Hier erstmal sauber die Fakten :
- eBay
Auktion über Gerät "X" mit Foto (zeigte 1A Ware)
- Angebot ausserhalb
/ ohne von Ebay gemacht, VK ging drauf ein.
- Überwiesen und Lieferung erfolgte zeitnah.
- Gerät kam beschädigt an, Dellen im Blech, Gehäuse verzogen.
- VK verweigert Rücknahme da angeblich bei Versand alles okay war
- Paket war in keinster Weise beschädigt
- Paket wurde in beisein mehrer Personen geöffnet - also zur Not "Zeugen"
Es handelt sich bei VK und Käufer um selbstständige Kosmetikerinen
Wie soll ich weiter vorgehen ? Wie sieht es rechtlich aus ?
Wäre für ein paar ernste gute Tips wirklich SEHR dankbar !!
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Ware kam beschädigt an..Rücknahme wird verweigert.
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Jetzt müsste man nur noch beweisen können, das das Angebot welches ausserhalb ohne Ebay unterbreitet wurde, als Vertragsbestandteil bezüglich der vereinbarten Warenbeschaffenheit gelten sollte.
Wurde der Zustand bereits nachweislich gerügt? Also nicht nur per Telefon sondern schriftlich.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hi,
ja, wurde alles schriftlich gemacht, habe Ihr nun eine Frist gesetzt für die Rückzahlung (wird aber sicher nix kommen).
Da sich die komplette Korrespondenz auf diese Ebay Auktion bezieht wäre das möglich.
Danke und Gruss
Katja
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War der Artikel denn ausreichend verpackt?
Konnte er einen Sturz aus 80cm unversehrt überstehen so wie er verpackt war?
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Hi,
mmh, 80cm ist schon grenzwertig für ein technisches Gerät. Es war zwar gut (Zeitungspapier) verpackt aber ich denke bei 80 cm nimmt das Gerät immer einen Schaden mit.
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siehe hier: http://www.123recht.net/Transportrisiko-bei-ebay-Kauf-tr%C3%A4gt-der-K%C3%A4ufer-__a8277.html
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Wobei sich die Haftung bei mangelhafter Verpackung umkehrt. Dann haftet der Verkäufer bei Beschädigungen.
Habt ihr die Verpackung und das Polstermaterial noch?
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