Ware hatte mängel - nun Klage vom Verkäufer

22. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Timbo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware hatte mängel - nun Klage vom Verkäufer

Guten Tag,

habe ein absolut grosses Problem. Habe zwei Endstufen und eine Vorstufe zusammen bei Ebay für 446 Euro ersteigert. Beschreibung des Artikels:

2 Denon Endstufen des Typs POA-4400A + Kenwood High speed control Amplifier Model L-07C II ,voll Tunktionstüchtig.

Per Mail kam dann nach der Auktion, dass 3 der kabelanschlussstecker fehlten und er mir das Paket für 20 Euro weniger geben würde. Dies willigte ich ein.

Ich fuhr also mit einem Freund dorthin ( über 200km ein Weg). Zustand der Endstufen: FURCHTBAR

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Timbo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry zu früh abgedrückt.Also die Endstufen waren von oben bis unten tief verkratzt, es fehlten 6 anstatt 3 Kabelanschlussstecker und das allerbeste der AN-AUS Knopf einer der Endstufen. Der Verkäufer meinte er ginge noch einmal 20 Euro mit dem Preis herab, aber ich wollte die Ware nicht. Der Verkäufer meinte wir vergessen die Sache und ich hätte halt das Benzin umsonst verfahren.

So nun hatte ich am Samstag im Briefkasten ein Schreiben vom Anwalt. Ich sollte das Geld überweisen plus Anwaltskosten da es sich nur um einen unbedeutenden Mangel handelt.

Helft mir bitte, was soll ich machen brauche schnellsten HILFE

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#2
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Mhh...........klingt nach Stress,wenn der Verkäfer so reagiert.
Ich würde den Sachverhalt Ebay schildern (Kauf fand nicht statt da der Artikel, bei Besichtigung, nicht der Beschreibung entsprach)
Das würde ich auch dem Verkäufer schreiben, er solle eine Gutschrift bei Ebay beantragen und den Artikel neu einstellen.
Den Anwalt würde ich anrufen und erstmal vorfühlen was da Sache ist.
Entsprechend dann ein passendes Schreiben aufsetzen.
Auf jeden Fall eine Sauerei vom Verkäufer, da gebe ich Dir Recht und ich denke mal Du hättest vor Gericht nix zu befürchten.

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#3
 Von 
Nathan
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also da dürftest du nicht viel zu befürchten haben. Am besten mal den Angebotstext von der Auktion sichern (Bildschirmfoto; Ausdruck ...).
Zum Glück hast du ja deinen Freund als Zeugen, der den schlechten und nicht dem Angebotstext entsprechenden Zustand der Anlage bezeugen kann.

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#4
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

wenn der Käufer keinen Zeugen für die Vorgänge während der Besichtigung hat und Sie einen glaubhaften vorweisen können, der insbesondere bestätigen kann, dass der Verkäufer angeboten hat, den Kaufvertrag aufzuheben

"Der Verkäufer meinte wir vergessen die Sache und ich hätte halt das Benzin umsonst verfahren."

dann ist die Reaktion des Verkäufers nicht nachvollziehbar - oder die Darstellung hier unvollständig.

Wenn es so zutrifft und beweisbar ist, dann wird im Streitfall ggfls. auf den Käufer eine Schadensersatzforderung zumindest in der Höhe der vergleichbaren Versandkosten zukommen sowie der Ersatzbeschaffung (falls Sie der Aufhebung des Kaufvertrags nicht bereits zugestimmt haben).

Was die Anwaltskosten unter diesen Umständen angeht, so sind auch diese nicht nachvollziehbar. Ich würde dem Anwalt ohne Bevollmächtigung durch den Verkäufer und nachvollziehbaren und begründeten Vortrag noch nicht einmal antworten - auf keinen Fall sollten Sie auf dessen Schreiben ohne sachkundigen Rat erwidern.

Gruß,

Wolfgang

P.S. Entfernen Sie doch alle Namen und stellen Sie den anonymisierten Sachvortrag dann in's Forum

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