kosten sitzen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

Privater Verkäufer oder Händler?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

ein gewerblicher händler!!!
Mit allem drum und dran steuer-id sitz in deutschland usw..

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5445 Beiträge, 2474x hilfreich)

Hast du privat eingekauft oder für dein Gewerbe?

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#4
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

privat antürlich als endverbraucher

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

Der Verkäufer haftet in diesem Falle bis die Ware den Verbraucher erreicht, er trägt das volle Versandrisiko.

Hier wird er also Nachbessern müssen, z.B. in Form einer Nachlieferung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

und genau diese nachlieferung verweigert er mit der begründung ich hätte die ware vorher entfernt und er alle 3 sticks versendet..

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

Versenden alleine reicht nicht, ankommen muss es.

Das die Ware und nicht nur die Versandhülle angekommen sin, muss der Händler beweisen.



quote:<hr size=1 noshade>mit der begründung ich hätte die ware vorher entfernt <hr size=1 noshade>

Damit begibt er sich dann in den strafrechlich relevanten Bereich, das kann teuer für ihn werden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 465x hilfreich)

Generell hat @Harry van Sell recht: Der Händler muss nachliefern.
Aber wie die Sache ausgeht, wenn sich die Parteien nicht einigen können und die Sache vor Gericht geht, ist meiner Meinung nach vollkommen offen. Es wird dabei einfach darauf ankommen, wem der Richter mehr glaubt. Der Händler hat mit der reinen Quittung des Versandunternehmens durchaus einen Trumpf, während der Käufer Verbraucherwelpenschutz hat.
Es kann sich sowohl um einen betrügerischen Händler, als auch um einen betrügerischen Käufer handeln, oder auch um keines von beiden.

quote:
Damit begibt er sich dann in den strafrechlich relevanten Bereich, das kann teuer für ihn werden.

Das verstehe ich nicht. Zur Zeit gibt es hier noch nichts strafrechtlich relevantes.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

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#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
und genau diese nachlieferung verweigert er mit der begründung ich hätte die ware vorher entfernt und er alle 3 sticks versendet..



Da muss der Verkäufer nachliefern. er hat die Beweislast, dass alle Sticks im Paket waren und auch angekommen sind. Bereits dafür, dass sie überhaupt verpackt wurden.

Die "Grossen" filmen deshalb z.T. bereits jeden Packvorgang bis zur Absendung, um diesen Nachweis führen zu können.

Wenn er diesen Nachweis nicht führen kann, muss er entweder noch mal liefern, oder dir das Geld für 2 Sticks zurückzahlen.

Wenn die Sticks unterwegs verschwunden sind, kann er sich beim Spediteur schadlos halten, es klingt aber nicht so:

quote:
Erhalten habe ich eine Warensendung, ordentlich verschlossen und ohne beschädigungen,...


Die Verpackung müsstest du ihm, bzw. dem Spediteur zur Verfügung stellen, vielleicht ist ja der Dieb Verpackungskünstler.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das verstehe ich nicht. Zur Zeit gibt es hier noch nichts strafrechtlich relevantes. <hr size=1 noshade>

Der letzte Geschäftsinhaber welcher mich ohne jeden Beweis als Dieb und Betrüger verleumdete, hat dafür 1500EUR + Kosten der Rechtsverfolgung zahlen dürfen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 346x hilfreich)

quote:
Die "Grossen" filmen deshalb z.T. bereits jeden Packvorgang bis zur Absendung, um diesen Nachweis führen zu können.

Interessante Aussage, wie geschieht diesesn "filmen". Gehört habe ich davon schon öfters, vermute aber, das es nur zur "Abschreckung" von Betrügern dient.

Wie filmen die, von oben? Man sieht den Paketaufkleber, die reingelegten Artikel, das zukleben und die Übergabe an das Transportunternehmen, ohne Lücken?

Wiegen halte ich da für effektiver und "logischer" ...

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#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 465x hilfreich)

quote:
Der letzte Geschäftsinhaber welcher mich ohne jeden Beweis als Dieb und Betrüger verleumdete, hat dafür 1500EUR + Kosten der Rechtsverfolgung zahlen dürfen ...
Hier ist aber nirgendwo eine Verleumdung zu sehen. Dazu müsste der Betrugsvorwurf gegenüber einem Dritten geäußert werden.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

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