Ware kam beschädigt an..Rücknahme wird verweigert.

19. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware kam beschädigt an..Rücknahme wird verweigert.

Hier erstmal sauber die Fakten :

- eBay Auktion über Gerät "X" mit Foto (zeigte 1A Ware)
- Angebot ausserhalb / ohne von Ebay gemacht, VK ging drauf ein.
- Überwiesen und Lieferung erfolgte zeitnah.
- Gerät kam beschädigt an, Dellen im Blech, Gehäuse verzogen.
- VK verweigert Rücknahme da angeblich bei Versand alles okay war
- Paket war in keinster Weise beschädigt
- Paket wurde in beisein mehrer Personen geöffnet - also zur Not "Zeugen"

Es handelt sich bei VK und Käufer um selbstständige Kosmetikerinen

Wie soll ich weiter vorgehen ? Wie sieht es rechtlich aus ?

Wäre für ein paar ernste gute Tips wirklich SEHR dankbar !!

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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127444 Beiträge, 40807x hilfreich)

Jetzt müsste man nur noch beweisen können, das das Angebot welches ausserhalb ohne Ebay unterbreitet wurde, als Vertragsbestandteil bezüglich der vereinbarten Warenbeschaffenheit gelten sollte.


Wurde der Zustand bereits nachweislich gerügt? Also nicht nur per Telefon sondern schriftlich.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ja, wurde alles schriftlich gemacht, habe Ihr nun eine Frist gesetzt für die Rückzahlung (wird aber sicher nix kommen).
Da sich die komplette Korrespondenz auf diese Ebay Auktion bezieht wäre das möglich.
Danke und Gruss
Katja

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

War der Artikel denn ausreichend verpackt?
Konnte er einen Sturz aus 80cm unversehrt überstehen so wie er verpackt war?

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#4
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

mmh, 80cm ist schon grenzwertig für ein technisches Gerät. Es war zwar gut (Zeitungspapier) verpackt aber ich denke bei 80 cm nimmt das Gerät immer einen Schaden mit.



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#5
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127444 Beiträge, 40807x hilfreich)

Wobei sich die Haftung bei mangelhafter Verpackung umkehrt. Dann haftet der Verkäufer bei Beschädigungen.

Habt ihr die Verpackung und das Polstermaterial noch?




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