Ware gekauft - Käufer liefert nicht

12. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
EnjoY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware gekauft - Käufer liefert nicht

Hi Leute :) ,
ich habe da so ein klitze kleines Problem -gg-.

Sachverhalt:
Command & Conquer Generals - nicht jedermanns Geschmack aber nun gut. Ich habe das Game bei ebay.de gesehen und wollte es natürlich haben. EBay löscht Angebote dieser Art jedoch (aufgrund dessen, da das Game auf dem Index steht) so schnell wie möglich. Der Anbieter machte mir das Angebot (er hatte das Game 4 mal) das Spiel zu kaufen (54 Euro inkl. Versand) bevor die Auktion abläuft bzw. EBay diese löscht.

Gesagt- Getan --> Das Geld wurde von mir überwiesen. Laut Verkäufer würde er mich nach Erhalt des Betrages kontaktieren bezüglich Adresse und Lieferung. Gut... nur leider kam keine EMail von ihm. Habe ihm jetzt auch schon mehrere EMails geschrieben und bis heute keine Antwort erhalten.

Frage:
Ich möchte nun den Betrag seitens meiner Bank zurücktransferieren lassen (logischerweise --> da Verdacht auf Betrug). Nun hab ich aber leider Gottes keinen blassen Schimmer ob das so einfach möglich ist. Könntet ihr mir da ein paar Informationen geben?

Greets
EnjoY :)

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EnjoY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

-argh-

meinte natürlich "VERKÄUFER..." nicht "Käufer liefert nicht" -lol-.

Greets
EnjoY :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gideon23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, die Bank wird das Geld auf keinen Fall so einfach rücktransferieren...Überweisungen sind grundsätzlich erst mal endgültig....

Ich würd erst mal versuchen, die reelle Adresse von dem Verkäufer herauszubekommen.

Dann würde ich mal die Lieferung schriftlich anmahnen (mit Fristsetzung zur Lieferung + Einschreiben ggf. mit Rückschein!). Falls die Frist fruchtlos verstreicht, hilft nur noch ein sog. Mahnbescheid (weitergehende Infos bei 123recht.net oder z.B. www.optimahn.de) oder du kannst vor dem zuständigen Gericht (wahrscheinlich Amtsgericht am Sitz des Verkäufers, je nach Wert der Sache).
Die Kosten musst du aber in jeden Fall erstmal auslegen, sind beim Mahnbescheid aber nicht so hoch. (1/2 Gebühr im Gegensatz zu 3 Gebühren bei einer Klage)

Natürlich kannst du auch gleich nach dem fruchtlosen Fristablauf klagen, aber vorher würd ich mal beim zuständigen gericht anrufen, ob der Verkäufer nicht schon Insolvenz angemeldet (Bei einer Firma) oder eine eidesstattliche Versicherung (Privatperson) abgegeben hat.

Hoffentlich war das nicht zuviel Info auf einmal.....

Ansonsten bleibt dir nur der Gang zum Anwalt.

-----------------
"Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu erlangen wird am Ende beides verloren haben......."

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